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Thema: Unfälle auf der Fahrt zum Gerätehaus

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Hannibal, was du meinst ist die Gruppe die aus Mannschaft und Gerät besteht. So steht es in der Feuerwehrdienstvorschrift. Und mittlerweile heisst es Mannschaft und Einsatzmittel.

    Und Überhose, mir ist das eigentlich reichlich egal ob ich jetzt Sonderrechte hab wenn ich zum Gerätehaus fahre oder nicht. Darum gehts mir nicht.

    Also DG3YCS hat noch was ganz entscheidenes gesagt.
    Es hängt auch immer von den Umständen ab. Wenn es eine Berufsfeuerwehr gibt, kann der Chef der Feuerwehr sicherlich den Freiwilligen Feuerwehrleuten untersagen Sonderrechte in Anspruchzu nehmen auf der Fahrt zum Gerätehaus, weil keine Eile geboten ist, wenn schon 5 Fahrzeuge der BF auf dem Weg sind.

    Und wie Fabpicard sagte:
    Alarmiert wird: "Feuer Menschenleben in Gefahr - Höchste Eile für die Feuerwehr XY NICHT geboten"

    Geht man hier von einer Freiwilligen ohne hauptamtliche Kräfte aus, dürfte die Feuerwehr nach dem Bürgermeister, ja zum Gerätehaus ohne Sonderrechte fahren, ABER müsste dann (nach Willen des Bürgermeisters) im Anschluss auch ohne Sonderrechte fahren, weil höchste Eile nicht geboten ist !

    Bei einer normalen Freiwilligen Feuerwehr die als erstes zu einem Einsatz mit Menschenleben in Gefahr oder ählichen gerufen wird, kann glaube ich keiner den ersten Einsatzkräften die Sonderrechte untersagen.



    PS: Das Unterhose bitte nicht als Beleidigung verstehen !
    Als ich deinen Namen das erste mal gelesen hab, hab ich wirklich Unterhose gelesen *gg
    Geändert von tower911 (24.11.2006 um 13:36 Uhr)
    Einer seiner Jünger überlegte immer dreimal, bevor er etwas tat. Als der Meister davon hörte, Sprach er:"Zwei mal überlegen- das reicht schon".

  2. #2
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    Zitat Zitat von überhose
    dieses Thema basiert sehr stark auf Rechtsgrundlagen und deren Verständis

    Dann weißt du ja auch das mehrere OLGs ja dem einzelnem Feuewehrmann Sonderrechte zugesprochen hat und somit kann kein Bürgermeister mehr dem FM die Rechte nehmen, sofern die Kriterien erfüllt sind.
    So ist das nunmal in unserem Rechtsstaat, die Gerichte sprechen Recht und "Hugh" sie haben gesprochen und wie es so schön immer heißt:
    "Im Namen des Volkes ..."
    Nur der Gesetzgeber könnte nun das Gesetz ändern und die Rechte aberkennen und solang das nicht der Fall ist bleiben die Rechte bei dem einzelnem.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  3. #3
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    Zitat Zitat von Alex22
    Dann weißt du ja auch das mehrere OLGs ja dem einzelnem Feuewehrmann Sonderrechte zugesprochen hat und somit kann kein Bürgermeister mehr dem FM die Rechte nehmen, sofern die Kriterien erfüllt sind.
    So ist das nunmal in unserem Rechtsstaat, die Gerichte sprechen Recht und "Hugh" sie haben gesprochen und wie es so schön immer heißt:
    "Im Namen des Volkes ..."
    Nur der Gesetzgeber könnte nun das Gesetz ändern und die Rechte aberkennen und solang das nicht der Fall ist bleiben die Rechte bei dem einzelnem.
    Sehr gut auf den Punkt gebracht, denn genauso ist es. Amen!
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  4. #4
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    Zitat Zitat von überhose
    Das hab ich so auch nicht behauptet. Er kann ihm nicht die Rechte nehmen, er kann nur festlegen, dass die Kriterien nicht erfüllt sind. Und damit würde die Chance, das die Rechtssprechung in einem entsprechenden Fall dem FM die Sonderrechte zugespricht, erheblich sinken.
    !!! GENAU !!!
    Genau das ist der Knackpunkt! Der FW´ler, THW´ler oder KatS´ler hat weiterhin die Möglichkeit Sonderrechte in Anspruch zu nehmen, wenn es Geboten ist und höchste eile FÜR IHN als Einzelperson unbedingt erforderlich!
    Da kann tatsächlich kein Bürgermeister Wehrführer usw. etwas sagen!

