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Thema: Polizei macht Anzeige

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von hannibal
    was seit Ihr für eine tolle HIORG die im Einsatz ist aber keine SOSI Anlagen hat....
    Es soll HiOrgs geben, die nicht alles in den A*** geblasen bekommen, sondern sich selber finanzieren! Und dann ist sowas wie ne SoSi-Anlage nicht für jedes Fahrzeug drin, daß nicht immer für Einsätze genutzt wird.

    Aber sei beruhigt, das Fahrzeug wird zum Jahreswechsel auch eine bekommen. Bis dahin haben wir sie dann nämlich finanziert.

    Oder möchtest Du uns eine schenken? Dann ist sie sofort drauf, versprochen!

  2. #2
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    @Pelikan

    Einfache Rechnung

    Keine Sosi auf dem Fahrzeug, keine Sosi Fahrten!!!

    Denn laut stvo nur in Kombinationmit Horn und Blaulicht!!

    deshalb keine sosifahrt und kein versicherungschutz

  3. #3
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    Zitat Zitat von akkonsaarland
    Keine Sosi auf dem Fahrzeug, keine Sosi Fahrten!!!

    Denn laut stvo nur in Kombinationmit Horn und Blaulicht!!
    Natürlich nicht, wie willst du denn auch SoSi ohne Anlage hinbekommen, Fenster auf und "tatütata" rufen? ;-)

    Aber Sonderrechte nach §35 geht. Dauert halt manchmal nur etwas länger als mit Blaulicht und Horn, da ja kein Wegerecht in Anspruch genommen werden kann.

    @hannibal & fabpicard: Erstmal muß ich Euch zustimmen, Dachaufsetzer sind wirklich häßlich.

    Aber lieber mit ner auffallend in RAL-Farben lackierten Kiste ohne SoSi-Anlage im Einsatz fahren, als alle mit ihren privaten PKW hinterherfahren lassen. Denn das wäre dann deutlich gefährlicher.

  4. #4
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    Zitat Zitat von PelikanSE
    Aber lieber mit ner auffallend in RAL-Farben lackierten Kiste ohne SoSi-Anlage im Einsatz fahren, als alle mit ihren privaten PKW hinterherfahren lassen. Denn das wäre dann deutlich gefährlicher.
    nein, keine SOSI Anlage keine Einsätze..

    keine Arme keine Kekse

    wer kein Geld hat für SOSI kann auch nicht mitspielen.. ganz einfach
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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  5. #5
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    Ok...

    Dann frag ich mich wer hier bei uns die Wasserrettung machen soll, und die Leichen rausfischt.

    Die Feuerwehr? Die ist hier für sowas nicht ausgerüstet und wird es auch nicht werden. Die hat schon genug zu tun.

    Außerdem fangen wir ja auch nicht an, Brände zu löschen.

  6. #6
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    Ihr könnt ja Leichen rausfischen aber
    nur ganz Normal hinfahren

    der ist schon tot
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

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  7. #7
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    Naja, wenn das schon klar ist, fahren wir ja auch normal.

    Aber wir gehen ja mit der ersten Welle direkt nach dem Notruf raus, und zu dem Zeitpunkt ist es ein Rettungseinsatz, also SoSi.

    Alles andere wie Fw, Pol und RD fährt ja auch mit SoSi, obwohl die vor unserem Eintreffen sowieso nix machen können.

  8. #8
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    [QUOTE]
    und die Leichen rausfischt.

    [QUOTE]


    die sind tot! kein grund für sosi

  9. #9
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    Hallo,

    Zitat Zitat von hannibal
    nein, keine SOSI Anlage keine Einsätze..

    keine Arme keine Kekse

    wer kein Geld hat für SOSI kann auch nicht mitspielen.. ganz einfach
    kannst du deine Gehirnfurze wohl bitte woanders abblasen? Du erzählst nicht nur hier, sondern auch auf feuerwehr.de in letzter Zeit so einen Müll, das ist schon nicht mehr schön. Mach dich bitte mit der Rechtslage intensiv vertraut ehe du hier solche Aussagen triffst, es könnte dir nämlich jemand glauben!!!

