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Thema: Gefahrstoffkennzeichnung bei GW-W

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  1. #1
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    Gefahrstoffkennzeichnung bei GW-W

    Vielleicht ist es dem einen oder anderen Feuerwehrmenschen hier im Forum ja bekannt, aber ich glaube unter den "Wasserrettern" dürfte es noch relativ unbekannt sein (Zumindest habe ich noch nie einen GW-W mit entsprechender Kennzeichnung gesehen):

    Tauchflaschen (Druckluft) gelten als Gefahrstoff, sind sie auf dem Fahrzeug nicht vollständig in eine Tauchausrüstung verbaut (also z.B. Reserveflaschen), müssen sie auf dem Fahrzeug gekennzeichnet werden (Gefahrstoffklasse 2).

    Ist zusätzlich Sauerstoff auf dem Fahrzeug (was ja zur Erstversorgung bei einem Tauchunfall durchaus sinn macht), und ist dieser nicht Teil eines Notfallkoffers o.ä., muß dieser auch gekennzeichnet werden (Gefahrstoffklasse 2 + 5.1).

    Allerdings macht eine Kennzeichnung des Sauerstoffs auch Sinn, wenn es sich dabei um Notfallkoffer handelt, denn woher soll die Feuerwehr bei einem Unfall sonst wissen, das sie Funkenflug vermeiden sollte, wenn nur der Klasse 2 Zettel auf dem Auto klebt?

    Was sagt Ihr dazu? Wurde darüber bei Euch schon mal gesprochen, oder war das bisher (wie bei uns bis vor Kurzem auch) vollkommen unbekannt?
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