Kfz-Haftpflicht, die das auch bezahlt, wenn er Blaulicht und Einsatzhorn hatte!Zitat von akkonsaarland
Was hat das Beispiel mit einem fehlenden Versicherungsschutz zu tun?
Welcher Versicherungsschutz soll denn deines Erachtens nach bei einer Einsatzfahrt unter Inanspruchnahme der Sonderrechte gemäß §35 StVO - ohne Blaulicht - verloren gehen?
Gruß
Sebastian