    Sebastian

  10. #10
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    ich wollte nur auf meine Art und weise mitteilen das man wenn man sich am System beteiligen will sich auch an das System halten

    und das sagt aus das man wenn man §35 u 38 in Anspruch nehmen will auch Blaulicht und Martinshorn braucht

    ausserdem bin ich der Auffassung wenn ich für eine Aufgabe nicht ausgerüstet bin dann muss ich es lassen (selbst und Eigenschutz)

    den Rest gerne per PN
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  11. #11
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    Zitat Zitat von hannibal
    und das sagt aus das man wenn man §35 u 38 in Anspruch nehmen will auch Blaulicht und Martinshorn braucht
    *Bring...* Tja... *hannibal den Zonk überreicht*
    Da muss ich dich jetzt leider Entäuschen ;)
    Er hatte geschrieben, dass er mit dem Fahrzeug nicht den StVO §38 in Anspruch nehmen kann und auch nicht wird.
    Aber der StVO §35... Du weist ja, entweder man hats oder eben nicht :D

    Zitat Zitat von hannibal
    ausserdem bin ich der Auffassung wenn ich für eine Aufgabe nicht ausgerüstet bin dann muss ich es lassen (selbst und Eigenschutz)
    Wenn man eine Wasserrettungstruppe aufstellt und als kleiner Verein erst einmal das Material für solch eine Gruppe beschafft dann aber das Geld nicht direkt hat um Beide Fahrzeuge mit SoSi aus zu rüsten kann schnell passieren ;)
    Dann können einen Teil der Einsatzkräfte eben auch mit einem "Sammelbus" zur E-Stelle fahren...
    Wobei ich persöhnlich da die Sache mit Magnetblaulicht (ja, gibts auch mit Saugnäpfen) und dann direkt hinter dem anderen Fahrzeug bleiben wesentlich besser gefällt... Als wie schon erwähnt, "mal eben" über eine Rote Ampel zu fahren...
    Das ist jedoch alles einzig und alleine dem Fahrer überlassen.

    MfG Fabsi

  12. #12
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    Zitat Zitat von hannibal
    ich wollte nur auf meine Art und weise mitteilen das man wenn man sich am System beteiligen will sich auch an das System halten
    Diesen Satz solltest du dir vllt in Bezug auf deine Posts hier auf die Fahne schreiben, das "System" hier verlangt, dass man nicht rechtliche Unwahrheiten verbreitet.

    und das sagt aus das man wenn man §35 u 38 in Anspruch nehmen will auch Blaulicht und Martinshorn braucht
    §35, nein. §38 sagt auch was anderes, nämlich was die Verwendung von blauem Blinklicht und Einsatzhorn zur Folge hat, dass alle anderen VT freie Bahn zu schaffen haben.

    ausserdem bin ich der Auffassung wenn ich für eine Aufgabe nicht ausgerüstet bin dann muss ich es lassen (selbst und Eigenschutz)
    Ich nehme an, dass PelikanSEs DLRG-Gruppe wohl entsprechend ihrer Wasserrettungseinsätze ausgerüstet ist, z.B. Tauchausrüstung gemäß GUV-R2101, sonst bestünde wohl wirklich kein Versicherungsschutz, warum dieser aber durch das Fehlen eines Blaulichts verloren geht, erschließt sich mir nicht???

    Gruß
    Sebastian

  13. #13
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    Zitat Zitat von PelikanSE
    Es soll HiOrgs geben, die nicht alles in den A*** geblasen bekommen, sondern sich selber finanzieren!
    Mir kommen die Tränen ... ganz viel ...

    Zitat Zitat von PelikanSE
    Und dann ist sowas wie ne SoSi-Anlage nicht für jedes Fahrzeug drin, daß nicht immer für Einsätze genutzt wird.
    vielleicht müsste man dann mit dem Fahrzeug zu 100% STVO konform fahren wenn man es schon zu Einsätzen mitnimmt... so wegen Eigenschutz

    oder lässt die Kiste zu Hause weil zu gefährlcih ...
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    Scharnhorst

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