Zitat Zitat von ZickZack
Ebenso das Beispiel wenn man auf der Anfahrt z.B. einen Rückspiegel eines parkenden Autos beschädigt. Da ist nix mit Kennzeichen aufschreiben und sich nachher bei der Polizei oder beim Halter melden. Das würde dann trotz Einsatz zur Fahrerflucht zählen. Wenn man also fremdes Eigentum bei der Anfahrt zum Gerätehaus beschädigt, dann ist eure private Einsatzfahrt genau an dieser Stelle zu Ende.
Wenn Du das schaffst, dann ist Dein Auto auch nicht mehr Fahrbereit, da kannst Du getrost dort stehen bleiben und auf die Polizei warten ! :-)