Zitat Zitat von duese

Soweit ich verstanden habe geht es hier um eine DLRG-Truppe. Zählt diese zum Rettungsdienst oder zum Katastrophenschutz? Denn wenn nicht, dann ist der §35 gar nicht anwendbar. Falls ihr dazu zählt bitte ich um Verzeihung.

Unabhängig davon bin ich aber der Meinung, dass auch ein Fahrzeug ohne SoSi die ihm zustehenden Sonderrechte in Anspruch nehmen darf und sollte, so fern die notwendig ist. Selbstverständlich darf das nicht als Ausrede zum unbegründeten rasen oder die Sau rauslassen verwendet werden und muß immer im Rahmen bleiben (siehe auch §35 Abs. 8).

Wenn jeder den hier im Hinterkopf hätte und auch beachten würde, wären fast alle anderen Paragraphen überflüssig:
wenigstens einer versteht mich

ich gehe einfach mal davon aus das die DLRG Truppe sich auf den 35er berufen kann

aber

es kann doch nicht sein das man regelmäßig seine Sonderrechte in Anspruch nehmen soll und nicht kann

und wir reden hier nicht von einem Feuerwehrangehörigen der einmal im Quartal zum Gerätehaus fährt und dann auf auf der Umgehungsstraße 80 statt 60 fährt oder mal eine EBS verkehrt rum fährt dann soll das Recht und billig sein
sondern
von einem Klein LKW mit 9 Personen drin, die sich regelmäßig recht offensiv durhc den Verkehr kämpfen müssen weil das Geld nicht für die SOSI gereicht hat

Ich denke auch an die Sicherheit der Kameraden ,,,