!!! GENAU !!!Zitat von überhose
Genau das ist der Knackpunkt! Der FW´ler, THW´ler oder KatS´ler hat weiterhin die Möglichkeit Sonderrechte in Anspruch zu nehmen, wenn es Geboten ist und höchste eile FÜR IHN als Einzelperson unbedingt erforderlich!
Da kann tatsächlich kein Bürgermeister Wehrführer usw. etwas sagen!
ABER:
Wenn der Bürgermeister oder wer auch immer von den Vorgesetzten festlegt:
DU als Einzelperson bist ersetzbar, wir können auch ohne das unsere Aktiven SoRe in Anspruch nehmen immer ausreichend schnell Ausrücken, so ist eine Pflichtvorraussetzung für §35 NICHT gegeben und die Sonderrechte stehen DIESEM Aktiven nicht zu!
Aber das schreibe ich jetzt in diesem Forum hier bestimmt schon zum 50´en mal es ist einfach eine Glaubensfrage.
Dabei geht es mir gar nicht um die Frage SoRe in Privat-PKW Sinvoll oder nicht(manchmal sind die das sogar!), sondern um die tatsächliche Situation und was passiert wenn jemand sich über eine solche Anweisung hinwegsetzt.
Gruß
Carsten