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Thema: Beleuchtete Warnschilder "Feuerwehr im Einsatz" verboten?

Baum-Darstellung

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  1. #5
    Tux Gast
    Zitat Zitat von Andreas 53/01 Beitrag anzeigen
    Hallo !
    Demnach ist alles was nicht in der StVZO aufgeführt grundsätzlich zunächst einmal nicht zulässig!
    Andere als in der StVZO genannten Lichttechnische Einrichtungen dürfen nicht verwendet werden, dazu zählen auch leuchtende Namensschilder, Weihnachtsbäume und sonstige Einrichtungen.
    Demnach ist das nicht so!

    Juristische Texte muss man so nehmen, wie sie stehen. Und da steht kein Ausschluss, dass es irgendwas anderes nicht geben darf. Es steht auch nichst von einem Verbot von erweiterten, unbeeinträchtigenden Leuchtanlagen. Wenn doch, möchte ich den exakten Wortlaut dazu sehen.

    Das mit dem Verbot ist ein Gerücht. Es ist nicht generell verboten. Es konnte mie zumindest noch niemand (trotz vieler Diksussionen und Anfragen) eindeutige Gesetzestexte vorlegen, die das auch in irgendeiner Art und weise direkt widergeben. Was verboten ist, ist sich dadurch Sonder- oder Wegerechte zu verschaffen (da man auch im Einsatzfall als freiwillige Einzelperson keine Rettungsorganisation darstellt) und falls man andere vekhrsteilnehmer dadurch beeinträchtigt oder in die irre führt.
    Da dies aber sehr häufig der Fall ist, ist vermutlich dieses Gerücht entstanden. Merkwürdigerweise behauptet das auch der TÜV, weil durch äußere Leuchtsysteme eine Verädnerung am Fahrzeug vorgenommen wurde und die Betriebserlaubnis erlöschen soll. Dies ist aber auch inkorrekt, da ein Erlöschen der Betriebserlaubnis nur dann vorliegt, wenn eine fest montierte äußere Veränderung gemacht wird. Wäre dies anders, dürfte man keine Autoantenne gegen unoriginale selbst auswechseln.

    Es wird aber kein Polizist einem den Kopf abreissen, wenn man trotzdem einen leuchtenden Dachaufsetzer hat, falls amn an eine Unfallstelle kommt und durch viel Licht-Tarau die Unfallstelle sichert.

    In diesem Sinne!

    PS: Es könnte höchstens sein, dass dem StGB etwas unterschwellig zu entnehmen ist.
    Geändert von Tux (20.10.2008 um 14:34 Uhr)

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