Überhose hat wirklich recht
man nehme dem Feuerwehrmann die gebotene Eile und schon greift der 35er nicht mehr
ist zwar nicht die Feine englische Art aber Grundsätzlich durchaus haltbar...
Überhose hat wirklich recht
man nehme dem Feuerwehrmann die gebotene Eile und schon greift der 35er nicht mehr
ist zwar nicht die Feine englische Art aber Grundsätzlich durchaus haltbar...
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
ging aber hier darum, das der Einsatz für die Feuerwehr erst ohne Eile sein soll und sobald sie am Gerätehaus ist, ist es eilig? Das haut nicht hin!
Die Paragraphentexte sprechen ja auch von Feuerwehr. Und das ist man auch schon wenn man mit dem Privat PKW zum Gerätehaus fährt(Zumindest nach so manchen Richterspruch). Und nicht erst nach Ankunft am Gerätehaus.
Von daher kann es nicht einmal hü und einmal hott sein.
Einer seiner Jünger überlegte immer dreimal, bevor er etwas tat. Als der Meister davon hörte, Sprach er:"Zwei mal überlegen- das reicht schon".
und es geht doch
wie an anderer Stelle diskutiert besteht Feuerwehr aus Mannschaft und Gerät
somit kann man sagen das erst wenn die Gruppe vollständig ist d.h. auf deinem Fahrzeug ausreichend besetzt ist der der Punkt mit der Eile beginnt
nochmals
ich bin kein Freund solcher Aussagen aber es ist so...
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
Hallo,
@HAnnibal
JA, das wird in der Rechtssprechung manchmal so ausgelegt, denke das ist aber nicht der eigendliche Erklärungsgrund!
@All
Wenn ich jetzt davon ausgehe das bei einer gewissen Schadenslage das erste Fahrzeug innerhalb von sagen wir mal drei Minuten mit einer gewissen Anzahl Personen ausfahren muss, dann besteht für dieses Fahrzeug höchste Eile. Jetzt brauche ich für dieses Fahrzeug einen Maschinisten, GF und einige AGT.
Wenn jetzt aber aufgrund der örtlichen Gegebenheiten auch ohne SoRe genug entsprechend ausgebildete Aktive rechtzeitig vor Ort sind, ist der einzelne ersetzbar und es liegt KEIN Grund für §35 vor, während er ja für das Einsatzfahrzeug incl. Manschaft bestehend aus einer Summe von unbestimmten Individuen mit bestimmten Ausbildungsständen durchaus gegeben ist!
Man könnte es jetzt noch verschärfen und z.B. ein Beispiel finden wo es zuwenige Aktive mit Klasse 2 (CE) gibt. Hier könnte es Konstellationen geben wo ebend die Aktiven mit FS2 als Individuum auf jeden Fall dringend gebraucht werden (§35-JA) aber alle anderen nicht (NIX-§35).
Aber das währe dann alles eher Theoretischer Natur...
Gruß
Carsten
@DG3YCS:
Sag mal Carsten du machst das doch Beruflich, hast du da nichtmal lust das vorm Bundesgericht zu "vertreten" das da mal ne Einheitliche Aussage reinkommt? *ggg*
MfG Fabsi
Hi,Zitat von Fabpicard
Danke für die Blumen... ;-)
Aber ich mache DAS nicht Beruflich, bin nur "Hobby"Jurist wie (fast) alle anderen hier auch. Allerdings gebe ich zu das ich mich mit dieser Materie schon etwas intensiver befasst habe und bei so manchen Bier mit wirklich Rechtskundigen Menschen mal durchgekaut habe...
Aber eine Einheitliche Aussage würde ich Begrüssen!
Aber da ist vieleicht eher der Gesetzgeber gefragt.
Etwas was ich persöhnlich begrüßen würde währe eine Regelung wie:
Sonderrechte sind möglich, aber nur wenn im Einzelfall extra veranlasst.
