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Thema: Polizei macht Anzeige

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    ich wollte nur auf meine Art und weise mitteilen das man wenn man sich am System beteiligen will sich auch an das System halten

    und das sagt aus das man wenn man §35 u 38 in Anspruch nehmen will auch Blaulicht und Martinshorn braucht

    ausserdem bin ich der Auffassung wenn ich für eine Aufgabe nicht ausgerüstet bin dann muss ich es lassen (selbst und Eigenschutz)

    den Rest gerne per PN
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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  2. #2
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    Zitat Zitat von hannibal
    und das sagt aus das man wenn man §35 u 38 in Anspruch nehmen will auch Blaulicht und Martinshorn braucht
    *Bring...* Tja... *hannibal den Zonk überreicht*
    Da muss ich dich jetzt leider Entäuschen ;)
    Er hatte geschrieben, dass er mit dem Fahrzeug nicht den StVO §38 in Anspruch nehmen kann und auch nicht wird.
    Aber der StVO §35... Du weist ja, entweder man hats oder eben nicht :D

    Zitat Zitat von hannibal
    ausserdem bin ich der Auffassung wenn ich für eine Aufgabe nicht ausgerüstet bin dann muss ich es lassen (selbst und Eigenschutz)
    Wenn man eine Wasserrettungstruppe aufstellt und als kleiner Verein erst einmal das Material für solch eine Gruppe beschafft dann aber das Geld nicht direkt hat um Beide Fahrzeuge mit SoSi aus zu rüsten kann schnell passieren ;)
    Dann können einen Teil der Einsatzkräfte eben auch mit einem "Sammelbus" zur E-Stelle fahren...
    Wobei ich persöhnlich da die Sache mit Magnetblaulicht (ja, gibts auch mit Saugnäpfen) und dann direkt hinter dem anderen Fahrzeug bleiben wesentlich besser gefällt... Als wie schon erwähnt, "mal eben" über eine Rote Ampel zu fahren...
    Das ist jedoch alles einzig und alleine dem Fahrer überlassen.

    MfG Fabsi

  3. #3
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    *Zonkzurückschick*
    ich schrieb Blaulicht und Martinshorn für 38 un 35, nicht was PelikanSE im Moment braucht...

    und ich bin immer noch der Meinung wenn man es (noch) nicht kann soll man es lassen
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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  4. #4
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    Zitat Zitat von hannibal
    *Zonkzurückschick*
    ich schrieb Blaulicht und Martinshorn für 38 un 35, nicht was PelikanSE im Moment braucht...
    *findet das Zonk zurecht überreicht* ;)

    Ja eben drum... Das hatte ich schon richtig gelesen...
    Blaulicht & Matrinshorn sind eben nur Vorraussetzung für StVO §38
    Vorraussetzungen für StVO §35 sind gaaaanz andere und hat rein garnichts mit Blaulicht und Martinshorn zu tun ;)

    MfG Fabsi

    P.S.: Selbst wenn ich mir hier irren sollte, darfste den kleinen süßen roten knuffigen Zonk gerne behalten :)

  5. #5
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    Zitat Zitat von hannibal
    ich wollte nur auf meine Art und weise mitteilen das man wenn man sich am System beteiligen will sich auch an das System halten
    Diesen Satz solltest du dir vllt in Bezug auf deine Posts hier auf die Fahne schreiben, das "System" hier verlangt, dass man nicht rechtliche Unwahrheiten verbreitet.

    und das sagt aus das man wenn man §35 u 38 in Anspruch nehmen will auch Blaulicht und Martinshorn braucht
    §35, nein. §38 sagt auch was anderes, nämlich was die Verwendung von blauem Blinklicht und Einsatzhorn zur Folge hat, dass alle anderen VT freie Bahn zu schaffen haben.

    ausserdem bin ich der Auffassung wenn ich für eine Aufgabe nicht ausgerüstet bin dann muss ich es lassen (selbst und Eigenschutz)
    Ich nehme an, dass PelikanSEs DLRG-Gruppe wohl entsprechend ihrer Wasserrettungseinsätze ausgerüstet ist, z.B. Tauchausrüstung gemäß GUV-R2101, sonst bestünde wohl wirklich kein Versicherungsschutz, warum dieser aber durch das Fehlen eines Blaulichts verloren geht, erschließt sich mir nicht???

    Gruß
    Sebastian

  6. #6
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    Zitat Zitat von DaRake
    warum dieser aber durch das Fehlen eines Blaulichts verloren geht, erschließt sich mir nicht???
    angenommen das fahrzeug kollidiert mir einem auto oder ähnliches.
    fahrer des pkw sagt der kam von rechts ohne sosi ich hatte grün.
    so wer bezahlt das ganze?

  7. #7
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    Zitat Zitat von akkonsaarland
    angenommen das fahrzeug kollidiert mir einem auto oder ähnliches.
    fahrer des pkw sagt der kam von rechts ohne sosi ich hatte grün.
    so wer bezahlt das ganze?
    Kfz-Haftpflicht, die das auch bezahlt, wenn er Blaulicht und Einsatzhorn hatte!
    Was hat das Beispiel mit einem fehlenden Versicherungsschutz zu tun?

