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Thema: Rufname für ein MZF in NS

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand
    xx/36=Dekontaminationsfahrzeug
    xx/44=Gerätewagen
    xx/45=Gerätewagen sonstige
    xx/46=ABC-Erkundungskraftwagen
    xx/47=Gerätewagen Atemschutz/Wasser
    xx/48=Gerätewagen Messtechnik
    xx/49=Gerätewagen Gefahrgut
    xx/80-xx/82=LKW/Wechsellader

    1. Kommt es also darauf an, welche Beladung drauf ist
    2. Sind diese Fzg (leere Pritsche) in der Region Hannover sehr selten
    3. Denke ich, da wo es sie gibt werden sie wahrscheinlich unter xx/45 bei der FTZ als "Schnell-Material-drauf-und-weg-Nachschub-Fzg" vorgehalten!
    Dann frage ich mich, warum bei uns ein GW-G XX/43 als Funkrufname hat? Komme auch aus Niedersachsen.

    Blinky

  2. #2
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    Naja das wird wahrscheinlich von Kreis zu Kreis unterschiedlich sein.
    Unser GW-G hat XX-48 , der GW-MESS hat XX-40 und unser DMF(Dekon-P) hat XX-49.





    EDIT: Rechtschreibfehler... Wer noch welche findet darf sie gern behalten!!!
    Unsere Freizeit für Ihre Sicherheit

  3. #3
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    Die 4. Stelle ist mir echt Wurscht. Es geht um die 3. Stelle!

  4. #4
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    nana das hat sich in dein ersten Post anders angehört:

    0 bis 9 Führungskräfte
    10 bis 19 TLF und TroTLF
    20 bis 29 LF und TSF
    30 bis 39 sonstige Fahrzeuge zur Brandbekämpfung (z.B. DLK)
    40 bis 49 Fahrzeuge zur durchführung technischer Hilfeleistung
    50 bis 59 Rettungsdienst und Krankentransport
    60 bis 69 KomdoWg, ELW, Luft- und Wasserfahrzeuge
    70 bis 79 FGeststationen in der Wache
    700 bis 799 Handfunkgeräte
    80 bis 89 sonstige Fw-Fahrzeuge

    90 oberste Brandschutzbehörde (Innenministerium)
    91 Regionalbrandmeister
    92 Waldbrandbeauftragter
    93 Werkfeuerwehr
    98 stlv. Stadt-Gemeindebrandmeister/Abschnittsleiter
    99 Kreis-/Stadt/Gemeindebrandmeister

    so ist 40/99 der Gemeindebrandmeister und 99/01 der Kreisbrandmeister.

    Rettungsdienst
    11 bis 19 Führungs und Leitungs-KFZ
    21 bis 29 NAW
    31 bis 39 NEF
    41 bis 49 RTW
    51 bis 59 KTW
    61 bis 69 Großraum-KTW, Transportfahrzeuge
    81 bis 97 LuFahrzeuge

    Blinky
    Geändert von Blinky (23.09.2006 um 15:41 Uhr)

  5. #5
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    [QUOTE=Blinky]
    93 Werksfeuerwehr
    /QUOTE]
    Es heißt Werkfeuerwehr ohne "s"

    [QUOTE=Blinky]
    98 stlv. Stadt-Gemeindebrandmeister/Abschnittsleiter
    99 Kreis-/Stadt/Gemeindebrandmeister

    so ist 40/99 der Gemeindebrandmeister und 99/01 der Kreisbrandmeister.
    /QUOTE]
    Du darfst hier nicht die 1. und die 2. Funktionskennung durcheinander würfeln.


    1. Funkrufnamenteil ..-XX

    Regionalkennzeichnung
    -> (z. B. Ortsteil einer Stadt/Gemeinde)
    Funktionskennzeichnung
    -> 99-XX Kreisbrandmeister
    -> 98-XX Abschnittsleiter


    2. Funkrufnamenteil XX-..

    Fahrzeugkennung
    -> 0 bis 9 Führungskräfte
    -> 10 bis 19 TLF und TroTLF
    -> 20 bis 29 LF und TSF
    -> 30 bis 39 sonstige Fahrzeuge zur Brandbekämpfung (z.B. DLK)
    -> 40 bis 49 Fahrzeuge zur durchführung technischer Hilfeleistung
    -> 50 bis 59 Rettungsdienst und Krankentransport
    -> 60 bis 69 KomdoWg, ELW, Luft- und Wasserfahrzeuge
    -> 70 bis 79 bewegliche 4m-Band Geräte (Handfunkgeräte)
    -> 700 bis 799 bewegliche 2m-Band Geräte
    -> 80 bis 89 sonstige Fw-Fahrzeuge

    Funktionskennung
    -> 99 Gemeinde-/Stadtbrandmeister
    -> 98 stellv. Gemeinde-/Standbrandmeister
    -> 71 teilweise Ortsbrandmeister


    XX-99 -> Gemeinde-/Stadtbrandmeister
    99-xx -> Kreisbrandmeister


    PS: Auch eine Änderung zu deiner Liste Blinky (jetzt ist es verständlicher *g*)

    700-799 bewegliche Funkgeräte 2m
    70-79 bewegliche Funkgeräte 4m
    Geändert von Etienne (23.09.2006 um 15:57 Uhr)
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  6. #6
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    Bei uns haben aber noch die Schwerpunkt bzw. Stützpunktwehren noch die 70´er Kennzahlen.

    Seit wann gibt es denn die Änderung?

