Vielen dank für die Antworten schon mal!
Das Fzg. wird eine entsprechende Genehmigung als FW-Fzg erhalten und ist somit auch berechtigt eine Sondersignalanlage zu betreiben. Wie gesagt alles nur getarnt. Die Martinhorn-anlage kommt unter die Motorhaube und eine Blitzkennleuchte kann auf dem Dach befestigt werden.
Es sollen lediglich keine festeingebauten Frontblitzleuchten montiert werden (derOptik wegen), stattdessen halt die Hella FWL. Habe vorhin noch jemanden vom STVA gesprochen und dessen Aussage ist, das die Leuchte solange sie eine Prüfnummer hat auch für ein solches Fahrzeug eingetragen wird. Sobald wir mit dem Fahrzeug beim TÜV waren, werde ich von dem Ergebnis berichten!
Noch mals VIELEN DANK für die Beiträge
syenst 21