*Bring...* Tja... *hannibal den Zonk überreicht*Zitat von hannibal
Da muss ich dich jetzt leider Entäuschen ;)
Er hatte geschrieben, dass er mit dem Fahrzeug nicht den StVO §38 in Anspruch nehmen kann und auch nicht wird.
Aber der StVO §35... Du weist ja, entweder man hats oder eben nicht :D
Wenn man eine Wasserrettungstruppe aufstellt und als kleiner Verein erst einmal das Material für solch eine Gruppe beschafft dann aber das Geld nicht direkt hat um Beide Fahrzeuge mit SoSi aus zu rüsten kann schnell passieren ;)Zitat von hannibal
Dann können einen Teil der Einsatzkräfte eben auch mit einem "Sammelbus" zur E-Stelle fahren...
Wobei ich persöhnlich da die Sache mit Magnetblaulicht (ja, gibts auch mit Saugnäpfen) und dann direkt hinter dem anderen Fahrzeug bleiben wesentlich besser gefällt... Als wie schon erwähnt, "mal eben" über eine Rote Ampel zu fahren...
Das ist jedoch alles einzig und alleine dem Fahrer überlassen.
MfG Fabsi





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