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Thema: Unfälle auf der Fahrt zum Gerätehaus

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von überhose
    Tja, und jetzt wirds interessant:



    Wenn die Auricher Wehr (bzw. deren hoheitlicher Träger= Stadt Aurich) ihre Feuerwehrleute anweist (Stichwort: Dienstanweisung), sich bei Fahrten an die StVO zu halten, wird zum Ausdruck gebracht, dass die Befreiung von der StVO aus Sicht des hoheitlichen Aufgabenträgers nicht zur "Erfüllung der hoheitlichen Aufgaben dringend geboten" ist. Dann kann sich der Feuerwehrangehörige nicht auf den § 35 berufen, weil eben die Tatbestandsvoraussetzung nicht erfüllt ist!

    Nur mal so am Rande...
    So, ich komme gerade vom Schulungsabend. Treffenderweise hatten wir heute eine ausführliche Schulung durch die Polizei über die Themen "Rechte im Einsatz nach dem LBKG" und "Sonder- und Wegerechte".

    Tja, das war sehr interessant. Dank der Diskussion hier konnte ich auch direkt genügend Fragen stellen.

    Deswegen kann ich auch definitiv sagen, dass der Bürgermeister keinem Feuerwehrmann die Sonderrechte nehmen kann. Selbst wenn er sich auf den Kopf stellt nicht. Die Sonderrechte sind nunmal Bundesgesetz und die kann auch kein Bürgermeister oder sonstige vorgesetzte Person entziehen. Punkt!

    Die Sonderrechte erlauben es sogar andere Verkehrsteilnehmer zu belästigen. Jedoch niemals zu gefährden!
    Kurz gesagt: Alles was eine Ordnungswidrigkeit darstellt kann nicht geahndet werden.

    Alles was eine Straftat darstellt hingegen schon! Dazu gehört auch im Gegensatz zu der vielverbreiteten Ansicht das Fahren im Vollrausch ZUM Gerätehaus. Da gibts kein Pardon!
    Ebenso das Beispiel wenn man auf der Anfahrt z.B. einen Rückspiegel eines parkenden Autos beschädigt. Da ist nix mit Kennzeichen aufschreiben und sich nachher bei der Polizei oder beim Halter melden. Das würde dann trotz Einsatz zur Fahrerflucht zählen. Wenn man also fremdes Eigentum bei der Anfahrt zum Gerätehaus beschädigt, dann ist eure private Einsatzfahrt genau an dieser Stelle zu Ende.

    Zusammengefasst: Dank der Sonderrechte hat man auf der Einsatzfahrz zum Gerätehaus mit dem privat PKW viele Privilegien. Es kann euch niemand etwas anhaben wenn ihr euch über die StVZO hinwegsetzt. Jedoch ist das nur so lange eine feine Sache wie nichts dabei passiert. Unfall = volle Verantwortung.
    Deswegen kommt man nicht drumherum trotz Adrenalinschub mit einschaltetem Hirn zu fahren und Nutzen/Risiko für sich selbst abzuwägen.

    Trotzdem möchte ich nochmal ganz klarstellen: Die Sonderrechte können dem Feuerwehrmann auf der Fahrt zum Gerätehaus von niemandem verboten werden!

    Ich (seit 12 Jahren Feuerwehrmann) nehme diese Sonderrechte unter der oben beschriebener Nutzen/Krisko-Abwägung dankbar wahr.
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  2. #2
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    Zitat Zitat von ZickZack
    Es kann euch niemand etwas anhaben wenn ihr euch über die StVZO hinwegsetzt.
    Kleine Anmerkung: Wer sich über die StVZO hinwegsetzt, verliert seinen Versicherungsschutz. Du meinstest sicherlich die StVO.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  3. #3
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    Kleine Anmerkung: Wer sich über die StVZO hinwegsetzt, verliert seinen Versicherungsschutz. Du meinstest sicherlich die StVO.

    Gruß, Mr. Blaulicht

    Kleine Anmerkung: Wenn, dann wird man höchstens bis 5.000 € in Regress genommen. Den Haftpflichtersicherungsschutz selbst verliert man definitiv nicht, selbst mit 6 Promille im Blut.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  4. #4
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    Moin moin,

    Doch: Wenn Du Dein Fahrzeug veränderst, greift Deine Versicherung nicht mehr! Die 6 Promille gehen auf die StVO, die STVZO regelt die Zulassung der Fahrzeuge!