    Welcher Versicherungsschutz soll denn deines Erachtens nach bei einer Einsatzfahrt unter Inanspruchnahme der Sonderrechte gemäß §35 StVO - ohne Blaulicht - verloren gehen?

    Gruß
    Sebastian

  8. #8
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    Zitat Zitat von DaRake

    Welcher Versicherungsschutz soll denn deines Erachtens nach bei einer Einsatzfahrt unter Inanspruchnahme der Sonderrechte gemäß §35 StVO - ohne Blaulicht - verloren gehen?
    ich red net von der dlrg versicherung.

    ich red von der versicherung des unfallgegners. und die wird sich sträuben.

  9. #9
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    Die Nutzung, Kenntlichmachung und Durchsetzung von Sonderrechten bei Feuerwehrangehörigen auf dem Weg zum GH ist eine vieldikutierte Sache

    Grundsätzlich vertrete ich auch die Meinung das solange der Gesunde Menschenverstand gewahrt bleibt es auch nichts dagegen einzuwenden ist.
    Nicht zuletzt gibt es halt für Feuerwehrangehörige keine Möglichkeiten Ihre SORE durchzusetzen bzw zu kennzeichnen.


    Aber wenn eine HIlfsorganisation, die sich ja mit der Problematik auseinandersetzen muss, es duldet das mal schneller gefahren wird oder mal eine Rote Ampel mitgenommen wird dann muss ich mich fragen ob man dort seine Hausaufgaben gemacht hat

    das das ganze mit dem § 35 zu vereinbaren ist streite ich hier nicht ab
    es geht aber um die Verantwortung 9 Menschen mit einem Klein LKW durch die Gegend zu schicken die dann Ihre Sonderrechte durchsetzen sollen will ich nicht übernehmen

    M.E: gibt es genau 2 Lösungen: entweder SOSI beschaffen (was ja geplant ist ) O D E R eine DA rausbringen die definitiv vorschreibt das der § 35 nicht in Anspruch genommen werden darf
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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  10. #10
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    Zitat Zitat von hannibal
    Die Nutzung, Kenntlichmachung und Durchsetzung von Sonderrechten bei Feuerwehrangehörigen auf dem Weg zum GH ist eine vieldikutierte Sache
    Ja, auch unter Juristen.

    Grundsätzlich vertrete ich auch die Meinung das solange der Gesunde Menschenverstand gewahrt bleibt es auch nichts dagegen einzuwenden ist.
    Nicht zuletzt gibt es halt für Feuerwehrangehörige keine Möglichkeiten Ihre SORE durchzusetzen bzw zu kennzeichnen.
    Das "durchzusetzen" kannst du mal gleich streichen, denn dazu haben sie auch überhaupt keine rechtliche Handhabe.

    Aber wenn eine HIlfsorganisation, die sich ja mit der Problematik auseinandersetzen muss, es duldet das mal schneller gefahren wird oder mal eine Rote Ampel mitgenommen wird dann muss ich mich fragen ob man dort seine Hausaufgaben gemacht hat
    Ja, hat man offensichtlich, denn §35 StVO hat nichts mit Sondersignalanlagen zu tun.

    das das ganze mit dem § 35 zu vereinbaren ist streite ich hier nicht ab
    Das klang bisher aber leider anders.

    es geht aber um die Verantwortung 9 Menschen mit einem Klein LKW durch die Gegend zu schicken die dann Ihre Sonderrechte durchsetzen sollen will ich nicht übernehmen
    Sie sollen überhaupt nichts durchsetzen, sondern unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung Sonderrechte (Befreiung von den Vorchriften der StVO) anwenden.

    M.E: gibt es genau 2 Lösungen: entweder SOSI beschaffen (was ja geplant ist )
    Die geplante Anschaffung einer SoSi-Anlage umzusetzen erscheint sinnvoll, da so nicht nur Wegerechtsfahrten möglich werden, sondern auch eine bessere Signalwirkung bei der Inanspruchnahme von §35 StVO erreicht wird, da die meisten VTs und einige FAs und HiOrgler das wohl fälschlicherweise miteinander verbinden.

    O D E R eine DA rausbringen die definitiv vorschreibt das der § 35 nicht in Anspruch genommen werden darf
    Ist es möglich mit einer DA geltendes Recht zu verbieten?

    Gruß
    Sebastian

  11. #11
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    Zitat Zitat von DaRake
    Ja, auch unter Juristen.

    Das "durchzusetzen" kannst du mal gleich streichen, denn dazu haben sie auch überhaupt keine rechtliche Handhabe.
    streiche durchsetzen setzt "andere Verkehrsteilnehmer über diesen Zusatnd informieren"

    Zitat Zitat von DaRake
    Sie sollen überhaupt nichts durchsetzen, sondern unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung Sonderrechte (Befreiung von den Vorchriften der StVO) anwenden.
    Was aber auch mit beleuchtung / Beschallung gefährlich genug ist

    Zitat Zitat von DaRake
    Ist es möglich mit einer DA geltendes Recht zu verbieten?

