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Thema: Polizei macht Anzeige

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von Ebi
    Genau das habe ich am Anfang des Threads geschrieben..
    e.
    Naja, Du meintest auch, erstmal zur Polizei gehen und versuchen das dort zu regeln... würd ich gar nicht erst versuchen, einfach freundlich sagen "bitte verwarnung zusenden" und fertig. Von vor-ort-Diskussionen halte ich nichts, die Kollegen die ihn erwischt haben werden vermutlich nicht diskussionbereit sein, und die anderen Kollegen werden denen auch nicht in den Rücken schießen. Die wollen alle keinen Streß und werden sich auch denken, solls die Bußgeldstelle entscheiden.

  2. #2
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    Warte einfach bis der Owi bescheid kommt.
    Dort legst du dann Einspruch mit der Begründung das du Sonderrechte in Anspruch genommen hast, wegs Feuerwehreinsatz. Hefte noch den Einsatzbericht hinten dran und fertig.
    Oder geh zu eurem Kommandanten, die haben oft nen guten Draht zum Ordnungsamt, die sind für die Bußgelder zuständig und dein Bußgeldbescheid fliegt raus.

    OT: Zum Thema BMA.
    Bei uns hieß es auch mal Brandalarm, Brandmeldeanlage Melder XY aufgelaufen.
    Herraus kam der größte Brand unserer Feuerwehrgeschichte.
    Eine Lagerhalle mit 60x40 m brannte zum Schluß in voller Ausdehnung mit Pappe bestückt.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  3. #3
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    Zitat Zitat von Alex22
    Bei uns hieß es auch mal Brandalarm, Brandmeldeanlage Melder XY aufgelaufen.
    Herraus kam der größte Brand unserer Feuerwehrgeschichte.
    Eine Lagerhalle mit 60x40 m brannte zum Schluß in voller Ausdehnung mit Pappe bestückt.
    Da wars dann aber auch egal, ob ihr 5 mins früher oder später da wart, oder? ;-)

  4. #4
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    Zitat Zitat von arnolde
    Da wars dann aber auch egal, ob ihr 5 mins früher oder später da wart, oder? ;-)
    Im nachhinein ja, daß war aber nur ein Extremfall, gab auch schon Fälle wo die BMA den Dachstuhl gerettet hat und da kommts auf jede Minute an.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  5. #5
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    Und selbst diese 1 Minute rechtfertigt nicht das Gefährden anderer Verkehrsteilnehmer durch sinnlos rasende oder richtungsverkehrt durch Einbahnstraßen fahrende Feuerwehrangehörige!

  6. #6
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    Zitat Zitat von überhose
    Und selbst diese 1 Minute rechtfertigt nicht das Gefährden anderer Verkehrsteilnehmer durch sinnlos rasende oder richtungsverkehrt durch Einbahnstraßen fahrende Feuerwehrangehörige!
    Du siehst das sehr engstirnig. Offenbar kennst Du nur "rasende" FA und sehr gefährliche, lange, unübersichtliche Einbahnstraßen.

    Es gibt aber durchaus auch breite, kurze, übersichtliche Einbahnstraßen die man mit der gebotenen Rücksicht durchaus gefahrlos entgegen der Richtung befahren kann.

    Auch wenn es schon richtig ist, daß man manche Leute bremsen muß - ich finds schon happig wie vehement manche Leute jede kleinste Übertretung verurteilen und aus Mücken Elefanten machen. (uuuuuuh entgegen die Einbahnstraße gefahren wie FURCHTBAR - hey werd mal Erwachsen, ich hab das mehrmals auch schon privat gemacht und wo ist das Problem? Es kommt auf die Situation an!)

    Und solchen Leute wie "ich würd dann als richtig-fahrender erst recht auf den zuhalten" gehört zuallererst der Lappen abgenommen. Steht übrigens auch in der STVO: Erkenne ich, daß mir jemand die Vorfahrt nimmt, habe ich ihm Vorfahrt zu gewähren, und nicht mit Gewalt auf mein Recht zu beharren. (Sinngemäß) - Typisch Deutschland, hauptsache ich hab Recht...

    Achja und zum Thema "der Feuerwehr-Dachaufsetzer gibt Dir kein Recht" - das ist uns allen bekannt, gegenteiliges hat auch niemand behauptet. Es ist aber ein Zeichen dafür, WARUM der Fahrer so fährt wie er fährt, und sollte Verständnis bei den übrigen Verkehrsteilnehmern fördern - nicht fordern, sondern quasi als "der versuch, sich nett zu entschuldigen" daß man evtl. jemanden ein wenig behindert, oder dem sofortigen Griff zum Handy (Polizeianruf) zuvorkommen, falls jemand sieht wie man nachts um 3 auf der menschenleeren Kreuzung über rot fährt (natürlich nachdem man angehalten hat und sich vergewissert hat daß wirklich weit und breit niemand da ist der querkommen könnte).
    Geändert von arnolde (16.10.2006 um 17:47 Uhr)

  7. #7
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    Zitat Zitat von arnolde

    Und solchen Leute wie "ich würd dann als richtig-fahrender erst recht auf den zuhalten" gehört zuallererst der Lappen abgenommen. Steht übrigens auch in der STVO: Erkenne ich, daß mir jemand die Vorfahrt nimmt, habe ich ihm Vorfahrt zu gewähren, und nicht mit Gewalt auf mein Recht zu beharren. (Sinngemäß) - Typisch Deutschland, hauptsache ich hab Recht...
    Du bist wahrcheinlich ein ganz perfekter im Straßenverkehr... Hut ab....

