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Thema: Zulassung von Frontblitzleuchte hinter der Windschutzscheibe

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Hella FWL-LED

    Die verwendung der Hella FWL-LED Blitzer ist genau festgelegt, in der ABE für die Leuchte. Dies ist in der beschreibung festgelegt. Eine abweichung davon ist nicht erlaubt, es sei denn mann beantragt in Flensburg eine neue ABE.

  2. #2
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    Wäre ja mal interessant, wenn man den Inhalt dieser ABE mal online stellen könnte.
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  3. #3
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    Hella FWL-LED

    Dafür wird die genemigung der Fa.Hella benötigt

  4. #4
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    Man braucht aber sicherlich keine Genehmigung, um sagen zu können/dürfen, ob ein Betrieb hinter der Frontscheibe möglich ist, oder?

    thilo

  5. #5
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    Hella FWL-LED

    Das steht in der betriebsanleitung, wie das ding angeschlossen werden darf, mit was das zusamenlaufen darf... usw.
    Eine bertiebsanleitung liegt mir nicht vor.

  6. #6
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    Zitat Zitat von MHD-Funker-LP
    Dafür wird die genemigung der Fa.Hella benötigt
    Würdest du denn dann mal bitte freundlicher Weise bei der Fa.Hella nachfragen?

    Ob du die ABE ganz oder auch nur Auszugsweise hier veröffentlichen darfst ;)

    MfG Fabsi

  7. #7
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    Moin moin,

    bringen die Teile denn irgendwas?

    Gruß, Mr. Blaulicht

  8. #8
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    Man wird gerade bei einem getarnten Fahrzeug auch im Rückspiegel gesehen, da die Warnwirkung der Magnet-RKL doch etwas zu wünschen übrig läßt. Im Kühlergrill eines PKW erschrecken Frontblitzer höchstens das Nummernschild oder die Stoßstange des Vordermanns.
    Grüße aus Augsburg

    Happyrescue

  9. #9
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    Zitat Zitat von happyrescue
    Im Kühlergrill eines PKW erschrecken Frontblitzer höchstens das Nummernschild oder die Stoßstange des Vordermanns.
    Das spricht aber nicht unbedingt für ein rücksichtsvolles und vorausschauendes Fahren.

    Gruß, Mr. Blaulicht

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