    Gruß, Mr. Blaulicht

  5. #5
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    Zitat Zitat von ZickZack
    Ebenso das Beispiel wenn man auf der Anfahrt z.B. einen Rückspiegel eines parkenden Autos beschädigt. Da ist nix mit Kennzeichen aufschreiben und sich nachher bei der Polizei oder beim Halter melden. Das würde dann trotz Einsatz zur Fahrerflucht zählen. Wenn man also fremdes Eigentum bei der Anfahrt zum Gerätehaus beschädigt, dann ist eure private Einsatzfahrt genau an dieser Stelle zu Ende.
    Wenn Du das schaffst, dann ist Dein Auto auch nicht mehr Fahrbereit, da kannst Du getrost dort stehen bleiben und auf die Polizei warten ! :-)
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  6. #6
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    Soweit so schön... hobby-juristerei macht ja unsagbar spass :D

    Aber dann lasse er sich auch Belehren mein lieber überhose :)

    DENN:

    Sollte dies eine Kommune/Stadt usw. wirklich durchziehen, haben sie direkt 2 Vorteile:

    1. Sollte eine FW-ler sich über die StVO "hinwegsetzen" so ist es seine eigene Schult (soweit so richtig, bei dem von dir Angesprochenen Beispiel)

    2. Alarmiert wird: "Feuer Menschenleben in Gefahr - Höchste Eile für die Feuerwehr XY NICHT geboten"
    Tja... und da liegt der Hase im Pfeffer begraben wies so schön heist.

    Zitat Zitat von überhose
    Eine Kommune kann, völlig im Rahmen der geltenden Gesetze, festlegen: Für die Erfüllung meiner Aufgabe ist es nicht dringend geboten. Und somit tritt die Rechtsfolge "von den Vorschriften [...] befreit" eben nicht ein. Und somit hat der kleine höchstwichtige Feuerwehrmann schlicht und ergreifend keine Sonderrechte!
    UND nicht nur der Feuerwehrmann, diese "Aussage" des Trägers wirkt sich dann auch auf die Anfahrt von der Wache zur E-Stelle aus, dort dürfen dann ebenfalls KEINE Sonderrechte in gebrauch genommen werden.

    Was uns letztendlich zu dem 2. Vorteil bringt: Der Träger kann die FW-Autos OHNE SoSi-Anlage bestellen, was wieder einiges an Geld spaart.


    Einen Hacken hat die Sache doch (alles muss ja einen haben :D )

    Da durch die von dir vorgeschlagene Aussage des Trägers der FW die Hilfsfristen nach den ganzen anderen Bundes und Landesgesetzen NICHT mehr eingehalten werden können, wird das ganze dann noch größere Probleme aufwirbeln als wenn einer mit 90 auf ner Landstraße wo 70 is geblitzt wird...

    MfG Fabsi

  7. #7
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    Wenn ich so einen Käse höre... Mein Güte!

    Der Bürgermeister, Wehrleiter oder auch der Papst höchstpersönlich kann in KEINEM FALL von vorne herein pauschal sagen, dass keine "Höchste Eile" geboten ist. Wie soll das denn auch funktionieren?!?!

    Die einzigste Person, die euch von der höchsten Eile auf der Fahrt zum Gerätehaus entbinden kann ist der Disponent auf der Leitstelle. Und der trägt, wie wir gestern auf der Schulung erfahren haben, die Verantwortung. Er alleine kann dies beurteilen - sonst NIEMAND!

    Jetzt könnt ihr euch ruhig weiter die Haare darüber ausreissen. Es ist so wie ich es euch geschildert habe aber da einige ja eh unbelehrbar sind wird die Diskussion noch ewig weitergehen.
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  8. #8
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    gut wir sagen jetzt einfach Unterhose äh Überhose hat Recht und wir unsere Ruhe.

    Manche sehen es einfach nicht ein wenn sie verloren haben.

    Auf hochdeutsch und weil ich es nicht mehr lesen kann hier
    @ Überhose: Dein Bürgermeister hat verschissen.
    Einer seiner Jünger überlegte immer dreimal, bevor er etwas tat. Als der Meister davon hörte, Sprach er:"Zwei mal überlegen- das reicht schon".

