Soweit so schön... hobby-juristerei macht ja unsagbar spass :D

Aber dann lasse er sich auch Belehren mein lieber überhose :)

DENN:

Sollte dies eine Kommune/Stadt usw. wirklich durchziehen, haben sie direkt 2 Vorteile:

1. Sollte eine FW-ler sich über die StVO "hinwegsetzen" so ist es seine eigene Schult (soweit so richtig, bei dem von dir Angesprochenen Beispiel)

2. Alarmiert wird: "Feuer Menschenleben in Gefahr - Höchste Eile für die Feuerwehr XY NICHT geboten"
Tja... und da liegt der Hase im Pfeffer begraben wies so schön heist.

Zitat Zitat von überhose
Eine Kommune kann, völlig im Rahmen der geltenden Gesetze, festlegen: Für die Erfüllung meiner Aufgabe ist es nicht dringend geboten. Und somit tritt die Rechtsfolge "von den Vorschriften [...] befreit" eben nicht ein. Und somit hat der kleine höchstwichtige Feuerwehrmann schlicht und ergreifend keine Sonderrechte!
UND nicht nur der Feuerwehrmann, diese "Aussage" des Trägers wirkt sich dann auch auf die Anfahrt von der Wache zur E-Stelle aus, dort dürfen dann ebenfalls KEINE Sonderrechte in gebrauch genommen werden.

Was uns letztendlich zu dem 2. Vorteil bringt: Der Träger kann die FW-Autos OHNE SoSi-Anlage bestellen, was wieder einiges an Geld spaart.


Einen Hacken hat die Sache doch (alles muss ja einen haben :D )

Da durch die von dir vorgeschlagene Aussage des Trägers der FW die Hilfsfristen nach den ganzen anderen Bundes und Landesgesetzen NICHT mehr eingehalten werden können, wird das ganze dann noch größere Probleme aufwirbeln als wenn einer mit 90 auf ner Landstraße wo 70 is geblitzt wird...

MfG Fabsi