Zitat Zitat von überhose
Tja, und jetzt wirds interessant:



Wenn die Auricher Wehr (bzw. deren hoheitlicher Träger= Stadt Aurich) ihre Feuerwehrleute anweist (Stichwort: Dienstanweisung), sich bei Fahrten an die StVO zu halten, wird zum Ausdruck gebracht, dass die Befreiung von der StVO aus Sicht des hoheitlichen Aufgabenträgers nicht zur "Erfüllung der hoheitlichen Aufgaben dringend geboten" ist. Dann kann sich der Feuerwehrangehörige nicht auf den § 35 berufen, weil eben die Tatbestandsvoraussetzung nicht erfüllt ist!

Nur mal so am Rande...
So, ich komme gerade vom Schulungsabend. Treffenderweise hatten wir heute eine ausführliche Schulung durch die Polizei über die Themen "Rechte im Einsatz nach dem LBKG" und "Sonder- und Wegerechte".

Tja, das war sehr interessant. Dank der Diskussion hier konnte ich auch direkt genügend Fragen stellen.

Deswegen kann ich auch definitiv sagen, dass der Bürgermeister keinem Feuerwehrmann die Sonderrechte nehmen kann. Selbst wenn er sich auf den Kopf stellt nicht. Die Sonderrechte sind nunmal Bundesgesetz und die kann auch kein Bürgermeister oder sonstige vorgesetzte Person entziehen. Punkt!

Die Sonderrechte erlauben es sogar andere Verkehrsteilnehmer zu belästigen. Jedoch niemals zu gefährden!
Kurz gesagt: Alles was eine Ordnungswidrigkeit darstellt kann nicht geahndet werden.

Alles was eine Straftat darstellt hingegen schon! Dazu gehört auch im Gegensatz zu der vielverbreiteten Ansicht das Fahren im Vollrausch ZUM Gerätehaus. Da gibts kein Pardon!
Ebenso das Beispiel wenn man auf der Anfahrt z.B. einen Rückspiegel eines parkenden Autos beschädigt. Da ist nix mit Kennzeichen aufschreiben und sich nachher bei der Polizei oder beim Halter melden. Das würde dann trotz Einsatz zur Fahrerflucht zählen. Wenn man also fremdes Eigentum bei der Anfahrt zum Gerätehaus beschädigt, dann ist eure private Einsatzfahrt genau an dieser Stelle zu Ende.

Zusammengefasst: Dank der Sonderrechte hat man auf der Einsatzfahrz zum Gerätehaus mit dem privat PKW viele Privilegien. Es kann euch niemand etwas anhaben wenn ihr euch über die StVZO hinwegsetzt. Jedoch ist das nur so lange eine feine Sache wie nichts dabei passiert. Unfall = volle Verantwortung.
Deswegen kommt man nicht drumherum trotz Adrenalinschub mit einschaltetem Hirn zu fahren und Nutzen/Risiko für sich selbst abzuwägen.

Trotzdem möchte ich nochmal ganz klarstellen: Die Sonderrechte können dem Feuerwehrmann auf der Fahrt zum Gerätehaus von niemandem verboten werden!

Ich (seit 12 Jahren Feuerwehrmann) nehme diese Sonderrechte unter der oben beschriebener Nutzen/Krisko-Abwägung dankbar wahr.