Hey Leute!
Soweit ich weiß ist die Benutzung von Frontwarneinrichtungen NUR in Verwendung mit einer oder mehrere Rundumkennleuchten zuständig.
Wenn diese Genehmigung (Blaulichtgenehmigung) vorliegt ist die Genehmigung von Frontwarneinrichtungen nicht erforderlich. Allerdings müssen es mindestens 2 Frontwarnleuchten (Frontblitzer) sein.
Soweit mein Kenntnisstand.