
Zitat von
PelikanSE
Wenn Euch nicht per Dienstanweisung die Inanspruchnahme von Sonderrechten untersagt wurde, habt Ihr sie auch auf dem Weg zur Wache. Sonderrechte sind ja personen- und nicht fahrzeuggebunden.
Wie kommen so viele darauf das sich Wehrführer, Stadtbrandinspektoren und wie sonst noch alle heissen sich über geltendes Recht hinwegsetzen können und Sonderrechte verbieten können ?
Das ist geltendes Recht. Das kann nicht einfach von einem Wehrleiter ausser Kraft gesetzt werden.
Einer seiner Jünger überlegte immer dreimal, bevor er etwas tat. Als der Meister davon hörte, Sprach er:"Zwei mal überlegen- das reicht schon".