Hannibal, was du meinst ist die Gruppe die aus Mannschaft und Gerät besteht. So steht es in der Feuerwehrdienstvorschrift. Und mittlerweile heisst es Mannschaft und Einsatzmittel.
Und Überhose, mir ist das eigentlich reichlich egal ob ich jetzt Sonderrechte hab wenn ich zum Gerätehaus fahre oder nicht. Darum gehts mir nicht.
Also DG3YCS hat noch was ganz entscheidenes gesagt.
Es hängt auch immer von den Umständen ab. Wenn es eine Berufsfeuerwehr gibt, kann der Chef der Feuerwehr sicherlich den Freiwilligen Feuerwehrleuten untersagen Sonderrechte in Anspruchzu nehmen auf der Fahrt zum Gerätehaus, weil keine Eile geboten ist, wenn schon 5 Fahrzeuge der BF auf dem Weg sind.
Und wie Fabpicard sagte:
Alarmiert wird: "Feuer Menschenleben in Gefahr - Höchste Eile für die Feuerwehr XY NICHT geboten"
Geht man hier von einer Freiwilligen ohne hauptamtliche Kräfte aus, dürfte die Feuerwehr nach dem Bürgermeister, ja zum Gerätehaus ohne Sonderrechte fahren, ABER müsste dann (nach Willen des Bürgermeisters) im Anschluss auch ohne Sonderrechte fahren, weil höchste Eile nicht geboten ist !
Bei einer normalen Freiwilligen Feuerwehr die als erstes zu einem Einsatz mit Menschenleben in Gefahr oder ählichen gerufen wird, kann glaube ich keiner den ersten Einsatzkräften die Sonderrechte untersagen.
PS: Das Unterhose bitte nicht als Beleidigung verstehen !
Als ich deinen Namen das erste mal gelesen hab, hab ich wirklich Unterhose gelesen *gg
Geändert von tower911 (24.11.2006 um 13:36 Uhr)
Einer seiner Jünger überlegte immer dreimal, bevor er etwas tat. Als der Meister davon hörte, Sprach er:"Zwei mal überlegen- das reicht schon".