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Thema: Polizei macht Anzeige

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von hannibal
    Die Nutzung, Kenntlichmachung und Durchsetzung von Sonderrechten bei Feuerwehrangehörigen auf dem Weg zum GH ist eine vieldikutierte Sache
    Ja, auch unter Juristen.

    Grundsätzlich vertrete ich auch die Meinung das solange der Gesunde Menschenverstand gewahrt bleibt es auch nichts dagegen einzuwenden ist.
    Nicht zuletzt gibt es halt für Feuerwehrangehörige keine Möglichkeiten Ihre SORE durchzusetzen bzw zu kennzeichnen.
    Das "durchzusetzen" kannst du mal gleich streichen, denn dazu haben sie auch überhaupt keine rechtliche Handhabe.

    Aber wenn eine HIlfsorganisation, die sich ja mit der Problematik auseinandersetzen muss, es duldet das mal schneller gefahren wird oder mal eine Rote Ampel mitgenommen wird dann muss ich mich fragen ob man dort seine Hausaufgaben gemacht hat
    Ja, hat man offensichtlich, denn §35 StVO hat nichts mit Sondersignalanlagen zu tun.

    das das ganze mit dem § 35 zu vereinbaren ist streite ich hier nicht ab
    Das klang bisher aber leider anders.

    es geht aber um die Verantwortung 9 Menschen mit einem Klein LKW durch die Gegend zu schicken die dann Ihre Sonderrechte durchsetzen sollen will ich nicht übernehmen
    Sie sollen überhaupt nichts durchsetzen, sondern unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung Sonderrechte (Befreiung von den Vorchriften der StVO) anwenden.

    M.E: gibt es genau 2 Lösungen: entweder SOSI beschaffen (was ja geplant ist )
    Die geplante Anschaffung einer SoSi-Anlage umzusetzen erscheint sinnvoll, da so nicht nur Wegerechtsfahrten möglich werden, sondern auch eine bessere Signalwirkung bei der Inanspruchnahme von §35 StVO erreicht wird, da die meisten VTs und einige FAs und HiOrgler das wohl fälschlicherweise miteinander verbinden.

    O D E R eine DA rausbringen die definitiv vorschreibt das der § 35 nicht in Anspruch genommen werden darf
    Ist es möglich mit einer DA geltendes Recht zu verbieten?

    Gruß
    Sebastian

  2. #2
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    Zitat Zitat von DaRake
    Ja, auch unter Juristen.

    Das "durchzusetzen" kannst du mal gleich streichen, denn dazu haben sie auch überhaupt keine rechtliche Handhabe.
    streiche durchsetzen setzt "andere Verkehrsteilnehmer über diesen Zusatnd informieren"

    Zitat Zitat von DaRake
    Sie sollen überhaupt nichts durchsetzen, sondern unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung Sonderrechte (Befreiung von den Vorchriften der StVO) anwenden.
    Was aber auch mit beleuchtung / Beschallung gefährlich genug ist

    Zitat Zitat von DaRake
    Ist es möglich mit einer DA geltendes Recht zu verbieten?

    Gruß
    Sebastian
    Du zitierst mich ... geschickt
    dann schreiben wir eine DA in der steht das der MTW nur zur unterstützung eingesetzt wird und nicht für Alarmfahrten ....
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  3. #3
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    Zitat Zitat von hannibal
    Was aber auch mit beleuchtung / Beschallung gefährlich genug ist
    Erinnerst du dich an die Studie mit den Sonderrechtsfahrten und ihrer "Gefährlichkeit" ? *g*

    Bei Sonderrechtsfahrten gänzlich ohne SoSi-Anlage / oder nur mit Blaulicht ist das Risiko eines Unfalls bis zu 4 mal so hoch wie "normal".

    Bei Sonderrechtsfahrten mit SoSi-Anlage ist das Risiko eines Unfalls bis zu 8 mal so hoch wie "normal"...

    Ich wollts nur erwähnt haben ;)

    MfG Fabsi

    P.S.: In den allermeisten Fällen kommt es auf den Fahrer an, was am gefährlichsten ist :)

  4. #4
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    @arnolde:
    Ich hatte bisher nicht ganz den Eindruck, dass ihn jeder auswendig kann, bzw. zum Teil halt vielleicht nicht ganz richtig im Gedächtnis hat. (Soll keine Unterstellung sein, ich nehm mich da nicht aus) So oder so schadet es glaub ich nicht, wenn sichergestellt ist, dass man über das gleiche redet....

    duese

  5. #5
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    @akkonsaarland: Wenn der Unfall durch unser Fahrzeug verursacht wird zahlt die KFZ-Haftpflicht unseres Fahrzeuges, vollkommen egal, ob das nun mit oder ohne SoSi-Anlage oder Sonderrechten nach §35 war. Das ist absolut unerheblich, denn genau für sowas ist die Haftpflicht da. Einzige Ausnahme wäre Vorsatz, aber ich kenne niemanden, der sich in der Situation sagt, den schieb ich jetzt von der Kreuzung runter.

    @duese: Ja, wir zählen sowohl zum Rettungsdienst als auch zum KatS.

    Wenn uns die Leitstelle für den Einsatz Sonderrechte anordnet, warum sollten wir sie dann im Rahmen der Möglichkeiten des Fahrzeugs nicht nutzen?
    Der Fahrer weiß ja, das die anderen Verkehrsteilnehmer unwissend sind und fährt dementsprechend vorsichtig.
    Wie ich ja schon schrieb geht es nicht darum, andere Fahrzeuge aus dem Weg zu bomben (das wäre ja Wegerecht nach §38, was ja mit dem Fahrzeug nicht geht), sondern um die Geschwindigkeitsbeschränkungen und Ampeln.

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