  9. #9
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    Überhose hat wirklich recht

    man nehme dem Feuerwehrmann die gebotene Eile und schon greift der 35er nicht mehr

    ist zwar nicht die Feine englische Art aber Grundsätzlich durchaus haltbar...
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  10. #10
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    ging aber hier darum, das der Einsatz für die Feuerwehr erst ohne Eile sein soll und sobald sie am Gerätehaus ist, ist es eilig? Das haut nicht hin!
    Die Paragraphentexte sprechen ja auch von Feuerwehr. Und das ist man auch schon wenn man mit dem Privat PKW zum Gerätehaus fährt(Zumindest nach so manchen Richterspruch). Und nicht erst nach Ankunft am Gerätehaus.
    Von daher kann es nicht einmal hü und einmal hott sein.
    Einer seiner Jünger überlegte immer dreimal, bevor er etwas tat. Als der Meister davon hörte, Sprach er:"Zwei mal überlegen- das reicht schon".

  11. #11
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    und es geht doch

    wie an anderer Stelle diskutiert besteht Feuerwehr aus Mannschaft und Gerät
    somit kann man sagen das erst wenn die Gruppe vollständig ist d.h. auf deinem Fahrzeug ausreichend besetzt ist der der Punkt mit der Eile beginnt

    nochmals
    ich bin kein Freund solcher Aussagen aber es ist so...
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

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  12. #12
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    Hi,

    naja, dann will ich mich mal auf die Seite von unserem Bekleidungsstück stellen...
    Es ist doch wohl eher so, das es nicht zwangsläufig darauf ankommt was tatsächlich vorliegt, sondern was der FW´ler (begründet) glaubt das hier vorliegt.

    Wenn er aufgrund z.b. eines Fehlers der LST. mit der Meldung Brand groß, Menschenleben in Gefahr alarmiert (zb. Fixtextmelder) wird und die zweite Alarmmeldung mit der Korrektur nicht mehr mitbekommt da schon Unterwegs, kann sich trotzdem auf die Nutzung der SoRe als Rechtfertigunsgrund berufen, da er ja von "höchster Eile" ausgehen musste.

    Selbst dann wenn es sich bei dem Einsatz tatsächlich nur um eine kleine Ölspur auf einer bereits von der Pol gesperrten Straße bei trockenen Wetter handelt. (Und bitte jetzt kein - Das ist nichts für die FW-DAs ist nur ein BEISPIEL !!!)

    Andersherum wird er sich nicht mit §35 rechtfertigen können, wenn er zu einer Ölspur gerufen wird und es stellt sich anschließend als VU-Schwer, P-Klemm heraus. Denn er hatte ja keinen Grund an höchste Eile zu glauben.

    Wenn jetzt sein Vorgesetzter Sagt: Auch ohne Nutzung der Sonderrechte im P-PKW sind wir immer schnell genug vor Ort, Dann hat er KEINEN Grund an die höchste Eile zu Glauben! Damit entfällt eine wesentliche Begründung für §35.
    (Ander sähe es jetzt aus, wenn der Disponent ausdrücklich auf die höchste Eile hinweist, dann währe man wieder in einer Grauzone und ich währe geneigt hier trotz Dienstanweisung wieder §35 zuzugestehen)

    OK, wenn der FW´ler jetzt stichhaltig begründen kann, das die Aussage des Vorgesetzten einfach Falsch ist, dann hat dieser ein Problem und man könnte sich weiterstreiten und wie es vor Gericht aussieht ist Glückssache.
    Aber solange er dieses NICHT ZWEIFELSFREI begründen kann, wird er IMMER der gearschte sein.

    Aber es gibt ja genug Fälle wo so eine Aussage richtig ist!
    Es gibt genug Wehren wo Hauptamtliche Kräfte Ihren Dienst versehen und so sofort Ausrücken können, Es gibt Wehren wo genügend Freiwillige in unmittelbarer NAchbarschaft zum GH wohnen und/oder arbeiten.
    ISt diesses der Fall, so kann (oder muss sogar in hinblick auf die Gefährdung)man sicherlich auf §35 STVO verzichten.
    Und bei der ganzen Geschichte geht es ja nun nicht darum, dass immer alle Aktiven schnellstmöglich vor ORT sind, sondern das eine ausreichende Anzahl von Aktiven in der nötigen Zeit vor Ort ist. Und wenn jemand ohne §35 zum GH halt immer solange braucht, dass schon alle Fahrzeuge raus sind, dann ist das halt so und er ist beim Einsatz halt nicht dabei (sofern genügend Personal vor Ort ist). ISt schon zumindest jemand der andere EK auslösen kann wenn benötigt!