    Gruß
    Sebastian
    Du zitierst mich ... geschickt
    dann schreiben wir eine DA in der steht das der MTW nur zur unterstützung eingesetzt wird und nicht für Alarmfahrten ....
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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  12. #12
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    Zitat Zitat von hannibal
    Was aber auch mit beleuchtung / Beschallung gefährlich genug ist
    Erinnerst du dich an die Studie mit den Sonderrechtsfahrten und ihrer "Gefährlichkeit" ? *g*

    Bei Sonderrechtsfahrten gänzlich ohne SoSi-Anlage / oder nur mit Blaulicht ist das Risiko eines Unfalls bis zu 4 mal so hoch wie "normal".

    Bei Sonderrechtsfahrten mit SoSi-Anlage ist das Risiko eines Unfalls bis zu 8 mal so hoch wie "normal"...

    Ich wollts nur erwähnt haben ;)

    MfG Fabsi

    P.S.: In den allermeisten Fällen kommt es auf den Fahrer an, was am gefährlichsten ist :)

  13. #13
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    @arnolde:
    Ich hatte bisher nicht ganz den Eindruck, dass ihn jeder auswendig kann, bzw. zum Teil halt vielleicht nicht ganz richtig im Gedächtnis hat. (Soll keine Unterstellung sein, ich nehm mich da nicht aus) So oder so schadet es glaub ich nicht, wenn sichergestellt ist, dass man über das gleiche redet....

    duese

  14. #14
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    @akkonsaarland: Wenn der Unfall durch unser Fahrzeug verursacht wird zahlt die KFZ-Haftpflicht unseres Fahrzeuges, vollkommen egal, ob das nun mit oder ohne SoSi-Anlage oder Sonderrechten nach §35 war. Das ist absolut unerheblich, denn genau für sowas ist die Haftpflicht da. Einzige Ausnahme wäre Vorsatz, aber ich kenne niemanden, der sich in der Situation sagt, den schieb ich jetzt von der Kreuzung runter.

    @duese: Ja, wir zählen sowohl zum Rettungsdienst als auch zum KatS.

    Wenn uns die Leitstelle für den Einsatz Sonderrechte anordnet, warum sollten wir sie dann im Rahmen der Möglichkeiten des Fahrzeugs nicht nutzen?
    Der Fahrer weiß ja, das die anderen Verkehrsteilnehmer unwissend sind und fährt dementsprechend vorsichtig.
    Wie ich ja schon schrieb geht es nicht darum, andere Fahrzeuge aus dem Weg zu bomben (das wäre ja Wegerecht nach §38, was ja mit dem Fahrzeug nicht geht), sondern um die Geschwindigkeitsbeschränkungen und Ampeln.

  15. #15
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    Auch wenn mir der Diskussionsstil von hannibal nicht ganz zusagt (persönliche Meinung), hat er vielleicht nicht ganz unrecht. Dazu erst mal ein Auszug aus §35 StVO:

    Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
    I. Allgemeine Verkehrsregeln
    §35 Sonderrechte

    (1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.

    [...]

    (2) Dagegen bedürfen diese Organisationen auch unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 der Erlaubnis,
    wenn sie mehr als 30 Kraftfahrzeuge im geschlossenen Verband (§ 27) fahren lassen wollen,
    im übrigen bei jeder sonstigen übermäßigen Straßenbenutzung mit Ausnahme der nach § 29 Abs. 3 Satz 2.

    [...]

    (4) Die Beschränkung der Sonderrechte durch die Absätze 2 und 3 gelten nicht bei Einsätzen anläßlich von Unglücksfällen, Katastrophen und Störungen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung sowie in den Fällen der Artikel 91 und 87a Abs. 4 des Grundgesetzes sowie im Verteidigungsfall und im Spannungsfall.

    [...]

    (5a) Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden.

    [...]

    (8) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.

    Soweit ich verstanden habe geht es hier um eine DLRG-Truppe. Zählt diese zum Rettungsdienst oder zum Katastrophenschutz? Denn wenn nicht, dann ist der §35 gar nicht anwendbar. Falls ihr dazu zählt bitte ich um Verzeihung.

    Unabhängig davon bin ich aber der Meinung, dass auch ein Fahrzeug ohne SoSi die ihm zustehenden Sonderrechte in Anspruch nehmen darf und sollte, so fern die notwendig ist. Selbstverständlich darf das nicht als Ausrede zum unbegründeten rasen oder die Sau rauslassen verwendet werden und muß immer im Rahmen bleiben (siehe auch §35 Abs. 8).

    Wenn jeder den hier im Hinterkopf hätte und auch beachten würde, wären fast alle anderen Paragraphen überflüssig:

    § 1

    Grundregeln

    (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

    (2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

    In diesem Sinne,

    duese

    €: ich war wohl etwas zu langsam, zwischenzeitlich kamen noch einige Posts....

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