Zur FWL von HELLA;
der TÜV, in Zusammenarbeit mit der Zulassungstelle stellt keine Sondergenehmigung im eigentlichen Sinne aus, sondern trägt den FWL wegen fehlender Vorschriften der StVZO nachträglich im Brief und im Fz-Schein unter der Schlüsselnummer unter der das Fahrzeug geführt wird ein, da für das Fahrzeug ja schon eine "Blaulichtgenehmigung" besteht!?
Ein Fahrzeug welches nach §52 Abs.3 StVZO Blaues Blinklicht führen darf hat ja in der Regel keine Eintragung im Schein.

MfG