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Thema: Polizei macht Anzeige

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  1. #1
    Registriert seit
    14.12.2005
    Beiträge
    169
    Nun ich habe schon gemerkt, die einen stehen auf meiner Seite und können mich verstehen, die anderen denken sich ihr Zeug´s !

    Ich wollte eigentlich nur wissen wie es Gesetzlich um mich steht, irgendwie kann mir keiner genau sagen ob ich zu 100% richtig verurteilt wurde, oder ob das rechtens war, was ich da gemacht habe,

    hätte ich das gewußt, wäre und fahre ich nun halt anders rum,

    vielleicht kann mir einer schreiben wie die genaue rechtslage aussieht, damit ich was in der Hand habe und nicht so "wischi waschi =>das ist meine meinung...<=)

    Grüßle

    werde euch hier mit sicherheit auf dem laufenden halten!
    Wer Schreibfehler findet, darf sie behalten!

  2. #2
    Registriert seit
    18.11.2003
    Beiträge
    2.186
    Hallo,

    Also zuerst einmal wurdest du nicht "verurteilt" sondern dir wurde eine "kostenpflichtige Verwarnung" angeboten.

    Da du diese nicht angenommen hast (oder hast du gezahlt?) wird nun evtl. eine Anzeige mit dem damit verbundenen Bussgeldverfahren folgen.
    Hier hast du die Möglichkeit dich zu Äussern und Angaben zur Sache zu machen. Die Polizei ist ab hier nicht mehr zuständig!

    Das ist soweit alles RICHTIG UND RECHTMÄßIG! Denn den Verstoss hast du ja begangen!

    Nun hast du im Bussgeldverfahren die Möglichkeit Angaben zur Sache zu machen und den Einsatz mit Inanspruchnahme des §35 STVO als entschuldigungsgrund anzugeben.

    Die Behörde wird nun prüfen ob die inanspruchnahme der SORE unter den vorliegenden Bedingungen gerechtfertigt war. Kommt sie zu einem positiven ergebnis, dann gilt der Verstoss als entschuldigt und das Verfahren wird eingestellt.

    Dies ist alles aber immer eine Einzellfallentscheidung!

    Darum KANN dir hier niemand ein JA oder NEIN sagen.
    Aber als Orientierung: Wenn die Wehführung der MEinung ist, die FFW´ler dürfen SORE in Anspruch nehmen (Es gibt keine gegnteilige Anweisung) UND du konntest davon ausgehen das bedeutende Sachwerte oder MEnschenleben in Gefahr sind (Stichwort: BRAND oder VU mit) UND du hast niemanden tatsäclich gefährdet, DANN war es gerechfertigt und das Verfahren wird eingestellt werden ohne weitere NEgative folgen für dich.

    (Oder hast du die 20Eur. gezahlt?, dann ist die Verwarnung rechtskräftig und du kannst nichts mehr machen!)

    Gruß
    Carsten

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