Zitat Zitat von hannibal
ich wollte nur auf meine Art und weise mitteilen das man wenn man sich am System beteiligen will sich auch an das System halten
Diesen Satz solltest du dir vllt in Bezug auf deine Posts hier auf die Fahne schreiben, das "System" hier verlangt, dass man nicht rechtliche Unwahrheiten verbreitet.

und das sagt aus das man wenn man §35 u 38 in Anspruch nehmen will auch Blaulicht und Martinshorn braucht
§35, nein. §38 sagt auch was anderes, nämlich was die Verwendung von blauem Blinklicht und Einsatzhorn zur Folge hat, dass alle anderen VT freie Bahn zu schaffen haben.

ausserdem bin ich der Auffassung wenn ich für eine Aufgabe nicht ausgerüstet bin dann muss ich es lassen (selbst und Eigenschutz)
Ich nehme an, dass PelikanSEs DLRG-Gruppe wohl entsprechend ihrer Wasserrettungseinsätze ausgerüstet ist, z.B. Tauchausrüstung gemäß GUV-R2101, sonst bestünde wohl wirklich kein Versicherungsschutz, warum dieser aber durch das Fehlen eines Blaulichts verloren geht, erschließt sich mir nicht???

Gruß
Sebastian