Ein Beispiel währe:
Meldung: "Fahren Sie das GH an" Keine SoRe
Meldung: "Fahren Sie das GH an, DRINGEND" mit SoRe
Dies würde die Zahl der Privat-SoRe Fahrten drastisch reduzieren, vor allem die Unnötigen. Wenn es aber mal wirklich sehr Eilt oder aufgrund z.B. der Tageszeit wirklich jeder MAnn/Frau schnell gebraucht wird, dann hat man dieses Mittel noch in der Hinterhand. Und das ganze müsste dann Bundeseinheitlich sein!
Aber wie gesagt, das ist meine private Idealvorstellung, da mag jeder anders drüber denken und es gibt sicherlich genausoviele Argumente dagegen wie dafür!
Gruß
Carsten
Ich nehme jetzt diese drei Miunten mal und stelle mir das vor:Zitat von DG3YCS
0:00 Piepser geht los
0:20 ich bin aufgewacht und habe die Textmeldung gelesen und realisiert, dass ein Einsatz ist
1:00 Angezogen verlasse ich das Haus
...
2:00 ich erreiche das Gerätehaus
3:00 ich sitze abfahrbereit und umgezogen im Auto
So bleiben mir genau 60 Sekunden für die Fahrt zum Gerätehaus. Bei einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 50 km/h macht das eine Strecke von 800 m. Bei einer Überschreitung der zul. Geschwindigkeit innerorts um 30% macht das lediglich gute 200 m mehr aus.
Alle Ampeln sind nicht mit eingerechnet.
Fazit: Sollte es Situationen geben, in denen ein komplettes Fahrzeug innerhalb von drei Minuten vom Hof rollen MUSS, müssen genug Feuerwehrler innerhal eines Radiuses von 800 m wohnen. Dei zusätzliche Distanz von 200 m kann nicht berücksichtigt werden, weil SoRe ja nicht immer auch genutzt werden können, auch wenn sie gestattet wären (Traktor kann auch mit SoRe nicht überholt werden, wenn Gegenverkehr kommt!).
Vielleicht sollte man den Anspruch an die Feuerwehr etwas runterschrauben. Wie ich schon des öfteren geschrieben habe, es gibt keinen optimalen Schutz der Bevölkerung. Wer so etwas möchte, muss letztendlich in jedem Kaff eine BF einrichten. DIE können dann innerhalb von drei Minuten vom Hof.
Und wenn ich sehe, dass kaum jemand davon Ahnung hat, was er darf und was nicht, bzw jeder seine Meinung für die einzig richtige hält, dann sollte man das Problem einfach durch den Gesetzgeber dadurch lösen, in dem man den §35 StVO nicht mehr auf die Feuerwehr sondern auf die Fahrzeuge der Feuerwehr begrenzt.
Gruß, Mr. Blaulicht
Dann darf der _Maschinist_ des Feuerwehrfahrzeuges auch keine §35 StVo mehr in Anspruch nehmen..Zitat von Mr. Blaulicht
SCNR
Ich finde, wenn der Gesetzgeber sich eindeutig zu der Sachlage geäußert hat (Hat er - Missachtung der StVo im Rahmen i.o., solange keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet werden) is die Sache auch erledigt. Wenn das der FA so weiß, ist es letztendlich seine Sache, was er damit anstellt, zumal ihm die Gesetzlage bekannt ist.. (Und daran würde auch kein weiteres, evtl. auslegungsfähiges Gesetz was ändern.. Die Einsicht muss von den FA kommen, nicht vom Gesetzgeber..)
hallo :E
Erkläre mir, und ich vergesse.
Zeige mir, und ich erinnere.
Lass es mich tun, und ich verstehe.
Zitat von Max K.
Hat er doch ...
Die Feuerwehr hat Sonderrechte und die Feuerwehr ist nunmal jeder FM sobald der Piepser geht ...
Nicht umsonst steht auch drin, Fahrzeuge des Rettungsdienstes.
Hiermit sind SEGler oder Rufbereitschaft die mit ihrem Privat PKW zum Einsatz fahren klar ausgenommen.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
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