    Hast gehört,ich weis nicht ob du ein Kind hast oder nicht?!Ist auch egal. Wenn dein eigenes Kind (z.B. Kleinkind) bei dir mit im Auto sitzt und es kommt so ein "Kaputter" dir entgegen und es knallt bzw. du musst selber ausweichen und es passiert was, obwohl du nicht daran Schuld bist,redest du bestimmt nicht mehr so wie jetzt.....

  8. #8
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    Zitat Zitat von arnolde
    (...)Achja und zum Thema "der Feuerwehr-Dachaufsetzer gibt Dir kein Recht" - das ist uns allen bekannt, gegenteiliges hat auch niemand behauptet. Es ist aber ein Zeichen dafür, WARUM der Fahrer so fährt wie er fährt, und sollte Verständnis bei den übrigen Verkehrsteilnehmern fördern - nicht fordern, sondern quasi als "der versuch, sich nett zu entschuldigen" daß man evtl. jemanden ein wenig behindert, oder dem sofortigen Griff zum Handy (Polizeianruf) zuvorkommen, falls jemand sieht wie man nachts um 3 auf der menschenleeren Kreuzung über rot fährt (natürlich nachdem man angehalten hat und sich vergewissert hat daß wirklich weit und breit niemand da ist der querkommen könnte)(...)
    Wenn die Kreuzung eh menschenleer ist, kann der Dachaufsetzer ja auch nicht das Verständnis anderer Verkehrteilnehmer fördern - Sind ja keine da ;-) *grins*

    Aber ansonsten bin ich deiner Meinung zu diesem Thema...
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  9. #9
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    Zitat Zitat von arnolde
    Du siehst das sehr engstirnig. Offenbar kennst Du nur "rasende" FA und sehr gefährliche, lange, unübersichtliche Einbahnstraßen.
    Es wird wohl wesentlich mehr Einbahnstraßen geben, die die oben angesprochenen Merkmale aufweisen. Schonmal drüber nachgedacht, warum Einbahnstraßen ausgewiesen werden? Zum Ärgern und Abzocken von gutmütigen Feuerwehrleuten oder anderen Helden?

    Du hälst das Bevorzugen besonnener Fahrweise auch im Einsatzfall für engstirnig? Ob die Leute hier das auch so sehen?

    http://www.feuerwehr.de/news/2006/07/04/782.php

    http://www.feuerwehr.de/news/2006/05...erwehrhaus.php

    (Liste könnte noch weitergeführt werden)

    Zitat Zitat von arnolde
    (uuuuuuh entgegen die Einbahnstraße gefahren wie FURCHTBAR - hey werd mal Erwachsen, ich hab das mehrmals auch schon privat gemacht und wo ist das Problem? Es kommt auf die Situation an!)
    Nach dieser Aussage ist wohl mehr als fraglich, wer hier noch erwachsen werden sollte.

    Zitat Zitat von arnolde
    Es ist aber ein Zeichen dafür, WARUM der Fahrer so fährt wie er fährt, und sollte Verständnis bei den übrigen Verkehrsteilnehmern fördern - nicht fordern, sondern quasi als "der versuch, sich nett zu entschuldigen" daß man evtl. jemanden ein wenig behindert
    MAN HAT NIEMANDEN ZU BEHINDERN!!! Und wenn mans doch macht, muss man sich nicht wundern wenn man zur Rechenschaft gezogen wird.

    Übrigens erreichen diese Dachaufsetzer meistens genau das Gegenteil. Die wenigsten werden denken "Oh, der hat jetzt bestimmt nen schweren Einsatz, der darf das". Vielmehr wird gedacht "Irgendwann verursacht so ein hirnloser FW-Angehöriger mal selber einen Unfall mit seiner Fahrweise", erst recht, wenn dann am nächsten Tag in der Zeitung oder auf der FW-Homepage steht, dass ein Fehlalarm war oder eine andere Kleinigkeit.

    Vielleicht sollte man sich Dachaufsetzer beschaffen, auf denen steht "Ich bin wichtig und unverzichtbar, lassen sie mich durch". Dann sehen die Leute wenigstens wirklich, warum man sie behindert und gefährdet!

  10. #10
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    Nun ich habe schon gemerkt, die einen stehen auf meiner Seite und können mich verstehen, die anderen denken sich ihr Zeug´s !

    Ich wollte eigentlich nur wissen wie es Gesetzlich um mich steht, irgendwie kann mir keiner genau sagen ob ich zu 100% richtig verurteilt wurde, oder ob das rechtens war, was ich da gemacht habe,

    hätte ich das gewußt, wäre und fahre ich nun halt anders rum,

    vielleicht kann mir einer schreiben wie die genaue rechtslage aussieht, damit ich was in der Hand habe und nicht so "wischi waschi =>das ist meine meinung...<=)

    Grüßle

    werde euch hier mit sicherheit auf dem laufenden halten!
    Wer Schreibfehler findet, darf sie behalten!

