@Pelikan
Einfache Rechnung
Keine Sosi auf dem Fahrzeug, keine Sosi Fahrten!!!
Denn laut stvo nur in Kombinationmit Horn und Blaulicht!!
deshalb keine sosifahrt und kein versicherungschutz
@Pelikan
Einfache Rechnung
Keine Sosi auf dem Fahrzeug, keine Sosi Fahrten!!!
Denn laut stvo nur in Kombinationmit Horn und Blaulicht!!
deshalb keine sosifahrt und kein versicherungschutz
Natürlich nicht, wie willst du denn auch SoSi ohne Anlage hinbekommen, Fenster auf und "tatütata" rufen? ;-)Zitat von akkonsaarland
Aber Sonderrechte nach §35 geht. Dauert halt manchmal nur etwas länger als mit Blaulicht und Horn, da ja kein Wegerecht in Anspruch genommen werden kann.
@hannibal & fabpicard: Erstmal muß ich Euch zustimmen, Dachaufsetzer sind wirklich häßlich.
Aber lieber mit ner auffallend in RAL-Farben lackierten Kiste ohne SoSi-Anlage im Einsatz fahren, als alle mit ihren privaten PKW hinterherfahren lassen. Denn das wäre dann deutlich gefährlicher.
nein, keine SOSI Anlage keine Einsätze..Zitat von PelikanSE
keine Arme keine Kekse
wer kein Geld hat für SOSI kann auch nicht mitspielen.. ganz einfach
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
Ok...
Dann frag ich mich wer hier bei uns die Wasserrettung machen soll, und die Leichen rausfischt.
Die Feuerwehr? Die ist hier für sowas nicht ausgerüstet und wird es auch nicht werden. Die hat schon genug zu tun.
Außerdem fangen wir ja auch nicht an, Brände zu löschen.
Ihr könnt ja Leichen rausfischen aber
nur ganz Normal hinfahren
der ist schon tot
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
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Naja, wenn das schon klar ist, fahren wir ja auch normal.
Aber wir gehen ja mit der ersten Welle direkt nach dem Notruf raus, und zu dem Zeitpunkt ist es ein Rettungseinsatz, also SoSi.
Alles andere wie Fw, Pol und RD fährt ja auch mit SoSi, obwohl die vor unserem Eintreffen sowieso nix machen können.
dann könnt ihr das nicht wahrnehmenZitat von PelikanSE
und wenn ihr in einem Konzept mitspielen müsst dann müsst IHR sosi haben
begreif es ... Ihr gefährdet euch und andere in einem nicht zu vertretenden Rahmen
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
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[QUOTE]
und die Leichen rausfischt.
[QUOTE]
die sind tot! kein grund für sosi
Hallo,
kannst du deine Gehirnfurze wohl bitte woanders abblasen? Du erzählst nicht nur hier, sondern auch auf feuerwehr.de in letzter Zeit so einen Müll, das ist schon nicht mehr schön. Mach dich bitte mit der Rechtslage intensiv vertraut ehe du hier solche Aussagen triffst, es könnte dir nämlich jemand glauben!!!Zitat von hannibal
Sebastian
ich wollte nur auf meine Art und weise mitteilen das man wenn man sich am System beteiligen will sich auch an das System halten
und das sagt aus das man wenn man §35 u 38 in Anspruch nehmen will auch Blaulicht und Martinshorn braucht
ausserdem bin ich der Auffassung wenn ich für eine Aufgabe nicht ausgerüstet bin dann muss ich es lassen (selbst und Eigenschutz)
den Rest gerne per PN
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
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*Bring...* Tja... *hannibal den Zonk überreicht*Zitat von hannibal
Da muss ich dich jetzt leider Entäuschen ;)
Er hatte geschrieben, dass er mit dem Fahrzeug nicht den StVO §38 in Anspruch nehmen kann und auch nicht wird.
Aber der StVO §35... Du weist ja, entweder man hats oder eben nicht :D
Wenn man eine Wasserrettungstruppe aufstellt und als kleiner Verein erst einmal das Material für solch eine Gruppe beschafft dann aber das Geld nicht direkt hat um Beide Fahrzeuge mit SoSi aus zu rüsten kann schnell passieren ;)Zitat von hannibal
Dann können einen Teil der Einsatzkräfte eben auch mit einem "Sammelbus" zur E-Stelle fahren...
