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Thema: Polizei macht Anzeige

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  1. #1
    QuattroFW Gast

    Anzeige von Polizei

    Also ich habe mich heute mit einem Polizisten Unterhalten über diese Sache und er meinte das man damit wahrscheinlich nicht mit vor Gericht durchkommen würde. Weil er sagte man müsste sehen ob da nicht auch ein anderer Weg gewesen wäre und soweiter sagte er das wird alles geprüft.

  2. #2
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    Zitat Zitat von QuattroFW
    Also ich habe mich heute mit einem Polizisten Unterhalten über diese Sache
    Polizisten sind keine Anwälte oder Richter. Jede Diskussion über Rechtsfragen mit Polizisten (außer er hat zufällig ein Jurastudium und alle Gesetztestexte nebst Kommentare und Fallbeispiele greifbar) ist irrelevant, da sie einfach nicht über die nötigen Informationen verfügen - es ist ja auch nicht ihr Job. Wenn sie einen (wahren oder vermeintlichen) Regelverstoß bemerken, melden die den, und basta. Die kriegen auch nie eine Rückmeldung was daraus geworden ist, deswegen können sie gar nicht wissen ob manche Verfahren eingestellt werden oder nicht.

    Jeder GUTE Polizist wird Dir sagen, daß er dazu nichts sagen kann, er kann nur Vermutungen anstellen.

  3. #3
    QuattroFW Gast

    Richtig lesen erst mal, NECH

    Zitat Zitat von arnolde
    Polizisten sind keine Anwälte oder Richter. Jede Diskussion über Rechtsfragen mit Polizisten (außer er hat zufällig ein Jurastudium und alle Gesetztestexte nebst Kommentare und Fallbeispiele greifbar) ist irrelevant, da sie einfach nicht über die nötigen Informationen verfügen - es ist ja auch nicht ihr Job. Wenn sie einen (wahren oder vermeintlichen) Regelverstoß bemerken, melden die den, und basta. Die kriegen auch nie eine Rückmeldung was daraus geworden ist, deswegen können sie gar nicht wissen ob manche Verfahren eingestellt werden oder nicht.

    Jeder GUTE Polizist wird Dir sagen, daß er dazu nichts sagen kann, er kann nur Vermutungen anstellen.
    Dann hast du sicher auch gesehen das ich geschrieben haben das er gesagt das er damit WAHRSCHEINLICH nicht durchkommen würde vor Gericht. Und habe nicht geschrieben er kommt damit nicht durch. Und ausserdem war es der Kontaktbeamte und der wird mit sicherheit schon so manches Urteil mit bekommen haben. Denn der fährt ja nicht nur Streife. Und der wird es denek ich mal auch schon gehabt haben. Und wenn es andere Wege gibt bracuhst schon nicht mehr gegean gehen. Also erst lesen dann Antworten.

  4. #4
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    1.508
    Also bei uns läuft das folgendermaßen: Wenn sowas passiert, _und_ die Übertretung blieb im Rahmen (d.h. nicht gerast, keine Vorfahrt genommen oder sonst irgendwie Verkehrsrowdy gespielt), dann meldet man das dem Kommandanten, der geht nach dem Einsatz mit einem zu unseren Nachbarn von der grünen Sorte, die nehmen das Ganze auf und die Sache ist erledigt.

    Im letzten Winter hat mich die BePo z.B. auf dem Weg nach Hause nach nem Einsatz rausgezogen (mitten in der Nacht nach VU, um die Zeit wo normalerweise die Disco-Besucher heim fahren...). Führerschein/Fahrzeugschein lag blöderweise zu Hause. Nach ner kurzen freundlichen Erklärung war die Sache nach 1 Minute vom Tisch. Reden hilft manchmal.
    Wir haben hier eine gute Suchfunktion - es wäre schön, wenn sie auch benutzt würde...

  5. #5
    Registriert seit
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    292
    Zitat Zitat von QuattroFW
    (blablabla) Also erst lesen dann Antworten.
    Das Wort "wahrscheinlich" in Deinem Beitrag, das ich keineswegs überlesen hatte, ändert nichts an meiner Aussage, daß Polizisten zu solchen Fragen keine Auskünfte geben können/sollten. Auch wenn Dein Polizist 100 "solche Fälle gehabt" hat, jeder Fall ist einzigartig und kann nicht ohne genaue Kenntnis sämtlicher Umstände beurteilt werden.

  6. #6
    Registriert seit
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    2.193
    ... Warte ab bis Du den Wisch mit der Zahlungsaufforderung bekommst , dann kannst Du Widerspruch dagegen einlegen . Leg von Deinem WeFü oder der Gemeinde eine Bescheinigung mit bei dass Du auf dem Weg zum FW-Haus warst , schreib ein paar nette Zeilen mit der Bitte um Nachsicht dazu , und hoffe auf Gnade. Solange Du kein Blaulicht mit Martinhorn eingeschalten hattest, was hier wohl der Fall ist, hast Du nicht gegen die Einbahnstrasse zu fahren. Dieser Paragraph mit "eingeschränktem Wegerecht" ist dehnbar wie ein Kaugummi , wenn die Behörde der festen Meinung ist dass Du zahlen MUSST , hast Du verschissen. Das ist meistens der Fall, wenn die Diskussion mit den Cops etwas "laut" oder Du unfreundlich geworden bist . Die sitzen am längeren Hebel.

    ~Joe~
    PN-Fach ist wieder aktiv. Bitte keine Anfragen wegen Programmiersoftware .

  7. #7
    Registriert seit
    14.12.2004
    Beiträge
    930
    Hallo,

    Zitat Zitat von Joe aus Hö
    Solange Du kein Blaulicht mit Martinhorn eingeschalten hattest, was hier wohl der Fall ist, hast Du nicht gegen die Einbahnstrasse zu fahren. Dieser Paragraph mit "eingeschränktem Wegerecht" ist dehnbar wie ein Kaugummi, ...
    wie schon weiter oben geschrieben wurde, hat das alles wohl weniger mit Wegerecht zu tun als mit dem Sonderrecht. Falls du die Dehnbarkeit der Anwendung der Sonderrechte im Privat-PKW meintest, stimme ich dir zu, denn die Rechtssprechung entscheidet dort sehr unterschiedlich. Denn die Richter sind sich nicht einig, ob die Anfahrt bereits Teil der hoheitlichen Aufgabe ist oder sie als lediglich vorbereitende Tätigkeit gilt (Ausführlicheres gab es da vor einigen Ausgaben im FW-Magazin.).

    Gruß
    Sebastian

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