Zitat Zitat von DaRake

Welcher Versicherungsschutz soll denn deines Erachtens nach bei einer Einsatzfahrt unter Inanspruchnahme der Sonderrechte gemäß §35 StVO - ohne Blaulicht - verloren gehen?
ich red net von der dlrg versicherung.

ich red von der versicherung des unfallgegners. und die wird sich sträuben.