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Thema: Zulassung von Frontblitzleuchte hinter der Windschutzscheibe

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
    16.08.2006
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    151
    Wie hier schon beschrieben wurde, benötigt ein Fahrzeug welches seiner Verwendungsart nach blaues Blinklicht haben darf, keine extra Genehmigung. Für Frontwarneinrichtungen gelten jedoch besondere Vorschriften. Zum Beispiel müssen Sie dem normalen Blaulicht nachrangig geschaltet werden. D.h. man muss das Blaulicht allein schalten können, darf aber die Frontblitzer nicht allein schalten können (woraus sich übrigens einmal mehr ergibt, dass Cobra 11 quatsch ist).

  2. #2
    Registriert seit
    27.06.2004
    Beiträge
    501
    Moje,

    unser NEF hat auch so ein LED Teil vorne.Aber mal ganz ehrlich ich habs nicht gesehen wie die neulich von hinten angerauscht sind.Und die LED`s im Kofferraum die anscheinend ein Heckblaulicht darstellen sollten ham geblendet wie Sau.

    Gruß
    firefighteropp

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