Zitat Zitat von Allmächtiger
...Was geht ist, wenn du in Ort A wohnst und dort in die Feuerwehr gehst, und du fängst in Ort B an zu arbeiten, dann kannst du dort in die Feuerwehr eintreten und während deiner Arbeitszeit zu Einsätzen ausrücken.
so auch in Rheinland-Pfalz.
Holger2784: Um welche "Gegend" handelt es sich denn in deinem Fall?

Gruß Bernie