Zitat von Mr. Blaulicht
Kleine Anmerkung: Wenn, dann wird man höchstens bis 5.000 € in Regress genommen. Den Haftpflichtersicherungsschutz selbst verliert man definitiv nicht, selbst mit 6 Promille im Blut.
Zitat von Mr. Blaulicht
Kleine Anmerkung: Wenn, dann wird man höchstens bis 5.000 € in Regress genommen. Den Haftpflichtersicherungsschutz selbst verliert man definitiv nicht, selbst mit 6 Promille im Blut.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
Moin moin,
Doch: Wenn Du Dein Fahrzeug veränderst, greift Deine Versicherung nicht mehr! Die 6 Promille gehen auf die StVO, die STVZO regelt die Zulassung der Fahrzeuge!
Gruß, Mr. Blaulicht
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)