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Thema: Zulassung von Frontblitzleuchte hinter der Windschutzscheibe

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    bei "Alarm für Cobra 11" geht es ja auch...

    also bei uns fuhr vor jahr und Tag mal ein NEF damit durch die Gegend
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  2. #2
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    Hey Leute!

    Soweit ich weiß ist die Benutzung von Frontwarneinrichtungen NUR in Verwendung mit einer oder mehrere Rundumkennleuchten zuständig.

    Wenn diese Genehmigung (Blaulichtgenehmigung) vorliegt ist die Genehmigung von Frontwarneinrichtungen nicht erforderlich. Allerdings müssen es mindestens 2 Frontwarnleuchten (Frontblitzer) sein.

    Soweit mein Kenntnisstand.
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  3. #3
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    Hallo

    da steht auch noch bissel was, vielleicht bringts ja was.

    http://funkmeldesystem.de/foren/show...ghlight=rspitz

  4. #4
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    Zur FWL von HELLA;
    der TÜV, in Zusammenarbeit mit der Zulassungstelle stellt keine Sondergenehmigung im eigentlichen Sinne aus, sondern trägt den FWL wegen fehlender Vorschriften der StVZO nachträglich im Brief und im Fz-Schein unter der Schlüsselnummer unter der das Fahrzeug geführt wird ein, da für das Fahrzeug ja schon eine "Blaulichtgenehmigung" besteht!?
    Ein Fahrzeug welches nach §52 Abs.3 StVZO Blaues Blinklicht führen darf hat ja in der Regel keine Eintragung im Schein.

    MfG
    I believe on Digitalfunk

  5. #5
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    Vielen dank für die Antworten schon mal!

    Das Fzg. wird eine entsprechende Genehmigung als FW-Fzg erhalten und ist somit auch berechtigt eine Sondersignalanlage zu betreiben. Wie gesagt alles nur getarnt. Die Martinhorn-anlage kommt unter die Motorhaube und eine Blitzkennleuchte kann auf dem Dach befestigt werden.
    Es sollen lediglich keine festeingebauten Frontblitzleuchten montiert werden (derOptik wegen), stattdessen halt die Hella FWL. Habe vorhin noch jemanden vom STVA gesprochen und dessen Aussage ist, das die Leuchte solange sie eine Prüfnummer hat auch für ein solches Fahrzeug eingetragen wird. Sobald wir mit dem Fahrzeug beim TÜV waren, werde ich von dem Ergebnis berichten!

    Noch mals VIELEN DANK für die Beiträge

    syenst 21

  6. #6
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    253
    Dieser Kdow der BF Karlsruhe hat auch eine zusätzliche LED-FWL von Hella hinter der Frontscheibe. Ich geh einfach mal davon aus, daß die das auch zugelassen haben. Im Zweifel evtl. einfach mal bei der Branddirektion nachfragen...
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  7. #7
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    Hella FWL-LED

    Die verwendung der Hella FWL-LED Blitzer ist genau festgelegt, in der ABE für die Leuchte. Dies ist in der beschreibung festgelegt. Eine abweichung davon ist nicht erlaubt, es sei denn mann beantragt in Flensburg eine neue ABE.

  8. #8
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    Wäre ja mal interessant, wenn man den Inhalt dieser ABE mal online stellen könnte.
    Gruß Etienne

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