Zitat Zitat von arnolde
... im Prinzip ist das wie die Mitteilung der FW-Leitstelle bei Alarmierung (bei uns heißt das dann: "Achtung Achtung DURCHSAGE für die Feuerwehr.. Hilfeleistungseinsatz") daß NICHT mit Sonderrecht anzufahren ist, weil nun mal nicht Sekunden oder Minuten um Leib und Leben entscheiden, daher ist normale Fahrt angesagt. Wer hier trotzdem STVO übertritt handelt eigenverantowrtlich illegal.
Das kann man so allgemein nicht sagen. Wir haben in unserer VG sehr schlechte Funkabdeckung und deshalb auch nen Umsetzer im Gerätehaus, der aber nur die Tonfolge, nicht die Durchsage wiederholt.
Wir haben eine Schleife für Einsätze in der Nacht, da wird nicht die ganze Wehr rausgeklingelt sondern nur etwa 2/3, die ist für kleine und mittlere Schadensfälle. Wird die nachts alarmiert und man bekommt nur den Umsetzer (sprich: Keine Durchsage) kann es sein, dass man nur zum Mülleimerbrand, aber auch zum VU Person klemmt gerufen wird. Und da muss man halt vom schlimmsten ausgehen (was auch nicht zum Freibrief fürs Übertreten sämtlicher Regeln gilt, aber nachts kann man noch eher SoRe in Anspruch nehmen als tagsüber... Vor allem weil die Ampeln bei uns von 20-6 Uhr Pause haben *g*)