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Thema: Zulassung von Frontblitzleuchte hinter der Windschutzscheibe

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zur FWL von HELLA;
    der TÜV, in Zusammenarbeit mit der Zulassungstelle stellt keine Sondergenehmigung im eigentlichen Sinne aus, sondern trägt den FWL wegen fehlender Vorschriften der StVZO nachträglich im Brief und im Fz-Schein unter der Schlüsselnummer unter der das Fahrzeug geführt wird ein, da für das Fahrzeug ja schon eine "Blaulichtgenehmigung" besteht!?
    Ein Fahrzeug welches nach §52 Abs.3 StVZO Blaues Blinklicht führen darf hat ja in der Regel keine Eintragung im Schein.

    MfG
    I believe on Digitalfunk

  2. #2
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    Vielen dank für die Antworten schon mal!

    Das Fzg. wird eine entsprechende Genehmigung als FW-Fzg erhalten und ist somit auch berechtigt eine Sondersignalanlage zu betreiben. Wie gesagt alles nur getarnt. Die Martinhorn-anlage kommt unter die Motorhaube und eine Blitzkennleuchte kann auf dem Dach befestigt werden.
    Es sollen lediglich keine festeingebauten Frontblitzleuchten montiert werden (derOptik wegen), stattdessen halt die Hella FWL. Habe vorhin noch jemanden vom STVA gesprochen und dessen Aussage ist, das die Leuchte solange sie eine Prüfnummer hat auch für ein solches Fahrzeug eingetragen wird. Sobald wir mit dem Fahrzeug beim TÜV waren, werde ich von dem Ergebnis berichten!

    Noch mals VIELEN DANK für die Beiträge

    syenst 21

  3. #3
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    Dieser Kdow der BF Karlsruhe hat auch eine zusätzliche LED-FWL von Hella hinter der Frontscheibe. Ich geh einfach mal davon aus, daß die das auch zugelassen haben. Im Zweifel evtl. einfach mal bei der Branddirektion nachfragen...
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  4. #4
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    Hella FWL-LED

    Die verwendung der Hella FWL-LED Blitzer ist genau festgelegt, in der ABE für die Leuchte. Dies ist in der beschreibung festgelegt. Eine abweichung davon ist nicht erlaubt, es sei denn mann beantragt in Flensburg eine neue ABE.

  5. #5
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    Wäre ja mal interessant, wenn man den Inhalt dieser ABE mal online stellen könnte.
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  6. #6
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    Hella FWL-LED

    Dafür wird die genemigung der Fa.Hella benötigt

  7. #7
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    Man braucht aber sicherlich keine Genehmigung, um sagen zu können/dürfen, ob ein Betrieb hinter der Frontscheibe möglich ist, oder?

    thilo

  8. #8
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    Hella FWL-LED

    Das steht in der betriebsanleitung, wie das ding angeschlossen werden darf, mit was das zusamenlaufen darf... usw.
    Eine bertiebsanleitung liegt mir nicht vor.

  9. #9
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    Zitat Zitat von MHD-Funker-LP
    Dafür wird die genemigung der Fa.Hella benötigt
    Würdest du denn dann mal bitte freundlicher Weise bei der Fa.Hella nachfragen?

    Ob du die ABE ganz oder auch nur Auszugsweise hier veröffentlichen darfst ;)

    MfG Fabsi

  10. #10
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    Moin moin,

    bringen die Teile denn irgendwas?

    Gruß, Mr. Blaulicht

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