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Thema: Polizei macht Anzeige

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Normal sollte das mit der Bestätigung deines Wehrführers kein Problem sein die 20Euro wieder zu bekommen. Falls die Grünen sich aber Stur stellen würd ich lieber die 20 Öcken bezahlen und alles gut sein lassen!

    Schöne Grüße

  2. #2
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    Zitat Zitat von Florian kommen
    Normal sollte das mit der Bestätigung deines Wehrführers kein Problem sein die 20Euro wieder zu bekommen. Falls die Grünen sich aber Stur stellen würd ich lieber die 20 Öcken bezahlen und alles gut sein lassen!
    Sehe ich im Prinzip ähnlich, wegen 20 EUR...

    Aber grundsätzlich, bin ich der Meinung die Grünen haben damit herzlich wenig zu tun, wenn Du vor Ort nicht sofort bezahlst, gibts später einen Verwarnungsgeld-Bescheid mit Anhörungsbogen, und da regelst Du das direkt mit der Bußgeldstelle und die örtlichen Grünen haben da gar nix mehr mit zu tun.

    Ich mag jetzt einige Bezeichnungen vertauscht haben aber im Grunde läuft das so oder?

  3. #3
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    Zitat Zitat von Ebi
    Genau das habe ich am Anfang des Threads geschrieben..
    e.
    Naja, Du meintest auch, erstmal zur Polizei gehen und versuchen das dort zu regeln... würd ich gar nicht erst versuchen, einfach freundlich sagen "bitte verwarnung zusenden" und fertig. Von vor-ort-Diskussionen halte ich nichts, die Kollegen die ihn erwischt haben werden vermutlich nicht diskussionbereit sein, und die anderen Kollegen werden denen auch nicht in den Rücken schießen. Die wollen alle keinen Streß und werden sich auch denken, solls die Bußgeldstelle entscheiden.

  4. #4
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    Warte einfach bis der Owi bescheid kommt.
    Dort legst du dann Einspruch mit der Begründung das du Sonderrechte in Anspruch genommen hast, wegs Feuerwehreinsatz. Hefte noch den Einsatzbericht hinten dran und fertig.
    Oder geh zu eurem Kommandanten, die haben oft nen guten Draht zum Ordnungsamt, die sind für die Bußgelder zuständig und dein Bußgeldbescheid fliegt raus.

    OT: Zum Thema BMA.
    Bei uns hieß es auch mal Brandalarm, Brandmeldeanlage Melder XY aufgelaufen.
    Herraus kam der größte Brand unserer Feuerwehrgeschichte.
    Eine Lagerhalle mit 60x40 m brannte zum Schluß in voller Ausdehnung mit Pappe bestückt.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  5. #5
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    Zitat Zitat von Alex22
    Bei uns hieß es auch mal Brandalarm, Brandmeldeanlage Melder XY aufgelaufen.
    Herraus kam der größte Brand unserer Feuerwehrgeschichte.
    Eine Lagerhalle mit 60x40 m brannte zum Schluß in voller Ausdehnung mit Pappe bestückt.
    Da wars dann aber auch egal, ob ihr 5 mins früher oder später da wart, oder? ;-)

  6. #6
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    Zitat Zitat von arnolde
    Da wars dann aber auch egal, ob ihr 5 mins früher oder später da wart, oder? ;-)
    Im nachhinein ja, daß war aber nur ein Extremfall, gab auch schon Fälle wo die BMA den Dachstuhl gerettet hat und da kommts auf jede Minute an.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  7. #7
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    Und selbst diese 1 Minute rechtfertigt nicht das Gefährden anderer Verkehrsteilnehmer durch sinnlos rasende oder richtungsverkehrt durch Einbahnstraßen fahrende Feuerwehrangehörige!

  8. #8
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    Hi,

    Wir können jetzt wieder einen endlos langen Threat aufmachen wg. Sonderrechte PRO/CONTRA usw.
    Aber eigendlich ist ja schon alles gesagt.

    Wenn ich der Meinung bin, eine Übertretung der STVO im Rahmen der Sonderrechte ist unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit gerechtfertig und ich werde dabei von der Polente angehalten, dann kann man als erstes mal versuchen den Sachverhalt zu erklären.

    Im Normalfall werden die meisten dann ein Einsehen haben und jemanden ziehen lassen. Falls nicht bringt auch endloses Diskutieren nichts, kostet nur noch mehr Zeit. Also Personalien feststellen lassen, weiterfahren, seinen jeweiligen Vorgesetzten informieren und auf den Anhöhrungsbogen warten.

    Wenn dieser dann kommt, den Sachverhalt schriftlich darlegen mit Bestätigung der Feuerwehr und Hinweis auf die Notwendigkeit und Rechtmäßigkeit der Inanspruchnahme der Sonderrechte.
    Die Bussgeldstelle wird dann nur noch überprüfen ob die Verhältnismäßigkeit gewahrt wurde und sofern dies der Fall ist, das Verfahren einstellen.

    Bei entsprechenden Beziehungen kann der jeweilige Leiter der FW natürlich auch vorher die Busgeldstelle informieren und so den Verwaltungsweg abkürzen.
    Da der TE ja bereits geschrieben hat, dass ihm bereits gesagt wurde das sich darum gekümmert wird, denke ich, dass es genau so laufen wird!

    Achja, ein Wort noch zur Verhältnismäßigkeit:
    Hier wird behauptet, das es in keinem Fall gerechtfertigt sei in einer Einbahnstr. verkehrt einzufahren, da es eine Gefährdung erheblichen Ausmaßes sei.
    Dieses kann ich jetzt so nicht nachvollziehen.
    9 von 10 Einbahnstraßen die ich kenne sind Übersichtlich und nur auf grund der Enge oder aus Gründen der Verkehrsflussregelung (unerwünschte Abkürzung durch Wohngebiete) eine Einbahnstraße. Gerade in Großstädten gibt es doch auch oft Straßen die mehrere 100m lang sind und nur die letzten 20m sind Einbahnstr. ebend nur aus diesem Grund.
    Oder die Einbahnstraßen sind so eng, dass man halt nur langsam in eine Richtung fahren kann. Wenn es dann zu Begegnungsverkehr kommt, dann ist es eine Behinderung, aber doch keinesfalls eine Gefährdung.

    Anders sieht es natürlich bei großen Hauptstraßen mit Richtungsfahrbahnen aus, aber ich kann nirgendwo im Threat erkennen das der TE eine solche gemeint hat und da spricht einfach die Wahrscheinlichkeit und das eher geringe Verwarngeld für eine eher harmlose Seitenstraße.

    Gruß
    Carsten

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