  11. #11
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    Hallo,

    Also zuerst einmal wurdest du nicht "verurteilt" sondern dir wurde eine "kostenpflichtige Verwarnung" angeboten.

    Da du diese nicht angenommen hast (oder hast du gezahlt?) wird nun evtl. eine Anzeige mit dem damit verbundenen Bussgeldverfahren folgen.
    Hier hast du die Möglichkeit dich zu Äussern und Angaben zur Sache zu machen. Die Polizei ist ab hier nicht mehr zuständig!

    Das ist soweit alles RICHTIG UND RECHTMÄßIG! Denn den Verstoss hast du ja begangen!

    Nun hast du im Bussgeldverfahren die Möglichkeit Angaben zur Sache zu machen und den Einsatz mit Inanspruchnahme des §35 STVO als entschuldigungsgrund anzugeben.

    Die Behörde wird nun prüfen ob die inanspruchnahme der SORE unter den vorliegenden Bedingungen gerechtfertigt war. Kommt sie zu einem positiven ergebnis, dann gilt der Verstoss als entschuldigt und das Verfahren wird eingestellt.

    Dies ist alles aber immer eine Einzellfallentscheidung!

    Darum KANN dir hier niemand ein JA oder NEIN sagen.
    Aber als Orientierung: Wenn die Wehführung der MEinung ist, die FFW´ler dürfen SORE in Anspruch nehmen (Es gibt keine gegnteilige Anweisung) UND du konntest davon ausgehen das bedeutende Sachwerte oder MEnschenleben in Gefahr sind (Stichwort: BRAND oder VU mit) UND du hast niemanden tatsäclich gefährdet, DANN war es gerechfertigt und das Verfahren wird eingestellt werden ohne weitere NEgative folgen für dich.

    (Oder hast du die 20Eur. gezahlt?, dann ist die Verwarnung rechtskräftig und du kannst nichts mehr machen!)

    Gruß
    Carsten

  12. #12
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    Hi,

    Wir können jetzt wieder einen endlos langen Threat aufmachen wg. Sonderrechte PRO/CONTRA usw.
    Aber eigendlich ist ja schon alles gesagt.

    Wenn ich der Meinung bin, eine Übertretung der STVO im Rahmen der Sonderrechte ist unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit gerechtfertig und ich werde dabei von der Polente angehalten, dann kann man als erstes mal versuchen den Sachverhalt zu erklären.

    Im Normalfall werden die meisten dann ein Einsehen haben und jemanden ziehen lassen. Falls nicht bringt auch endloses Diskutieren nichts, kostet nur noch mehr Zeit. Also Personalien feststellen lassen, weiterfahren, seinen jeweiligen Vorgesetzten informieren und auf den Anhöhrungsbogen warten.

    Wenn dieser dann kommt, den Sachverhalt schriftlich darlegen mit Bestätigung der Feuerwehr und Hinweis auf die Notwendigkeit und Rechtmäßigkeit der Inanspruchnahme der Sonderrechte.
    Die Bussgeldstelle wird dann nur noch überprüfen ob die Verhältnismäßigkeit gewahrt wurde und sofern dies der Fall ist, das Verfahren einstellen.

    Bei entsprechenden Beziehungen kann der jeweilige Leiter der FW natürlich auch vorher die Busgeldstelle informieren und so den Verwaltungsweg abkürzen.
    Da der TE ja bereits geschrieben hat, dass ihm bereits gesagt wurde das sich darum gekümmert wird, denke ich, dass es genau so laufen wird!

    Achja, ein Wort noch zur Verhältnismäßigkeit:
    Hier wird behauptet, das es in keinem Fall gerechtfertigt sei in einer Einbahnstr. verkehrt einzufahren, da es eine Gefährdung erheblichen Ausmaßes sei.
    Dieses kann ich jetzt so nicht nachvollziehen.
    9 von 10 Einbahnstraßen die ich kenne sind Übersichtlich und nur auf grund der Enge oder aus Gründen der Verkehrsflussregelung (unerwünschte Abkürzung durch Wohngebiete) eine Einbahnstraße. Gerade in Großstädten gibt es doch auch oft Straßen die mehrere 100m lang sind und nur die letzten 20m sind Einbahnstr. ebend nur aus diesem Grund.
    Oder die Einbahnstraßen sind so eng, dass man halt nur langsam in eine Richtung fahren kann. Wenn es dann zu Begegnungsverkehr kommt, dann ist es eine Behinderung, aber doch keinesfalls eine Gefährdung.

    Anders sieht es natürlich bei großen Hauptstraßen mit Richtungsfahrbahnen aus, aber ich kann nirgendwo im Threat erkennen das der TE eine solche gemeint hat und da spricht einfach die Wahrscheinlichkeit und das eher geringe Verwarngeld für eine eher harmlose Seitenstraße.

    Gruß
    Carsten

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