    ABER:
    Wenn der Bürgermeister oder wer auch immer von den Vorgesetzten festlegt:
    DU als Einzelperson bist ersetzbar, wir können auch ohne das unsere Aktiven SoRe in Anspruch nehmen immer ausreichend schnell Ausrücken, so ist eine Pflichtvorraussetzung für §35 NICHT gegeben und die Sonderrechte stehen DIESEM Aktiven nicht zu!
    Aber das schreibe ich jetzt in diesem Forum hier bestimmt schon zum 50´en mal es ist einfach eine Glaubensfrage.

    Dabei geht es mir gar nicht um die Frage SoRe in Privat-PKW Sinvoll oder nicht(manchmal sind die das sogar!), sondern um die tatsächliche Situation und was passiert wenn jemand sich über eine solche Anweisung hinwegsetzt.

    Gruß
    Carsten

  5. #5
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    Zitat Zitat von DG3YCS


    ABER:
    Wenn der Bürgermeister oder wer auch immer von den Vorgesetzten festlegt:
    DU als Einzelperson bist ersetzbar, wir können auch ohne das unsere Aktiven SoRe in Anspruch nehmen immer ausreichend schnell Ausrücken, so ist eine Pflichtvorraussetzung für §35 NICHT gegeben und die Sonderrechte stehen DIESEM Aktiven nicht zu!

    Wenn er dann jedem Feuerwehrmann sagt er sei ersetzbar, kommt keiner mehr. Und sind sie dann wirklich ersetzbar ? *ggg
    wär mal interessant :-)
    Abgesehen davon, wenn nur unwichtige leute auf dem Fahrzeug sitzen, brauchen sie nicht mit SoRe ausrücken. Denn die sind ja alle nicht wichtig *g
    den letzten Satz bitte nicht ernst nehmen. das das so nicht ganz richtig ist, weiss ich selber. Ich denke das gesagt werden wollte, das der einzelne auf dem weg zum Gerätehaus ersetzbar ist. Sobald er am Gerätehaus ist, kann er nicht mehr Ersetzbar sein, weil dann wären ja alle ersetzbar und müssten nicht mit sonderrechten ausrücken.
    Einer seiner Jünger überlegte immer dreimal, bevor er etwas tat. Als der Meister davon hörte, Sprach er:"Zwei mal überlegen- das reicht schon".

  6. #6
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    Zitat Zitat von DG3YCS
    Wenn der Bürgermeister oder wer auch immer von den Vorgesetzten festlegt:
    DU als Einzelperson bist ersetzbar, wir können auch ohne das unsere Aktiven SoRe in Anspruch nehmen immer ausreichend schnell Ausrücken
    Na dann möchte ich aber nicht in deren Haut stecken, wenn das nur ein einzigstes Mal nicht klappen sollten, warum auch immer.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  7. #7
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    Hallo !

    Was ist denn eigentlich wenn die FM mit ihren Fahrzeugen rund um das FW-Haus parken, auch dort wo es nur eingeschränkt oder gar nicht erlaubt wäre ? Würde man §35 umbenennen bzw. den Fahrzeugen der Feuerwehr zuordnen, dürften man sein Fahrzeug auch nur noch dort abstellen wo es erlaubt und meistens auch noch Gebührenpflichtig ist.

    Das war es nämlich eigentlich, was man mit §35 erreichen wollte, eine Rechtliche Grundlage zuschaffen eine Ordnungswidrigkeit wie Praken ohne eine Gebühr entrichten zumüssen,begründen zukönnen. Dafür hat man u.a. damals den Gelben Dachaufsetzer entwickelt um Fahrzeuge der FM am Fw-Haus zukennzeichnen ....

    Wer weiß denn schon, ob ausreichend FM bei einem Einsatz auch ankommen? Oder von weiter weg ( 7,8,9min ) anfahren? Die SoRe nur einem bestimmten Personenkreis zustehen lassen zuwollen weil sie in direkter Umgebung wohnen macht nicht wirklich Sinn, denn dann kann man auch dorthin laufen :-)
    Das schneller fahren nur unwesentlich Zeit spart, sollte jedem klar sein, lässt sich auch berrechnen. Viel Gefährlicher sind eher riskante Fahrmanöver zuwerten; Vorfahrten werden missachtet, dichtes Auffahren und andere zum schneller fahren nötigen ( hilft meist nicht, eher das gegenteil wird verursacht ), Überholen etc.

    All das gerede hilft den Opfern und hinterbliebenen wenig, man kann nur hoffen das andere sich besinnen und cool bleiben. Was hat man denn schon zuverlieren?!

    MfG
    I believe on Digitalfunk

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