Ergebnis 1 bis 15 von 124

Thema: Polizei macht Anzeige

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Registriert seit
    09.10.2006
    Beiträge
    43
    Warte einfach das Schreiben von der OwiStelle ab, und leg dann wie weiter oben schon geschrieben wurde Widerspruch ein, mit ner Stellungnahme deines WF o.ä. und ner Kopie des Einsatzberichtes.

    Wir haben hier bei uns schon öfters das gleiche Problem gehabt, sowohl mit Privat-KFZ als auch mit einem unserer Fahrzeuge, das noch keine SoSi-Anlage hat.
    Da gab´s schöne Fotos bei Geschwindigkeitsanlagen und auch schon ne Anzeige eines anderen Verkehrsteilnehmers (übrigens einer von ner FF) wegen Überfahren einer roten Ampel.
    Haben wie o.a. nen Widerspruch geschrieben, und die OwiStelle hat in jedem Fall das Verfahren eingestellt.

    Wenn Euch nicht per Dienstanweisung die Inanspruchnahme von Sonderrechten untersagt wurde, habt Ihr sie auch auf dem Weg zur Wache. Sonderrechte sind ja personen- und nicht fahrzeuggebunden.

  2. #2
    Registriert seit
    11.09.2005
    Beiträge
    3.360
    Zitat Zitat von PelikanSE
    Wir haben hier bei uns schon öfters das gleiche Problem gehabt, sowohl mit Privat-KFZ als auch mit einem unserer Fahrzeuge, das noch keine SoSi-Anlage hat.
    was seit Ihr für eine tolle HIORG die im Einsatz ist aber keine SOSI Anlagen hat....

    Zitat Zitat von PelikanSE
    Wenn Euch nicht per Dienstanweisung die Inanspruchnahme von Sonderrechten untersagt wurde, habt Ihr sie auch auf dem Weg zur Wache. Sonderrechte sind ja personen- und nicht fahrzeuggebunden.
    EIne Dienstanweisung die mir einen gesetzlichen Anspruch verbietet...
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  3. #3
    Registriert seit
    09.10.2006
    Beiträge
    43
    Zitat Zitat von hannibal
    was seit Ihr für eine tolle HIORG die im Einsatz ist aber keine SOSI Anlagen hat....
    Es soll HiOrgs geben, die nicht alles in den A*** geblasen bekommen, sondern sich selber finanzieren! Und dann ist sowas wie ne SoSi-Anlage nicht für jedes Fahrzeug drin, daß nicht immer für Einsätze genutzt wird.

    Aber sei beruhigt, das Fahrzeug wird zum Jahreswechsel auch eine bekommen. Bis dahin haben wir sie dann nämlich finanziert.

    Oder möchtest Du uns eine schenken? Dann ist sie sofort drauf, versprochen!

  4. #4
    Registriert seit
    01.08.2006
    Beiträge
    2.332
    @Pelikan

    Einfache Rechnung

    Keine Sosi auf dem Fahrzeug, keine Sosi Fahrten!!!

    Denn laut stvo nur in Kombinationmit Horn und Blaulicht!!

    deshalb keine sosifahrt und kein versicherungschutz

  5. #5
    Registriert seit
    09.10.2006
    Beiträge
    43
    Zitat Zitat von akkonsaarland
    Keine Sosi auf dem Fahrzeug, keine Sosi Fahrten!!!

    Denn laut stvo nur in Kombinationmit Horn und Blaulicht!!
    Natürlich nicht, wie willst du denn auch SoSi ohne Anlage hinbekommen, Fenster auf und "tatütata" rufen? ;-)

    Aber Sonderrechte nach §35 geht. Dauert halt manchmal nur etwas länger als mit Blaulicht und Horn, da ja kein Wegerecht in Anspruch genommen werden kann.

    @hannibal & fabpicard: Erstmal muß ich Euch zustimmen, Dachaufsetzer sind wirklich häßlich.

    Aber lieber mit ner auffallend in RAL-Farben lackierten Kiste ohne SoSi-Anlage im Einsatz fahren, als alle mit ihren privaten PKW hinterherfahren lassen. Denn das wäre dann deutlich gefährlicher.

