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Thema: Polizei macht Anzeige

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
    20.12.2001
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    ... Warte ab bis Du den Wisch mit der Zahlungsaufforderung bekommst , dann kannst Du Widerspruch dagegen einlegen . Leg von Deinem WeFü oder der Gemeinde eine Bescheinigung mit bei dass Du auf dem Weg zum FW-Haus warst , schreib ein paar nette Zeilen mit der Bitte um Nachsicht dazu , und hoffe auf Gnade. Solange Du kein Blaulicht mit Martinhorn eingeschalten hattest, was hier wohl der Fall ist, hast Du nicht gegen die Einbahnstrasse zu fahren. Dieser Paragraph mit "eingeschränktem Wegerecht" ist dehnbar wie ein Kaugummi , wenn die Behörde der festen Meinung ist dass Du zahlen MUSST , hast Du verschissen. Das ist meistens der Fall, wenn die Diskussion mit den Cops etwas "laut" oder Du unfreundlich geworden bist . Die sitzen am längeren Hebel.

    ~Joe~
    PN-Fach ist wieder aktiv. Bitte keine Anfragen wegen Programmiersoftware .

  2. #2
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    Hallo,

    Zitat Zitat von Joe aus Hö
    Solange Du kein Blaulicht mit Martinhorn eingeschalten hattest, was hier wohl der Fall ist, hast Du nicht gegen die Einbahnstrasse zu fahren. Dieser Paragraph mit "eingeschränktem Wegerecht" ist dehnbar wie ein Kaugummi, ...
    wie schon weiter oben geschrieben wurde, hat das alles wohl weniger mit Wegerecht zu tun als mit dem Sonderrecht. Falls du die Dehnbarkeit der Anwendung der Sonderrechte im Privat-PKW meintest, stimme ich dir zu, denn die Rechtssprechung entscheidet dort sehr unterschiedlich. Denn die Richter sind sich nicht einig, ob die Anfahrt bereits Teil der hoheitlichen Aufgabe ist oder sie als lediglich vorbereitende Tätigkeit gilt (Ausführlicheres gab es da vor einigen Ausgaben im FW-Magazin.).

    Gruß
    Sebastian

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