Wobei ich persöhnlich da die Sache mit Magnetblaulicht (ja, gibts auch mit Saugnäpfen) und dann direkt hinter dem anderen Fahrzeug bleiben wesentlich besser gefällt... Als wie schon erwähnt, "mal eben" über eine Rote Ampel zu fahren...
Das ist jedoch alles einzig und alleine dem Fahrer überlassen.
MfG Fabsi
*Zonkzurückschick*
ich schrieb Blaulicht und Martinshorn für 38 un 35, nicht was PelikanSE im Moment braucht...
und ich bin immer noch der Meinung wenn man es (noch) nicht kann soll man es lassen
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
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Diesen Satz solltest du dir vllt in Bezug auf deine Posts hier auf die Fahne schreiben, das "System" hier verlangt, dass man nicht rechtliche Unwahrheiten verbreitet.Zitat von hannibal
§35, nein. §38 sagt auch was anderes, nämlich was die Verwendung von blauem Blinklicht und Einsatzhorn zur Folge hat, dass alle anderen VT freie Bahn zu schaffen haben.und das sagt aus das man wenn man §35 u 38 in Anspruch nehmen will auch Blaulicht und Martinshorn braucht
Ich nehme an, dass PelikanSEs DLRG-Gruppe wohl entsprechend ihrer Wasserrettungseinsätze ausgerüstet ist, z.B. Tauchausrüstung gemäß GUV-R2101, sonst bestünde wohl wirklich kein Versicherungsschutz, warum dieser aber durch das Fehlen eines Blaulichts verloren geht, erschließt sich mir nicht???ausserdem bin ich der Auffassung wenn ich für eine Aufgabe nicht ausgerüstet bin dann muss ich es lassen (selbst und Eigenschutz)
Gruß
Sebastian
angenommen das fahrzeug kollidiert mir einem auto oder ähnliches.Zitat von DaRake
fahrer des pkw sagt der kam von rechts ohne sosi ich hatte grün.
so wer bezahlt das ganze?
Auch wenn mir der Diskussionsstil von hannibal nicht ganz zusagt (persönliche Meinung), hat er vielleicht nicht ganz unrecht. Dazu erst mal ein Auszug aus §35 StVO:
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
I. Allgemeine Verkehrsregeln
§35 Sonderrechte
(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.
[...]
(2) Dagegen bedürfen diese Organisationen auch unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 der Erlaubnis,
wenn sie mehr als 30 Kraftfahrzeuge im geschlossenen Verband (§ 27) fahren lassen wollen,
im übrigen bei jeder sonstigen übermäßigen Straßenbenutzung mit Ausnahme der nach § 29 Abs. 3 Satz 2.
[...]
(4) Die Beschränkung der Sonderrechte durch die Absätze 2 und 3 gelten nicht bei Einsätzen anläßlich von Unglücksfällen, Katastrophen und Störungen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung sowie in den Fällen der Artikel 91 und 87a Abs. 4 des Grundgesetzes sowie im Verteidigungsfall und im Spannungsfall.
[...]
(5a) Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden.
[...]
(8) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.
Soweit ich verstanden habe geht es hier um eine DLRG-Truppe. Zählt diese zum Rettungsdienst oder zum Katastrophenschutz? Denn wenn nicht, dann ist der §35 gar nicht anwendbar. Falls ihr dazu zählt bitte ich um Verzeihung.
Unabhängig davon bin ich aber der Meinung, dass auch ein Fahrzeug ohne SoSi die ihm zustehenden Sonderrechte in Anspruch nehmen darf und sollte, so fern die notwendig ist. Selbstverständlich darf das nicht als Ausrede zum unbegründeten rasen oder die Sau rauslassen verwendet werden und muß immer im Rahmen bleiben (siehe auch §35 Abs. 8).
Wenn jeder den hier im Hinterkopf hätte und auch beachten würde, wären fast alle anderen Paragraphen überflüssig:
§ 1
Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
In diesem Sinne,
duese
€: ich war wohl etwas zu langsam, zwischenzeitlich kamen noch einige Posts....
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