  6. #6
    Registriert seit
    11.09.2005
    Beiträge
    3.360
    Zitat Zitat von PelikanSE
    Aber lieber mit ner auffallend in RAL-Farben lackierten Kiste ohne SoSi-Anlage im Einsatz fahren, als alle mit ihren privaten PKW hinterherfahren lassen. Denn das wäre dann deutlich gefährlicher.
    nein, keine SOSI Anlage keine Einsätze..

    keine Arme keine Kekse

    wer kein Geld hat für SOSI kann auch nicht mitspielen.. ganz einfach
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  7. #7
    Registriert seit
    09.10.2006
    Beiträge
    43
    Ok...

    Dann frag ich mich wer hier bei uns die Wasserrettung machen soll, und die Leichen rausfischt.

    Die Feuerwehr? Die ist hier für sowas nicht ausgerüstet und wird es auch nicht werden. Die hat schon genug zu tun.

    Außerdem fangen wir ja auch nicht an, Brände zu löschen.

  8. #8
    Registriert seit
    14.12.2004
    Beiträge
    930
    Hallo,

    Zitat Zitat von hannibal
    nein, keine SOSI Anlage keine Einsätze..

    keine Arme keine Kekse

    wer kein Geld hat für SOSI kann auch nicht mitspielen.. ganz einfach
    kannst du deine Gehirnfurze wohl bitte woanders abblasen? Du erzählst nicht nur hier, sondern auch auf feuerwehr.de in letzter Zeit so einen Müll, das ist schon nicht mehr schön. Mach dich bitte mit der Rechtslage intensiv vertraut ehe du hier solche Aussagen triffst, es könnte dir nämlich jemand glauben!!!

    Sebastian

  9. #9
    Registriert seit
    11.09.2005
    Beiträge
    3.360
    Zitat Zitat von PelikanSE
    Es soll HiOrgs geben, die nicht alles in den A*** geblasen bekommen, sondern sich selber finanzieren!
    Mir kommen die Tränen ... ganz viel ...

    Zitat Zitat von PelikanSE
    Und dann ist sowas wie ne SoSi-Anlage nicht für jedes Fahrzeug drin, daß nicht immer für Einsätze genutzt wird.
    vielleicht müsste man dann mit dem Fahrzeug zu 100% STVO konform fahren wenn man es schon zu Einsätzen mitnimmt... so wegen Eigenschutz

    oder lässt die Kiste zu Hause weil zu gefährlcih ...
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  10. #10
    Registriert seit
    11.01.2003
    Beiträge
    987
    Zitat Zitat von PelikanSE

    Wenn Euch nicht per Dienstanweisung die Inanspruchnahme von Sonderrechten untersagt wurde, habt Ihr sie auch auf dem Weg zur Wache. Sonderrechte sind ja personen- und nicht fahrzeuggebunden.

    Wie kommen so viele darauf das sich Wehrführer, Stadtbrandinspektoren und wie sonst noch alle heissen sich über geltendes Recht hinwegsetzen können und Sonderrechte verbieten können ?
    Das ist geltendes Recht. Das kann nicht einfach von einem Wehrleiter ausser Kraft gesetzt werden.
    Einer seiner Jünger überlegte immer dreimal, bevor er etwas tat. Als der Meister davon hörte, Sprach er:"Zwei mal überlegen- das reicht schon".

  11. #11
    Registriert seit
    17.08.2006
    Beiträge
    292
    Zitat Zitat von tower911
    Wie kommen so viele darauf das sich Wehrführer, Stadtbrandinspektoren und wie sonst noch alle heissen sich über geltendes Recht hinwegsetzen können und Sonderrechte verbieten können ?
    Das ist geltendes Recht. Das kann nicht einfach von einem Wehrleiter ausser Kraft gesetzt werden.
    Ich vermute es geht hier um das THW (Bundesanstalt), dort gibt es tatsächlich so eine DA. Hintergrund ist, daß das THW recht selten Einsätze hat, viele Helfer eh keinen Melder haben und erst angerufen werden müssen, die Helfer oft in 15km Umkreis wohnen, und die Einsatzvorbereitung durchaus eine Stunde oder mehr dauern kann. Daher ist es nicht erforderlich (=grundsätzlich nicht zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben zwingend erforderlich) daß die anrückenden Helfer Sonderrechte in Anspruch nehmen.

