Hallo,

Zitat Zitat von Joe aus Hö
Solange Du kein Blaulicht mit Martinhorn eingeschalten hattest, was hier wohl der Fall ist, hast Du nicht gegen die Einbahnstrasse zu fahren. Dieser Paragraph mit "eingeschränktem Wegerecht" ist dehnbar wie ein Kaugummi, ...
wie schon weiter oben geschrieben wurde, hat das alles wohl weniger mit Wegerecht zu tun als mit dem Sonderrecht. Falls du die Dehnbarkeit der Anwendung der Sonderrechte im Privat-PKW meintest, stimme ich dir zu, denn die Rechtssprechung entscheidet dort sehr unterschiedlich. Denn die Richter sind sich nicht einig, ob die Anfahrt bereits Teil der hoheitlichen Aufgabe ist oder sie als lediglich vorbereitende Tätigkeit gilt (Ausführlicheres gab es da vor einigen Ausgaben im FW-Magazin.).

Gruß
Sebastian