    Blinky

  7. #7
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    Zitat Zitat von Blinky
    Seit wann gibt es denn die Änderung?
    Das bezog sich eigentlich nicht auf ein bestimmtes Datum sondern wollte damit nur kenntlich machen, was ich an deiner Liste bei mir geändert habe ;-)
    Soweit mein Kenntnisstand. Mit den 700ten und 70ger Zahlen. Muss aber nicht zwangsläufig 100%ig richtig sein. Habe das aus den Unterlagen hier vor mir entnommen.
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  8. #8
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    Zitat Zitat von Blinky
    Dann frage ich mich, warum bei uns ein GW-G XX/43 als Funkrufname hat? Komme auch aus Niedersachsen.

    Blinky
    Das ist eine sehr gute Frage! Nach dem Runderlass des LMI sind die Kennungen xx/41, xx/42 und xx/43 den Rettungsdienstlichen Fahrzeugen (hier der FW) vorbehalten und dürfen nicht für andere Fzge verwendet werden!
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  9. #9
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand
    Das ist eine sehr gute Frage! Nach dem Runderlass des LMI sind die Kennungen xx/41, xx/42 und xx/43 den Rettungsdienstlichen Fahrzeugen (hier der FW) vorbehalten und dürfen nicht für andere Fzge verwendet werden!
    kannste den bitte hier mal online stellen?

  10. #10
    crazyossi Gast
    Ämmm... unser GW-G hat 25-44

    Bei der FW haben die RTW doch 50er Kennungen.

    die 40er Kennungen für RTW und 50er für KTW sind doch für Rettungsdienste(nicht FW)

  11. #11
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    Naja obwohl sich wohl nicht alle daran halten.

    In Salzgitter haben Rettungsfahrzeuge der BF die Kennungen des RD obwohl Feuerwehrfahrzeuge. Davon betroffen sind alle 20'er Ortskennungen.

    Florian SZ 20/31 ist z.B. ein NEF
    Florian SZ 20/41 ist z.B. ein RTW
    etc.

    Bei den 10'er Ortskennungen handelt es sich um BF-Feuerwehrfahrzeuge,
    die dann wiederum die Fahrzeugkennungen von der Feuerwehr haben,
    genauso wie die FF der Stadt Salzgitter (80'er Ortskennung).

    Blinky

  12. #12
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand
    Das ist eine sehr gute Frage! Nach dem Runderlass des LMI sind die Kennungen xx/41, xx/42 und xx/43 den Rettungsdienstlichen Fahrzeugen (hier der FW) vorbehalten und dürfen nicht für andere Fzge verwendet werden!
    Fahrzeug mit 40iger Kennung ist bei einigen Landkreisen im Bundesland Niedersachsen zum Beispiel ein Rüstwagen.

    40iger Kennungen sind in der Regeln nur bei HiOrgs RTW-Kennungen, genauso wie 30iger-Kennungen NEF´s und 50iger-Kennungen KTW´s sind.
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  13. #13
    Florian Celle Gast

    Keine Normung

    Hallo,

    also nach meinem Kenntnisstand ist das Problem, dass es bei uns in Niedersachsen keine einheitliche Norm für Funkrufnamen gibt.

    Was ich bis jetzt hier gelesen habe, widerspricht sich ja bereits gegenseitig, und es stimmt auch nicht mit unseren Fahrzeugen überein.

    Grob ist es aber folgendes richtig:

    XX-YY

    XX ist natürlich die Ortsbezeichnung, wobei 99 für die Kreisführung steht. 98 steht nicht zwingend für den AbsL, bei uns ist es die Führung der KFB...

    zu YY ist ungefähr zu sagen:

    10-19 TLF
    20-29 HLF, LF, TSF, TSF-W, KLF
    30-39 SW, DL, DLK, sonts. Hubrettungsfahrzeuge
    40-49 Rüst und Gerätewagen (also RW, GW-Öl, GW-Taucher, GW-G, GW-Dekon, ...)
    50-59 sind eigentlich nur bei Feuerwehren vergeben, die im RD tätig sind
    60-69 Führungsfahzeuge, MTF, sonst. Fahrzeuge (z.b. -69 ist unser M-Boot)
    70-79 sonstige (bei uns z.b. Feststationen, Ortsbrandmeister)
    80-89 sonstige (bei uns Feststationen, Zugführer, Führer von Sondereinheten, stellv. OBM, ...)
    90-99 Führungskräfte (z.b.OBM, GBM, SBM) aber auch sonstige (bei uns z.b. Schirrmeister)
    01-09 bei uns nicht vergeben, manchmal aber Wachen


    Ich verweise trotzdem noch einmal darauf, dass es soweit ich weiß keine Nrom dafür gibt und es somit auch keine einheitlich geltenden Funkrufnamen in Niedersachsen gibt.

    Natürlich lch lasse mich jedoch gerne eines Besseren belehren...!!

  14. #14
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    Danke an alle die geantwortet haben.

    Was mich ein wenig stört ist, dass auf meine klare Frage
    Wie müßte die 3. Ziffer des Rufnamens eines Mehrzweckfahrzeugs (Kleintransporter / Pritsche), ohne feste Beladung / Aufgabe, bei der FFW in Niedersachsen lauten?
    viel die Regelung ihrer Wehr als Niedersachsennorm darstellen, ohne genau zu wissen ob es in der eigenen Wehr nicht gerade eine Ausnahme ist oder ob es überhaupt eine Regelung gibt, die für das ganze Land gilt.

  15. #15
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    Zitat Zitat von TTMC
    Danke an alle die geantwortet haben.

    Was mich ein wenig stört ist, dass auf meine klare Frage

    viel die Regelung ihrer Wehr als Niedersachsennorm darstellen, ohne genau zu wissen ob es in der eigenen Wehr nicht gerade eine Ausnahme ist oder ob es überhaupt eine Regelung gibt, die für das ganze Land gilt.

    Das liegt wahrscheinlich daran das es keine klare Reglung gibt.
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