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Thema: Unfälle auf der Fahrt zum Gerätehaus

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
    27.02.2002
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    Kleine Anmerkung: Wer sich über die StVZO hinwegsetzt, verliert seinen Versicherungsschutz. Du meinstest sicherlich die StVO.

    Gruß, Mr. Blaulicht

    Kleine Anmerkung: Wenn, dann wird man höchstens bis 5.000 € in Regress genommen. Den Haftpflichtersicherungsschutz selbst verliert man definitiv nicht, selbst mit 6 Promille im Blut.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  2. #2
    Registriert seit
    05.10.2003
    Beiträge
    4.289
    Moin moin,

    Doch: Wenn Du Dein Fahrzeug veränderst, greift Deine Versicherung nicht mehr! Die 6 Promille gehen auf die StVO, die STVZO regelt die Zulassung der Fahrzeuge!

    Gruß, Mr. Blaulicht

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