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Thema: Polizei macht Anzeige

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von hannibal
    und das sagt aus das man wenn man §35 u 38 in Anspruch nehmen will auch Blaulicht und Martinshorn braucht
    *Bring...* Tja... *hannibal den Zonk überreicht*
    Da muss ich dich jetzt leider Entäuschen ;)
    Er hatte geschrieben, dass er mit dem Fahrzeug nicht den StVO §38 in Anspruch nehmen kann und auch nicht wird.
    Aber der StVO §35... Du weist ja, entweder man hats oder eben nicht :D

    Zitat Zitat von hannibal
    ausserdem bin ich der Auffassung wenn ich für eine Aufgabe nicht ausgerüstet bin dann muss ich es lassen (selbst und Eigenschutz)
    Wenn man eine Wasserrettungstruppe aufstellt und als kleiner Verein erst einmal das Material für solch eine Gruppe beschafft dann aber das Geld nicht direkt hat um Beide Fahrzeuge mit SoSi aus zu rüsten kann schnell passieren ;)
    Dann können einen Teil der Einsatzkräfte eben auch mit einem "Sammelbus" zur E-Stelle fahren...
    Wobei ich persöhnlich da die Sache mit Magnetblaulicht (ja, gibts auch mit Saugnäpfen) und dann direkt hinter dem anderen Fahrzeug bleiben wesentlich besser gefällt... Als wie schon erwähnt, "mal eben" über eine Rote Ampel zu fahren...
    Das ist jedoch alles einzig und alleine dem Fahrer überlassen.

    MfG Fabsi

  2. #2
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    *Zonkzurückschick*
    ich schrieb Blaulicht und Martinshorn für 38 un 35, nicht was PelikanSE im Moment braucht...

    und ich bin immer noch der Meinung wenn man es (noch) nicht kann soll man es lassen
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  3. #3
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    Zitat Zitat von hannibal
    *Zonkzurückschick*
    ich schrieb Blaulicht und Martinshorn für 38 un 35, nicht was PelikanSE im Moment braucht...
    *findet das Zonk zurecht überreicht* ;)

    Ja eben drum... Das hatte ich schon richtig gelesen...
    Blaulicht & Matrinshorn sind eben nur Vorraussetzung für StVO §38
    Vorraussetzungen für StVO §35 sind gaaaanz andere und hat rein garnichts mit Blaulicht und Martinshorn zu tun ;)

    MfG Fabsi

    P.S.: Selbst wenn ich mir hier irren sollte, darfste den kleinen süßen roten knuffigen Zonk gerne behalten :)

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