    Nicht das man mich falsch versteht: ICh bin NICHT GRUNDSÄTZLICH gegen SoRe in P-PKW, aber nur dort wo es absolut Notwendig ist und keinesfalls dort, wo es nur zu einem Wettrennen um den Platz auf dem ersten KFZ wird.

    Gruß
    Carsten

    EDIT: @Tower911
    BEi der Fahrt von daheim geht es darum das der EINZELNE schnell am Gerätehaus ist. Bei der Fahrt ab GH geht es darum das ein gewisse anzahl ausgebildeter FW´ler schnell am Schadensort ist.
    Für die Gruppe kann durchaus höchste Eile geboten sein, ohne dass sie für das einzelne Individuum geboten sein muss.

  13. #13
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    Zitat Zitat von ZickZack
    Jetzt könnt ihr euch ruhig weiter die Haare darüber ausreissen. Es ist so wie ich es euch geschildert habe aber da einige ja eh unbelehrbar sind wird die Diskussion noch ewig weitergehen.
    o ja ich liebe diese Ausage und sag dazu nichts (weil man könnte seitenweise schreiben)

    es leben die Unbelehrbaren (auf der einen wie auf der anderen-seite der Raserei)

    Gruß Michael
    Der Herr hat die Zeit erschaffen, wir nehmen sie uns ;-)

  14. #14
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    Hannibal, was du meinst ist die Gruppe die aus Mannschaft und Gerät besteht. So steht es in der Feuerwehrdienstvorschrift. Und mittlerweile heisst es Mannschaft und Einsatzmittel.

    Und Überhose, mir ist das eigentlich reichlich egal ob ich jetzt Sonderrechte hab wenn ich zum Gerätehaus fahre oder nicht. Darum gehts mir nicht.

    Also DG3YCS hat noch was ganz entscheidenes gesagt.
    Es hängt auch immer von den Umständen ab. Wenn es eine Berufsfeuerwehr gibt, kann der Chef der Feuerwehr sicherlich den Freiwilligen Feuerwehrleuten untersagen Sonderrechte in Anspruchzu nehmen auf der Fahrt zum Gerätehaus, weil keine Eile geboten ist, wenn schon 5 Fahrzeuge der BF auf dem Weg sind.

    Und wie Fabpicard sagte:
    Alarmiert wird: "Feuer Menschenleben in Gefahr - Höchste Eile für die Feuerwehr XY NICHT geboten"

    Geht man hier von einer Freiwilligen ohne hauptamtliche Kräfte aus, dürfte die Feuerwehr nach dem Bürgermeister, ja zum Gerätehaus ohne Sonderrechte fahren, ABER müsste dann (nach Willen des Bürgermeisters) im Anschluss auch ohne Sonderrechte fahren, weil höchste Eile nicht geboten ist !

    Bei einer normalen Freiwilligen Feuerwehr die als erstes zu einem Einsatz mit Menschenleben in Gefahr oder ählichen gerufen wird, kann glaube ich keiner den ersten Einsatzkräften die Sonderrechte untersagen.



    PS: Das Unterhose bitte nicht als Beleidigung verstehen !
    Als ich deinen Namen das erste mal gelesen hab, hab ich wirklich Unterhose gelesen *gg
    Geändert von tower911 (24.11.2006 um 13:36 Uhr)
    Einer seiner Jünger überlegte immer dreimal, bevor er etwas tat. Als der Meister davon hörte, Sprach er:"Zwei mal überlegen- das reicht schon".

  15. #15
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    Zitat Zitat von überhose
    dieses Thema basiert sehr stark auf Rechtsgrundlagen und deren Verständis

    Dann weißt du ja auch das mehrere OLGs ja dem einzelnem Feuewehrmann Sonderrechte zugesprochen hat und somit kann kein Bürgermeister mehr dem FM die Rechte nehmen, sofern die Kriterien erfüllt sind.
    So ist das nunmal in unserem Rechtsstaat, die Gerichte sprechen Recht und "Hugh" sie haben gesprochen und wie es so schön immer heißt:
    "Im Namen des Volkes ..."
    Nur der Gesetzgeber könnte nun das Gesetz ändern und die Rechte aberkennen und solang das nicht der Fall ist bleiben die Rechte bei dem einzelnem.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

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