Wie hier schon beschrieben wurde, benötigt ein Fahrzeug welches seiner Verwendungsart nach blaues Blinklicht haben darf, keine extra Genehmigung. Für Frontwarneinrichtungen gelten jedoch besondere Vorschriften. Zum Beispiel müssen Sie dem normalen Blaulicht nachrangig geschaltet werden. D.h. man muss das Blaulicht allein schalten können, darf aber die Frontblitzer nicht allein schalten können (woraus sich übrigens einmal mehr ergibt, dass Cobra 11 quatsch ist).