    Richtig ist allerdings, daß hier eine DA der THW-Leitung in Konflikt steht mit der STVO - fragt sich halt was höherwertig ist, aber im Prinzip ist das wie die Mitteilung der FW-Leitstelle bei Alarmierung (bei uns heißt das dann: "Achtung Achtung DURCHSAGE für die Feuerwehr.. Hilfeleistungseinsatz") daß NICHT mit Sonderrecht anzufahren ist, weil nun mal nicht Sekunden oder Minuten um Leib und Leben entscheiden, daher ist normale Fahrt angesagt. Wer hier trotzdem STVO übertritt handelt eigenverantowrtlich illegal.

  12. #12
    Registriert seit
    16.12.2004
    Beiträge
    1.102
    Zitat Zitat von arnolde
    ... im Prinzip ist das wie die Mitteilung der FW-Leitstelle bei Alarmierung (bei uns heißt das dann: "Achtung Achtung DURCHSAGE für die Feuerwehr.. Hilfeleistungseinsatz") daß NICHT mit Sonderrecht anzufahren ist, weil nun mal nicht Sekunden oder Minuten um Leib und Leben entscheiden, daher ist normale Fahrt angesagt. Wer hier trotzdem STVO übertritt handelt eigenverantowrtlich illegal.
    Das kann man so allgemein nicht sagen. Wir haben in unserer VG sehr schlechte Funkabdeckung und deshalb auch nen Umsetzer im Gerätehaus, der aber nur die Tonfolge, nicht die Durchsage wiederholt.
    Wir haben eine Schleife für Einsätze in der Nacht, da wird nicht die ganze Wehr rausgeklingelt sondern nur etwa 2/3, die ist für kleine und mittlere Schadensfälle. Wird die nachts alarmiert und man bekommt nur den Umsetzer (sprich: Keine Durchsage) kann es sein, dass man nur zum Mülleimerbrand, aber auch zum VU Person klemmt gerufen wird. Und da muss man halt vom schlimmsten ausgehen (was auch nicht zum Freibrief fürs Übertreten sämtlicher Regeln gilt, aber nachts kann man noch eher SoRe in Anspruch nehmen als tagsüber... Vor allem weil die Ampeln bei uns von 20-6 Uhr Pause haben *g*)

  13. #13
    Registriert seit
    17.08.2006
    Beiträge
    292
    Zitat Zitat von Allmächtiger
    ... Umsetzer im Gerätehaus, der aber nur die Tonfolge, nicht die Durchsage wiederholt...
    Klar, wenn man der Nachricht die Dringlichkeit nicht entnehmen kann, funktioniert das nicht. Ich aber damit sagen daß WENN man seitens der alarmierenden Stelle mitgeteilt bekommt, daß NORMALE Fahrt angeordnet ist, dann hat man sich auch daran zu halten. Im Falle der DA des THW wird das eben pauschal angeordnet, daran hat der Helfer sich auch zu halten - es sei denn, er verfügt üder Informationen die die Leitstelle nicht hat, die seine persönliche dringende Anfahrt zur Abwendung großer Schäden unbedingt notwendig macht - ein solcher Fall wird in der Realität aber kaum eintreten, mir fällt zumindest kein Beispiel ein.

    Ich gebe zu, als ich damals selbst beim THW war, konnte ich das nicht verstehen - die Lektüre des Buches "Sonderrechte im Einsatz" kann ich dazu nur empfehlen, da wird jedem Einsatzgeilen einiges klar und man wird viel ruhiger.

  14. #14
    Registriert seit
    12.07.2006
    Beiträge
    549

    Funkabdeckung / Durchsage der Lst

    Also bei uns war in den Bauernschaften (wir haben 10.000 EInwohner und sehr sehr viel Bauernschaft) die Funkabdeckung auch sehr schlecht, bzw. in den Randgebieten (wir wohnen direkt an Kreis- und Landesgrenze) war gar kein FUnkkontakt möglich.

    Zuerst hatten wir auch nur nen Umsetzer, allerdings tat sich hier auch die Problematik auf, das die Kameraden die Durchsagen nicht bekommen.

    So wurde dann bei uns am GH ne neue (größere) FUnkantennen montiert und ein Relais angebaut.

    Seitdem haben wir kein Problem mehr mit dem auslösen der FME.



    Bei leichteren Sachen (z.B. Ölspur) kommt dann auch die Durchsage:

    "Hier Florian X mit Hilfeleistungseinsatz OHNE SONDERRECHTE für die Feuerwehr Y - Ölspur" .

    Somit ist dann für alle, die auch hinhören was gesagt wird, klar, das es nicht um Leben und Tod geht.



    gruß

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •