Dann frage ich mich, warum bei uns ein GW-G XX/43 als Funkrufname hat? Komme auch aus Niedersachsen.Zitat von AkkonHaLand
Blinky
Dann frage ich mich, warum bei uns ein GW-G XX/43 als Funkrufname hat? Komme auch aus Niedersachsen.Zitat von AkkonHaLand
Blinky
Naja das wird wahrscheinlich von Kreis zu Kreis unterschiedlich sein.
Unser GW-G hat XX-48 , der GW-MESS hat XX-40 und unser DMF(Dekon-P) hat XX-49.
EDIT: Rechtschreibfehler... Wer noch welche findet darf sie gern behalten!!!
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Die 4. Stelle ist mir echt Wurscht. Es geht um die 3. Stelle!
nana das hat sich in dein ersten Post anders angehört:
0 bis 9 Führungskräfte
10 bis 19 TLF und TroTLF
20 bis 29 LF und TSF
30 bis 39 sonstige Fahrzeuge zur Brandbekämpfung (z.B. DLK)
40 bis 49 Fahrzeuge zur durchführung technischer Hilfeleistung
50 bis 59 Rettungsdienst und Krankentransport
60 bis 69 KomdoWg, ELW, Luft- und Wasserfahrzeuge
70 bis 79 FGeststationen in der Wache
700 bis 799 Handfunkgeräte
80 bis 89 sonstige Fw-Fahrzeuge
90 oberste Brandschutzbehörde (Innenministerium)
91 Regionalbrandmeister
92 Waldbrandbeauftragter
93 Werkfeuerwehr
98 stlv. Stadt-Gemeindebrandmeister/Abschnittsleiter
99 Kreis-/Stadt/Gemeindebrandmeister
so ist 40/99 der Gemeindebrandmeister und 99/01 der Kreisbrandmeister.
Rettungsdienst
11 bis 19 Führungs und Leitungs-KFZ
21 bis 29 NAW
31 bis 39 NEF
41 bis 49 RTW
51 bis 59 KTW
61 bis 69 Großraum-KTW, Transportfahrzeuge
81 bis 97 LuFahrzeuge
Blinky
Geändert von Blinky (23.09.2006 um 15:41 Uhr)
[QUOTE=Blinky]
93 Werksfeuerwehr
/QUOTE]
Es heißt Werkfeuerwehr ohne "s"
[QUOTE=Blinky]
98 stlv. Stadt-Gemeindebrandmeister/Abschnittsleiter
99 Kreis-/Stadt/Gemeindebrandmeister
so ist 40/99 der Gemeindebrandmeister und 99/01 der Kreisbrandmeister.
/QUOTE]
Du darfst hier nicht die 1. und die 2. Funktionskennung durcheinander würfeln.
1. Funkrufnamenteil ..-XX
Regionalkennzeichnung
-> (z. B. Ortsteil einer Stadt/Gemeinde)
Funktionskennzeichnung
-> 99-XX Kreisbrandmeister
-> 98-XX Abschnittsleiter
2. Funkrufnamenteil XX-..
Fahrzeugkennung
-> 0 bis 9 Führungskräfte
-> 10 bis 19 TLF und TroTLF
-> 20 bis 29 LF und TSF
-> 30 bis 39 sonstige Fahrzeuge zur Brandbekämpfung (z.B. DLK)
-> 40 bis 49 Fahrzeuge zur durchführung technischer Hilfeleistung
-> 50 bis 59 Rettungsdienst und Krankentransport
-> 60 bis 69 KomdoWg, ELW, Luft- und Wasserfahrzeuge
-> 70 bis 79 bewegliche 4m-Band Geräte (Handfunkgeräte)
-> 700 bis 799 bewegliche 2m-Band Geräte
-> 80 bis 89 sonstige Fw-Fahrzeuge
Funktionskennung
-> 99 Gemeinde-/Stadtbrandmeister
-> 98 stellv. Gemeinde-/Standbrandmeister
-> 71 teilweise Ortsbrandmeister
XX-99 -> Gemeinde-/Stadtbrandmeister
99-xx -> Kreisbrandmeister
PS: Auch eine Änderung zu deiner Liste Blinky (jetzt ist es verständlicher *g*)
700-799 bewegliche Funkgeräte 2m
70-79 bewegliche Funkgeräte 4m
Geändert von Etienne (23.09.2006 um 15:57 Uhr)
Gruß Etienne
Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte
Bei uns haben aber noch die Schwerpunkt bzw. Stützpunktwehren noch die 70´er Kennzahlen.
Seit wann gibt es denn die Änderung?
Blinky
Das bezog sich eigentlich nicht auf ein bestimmtes Datum sondern wollte damit nur kenntlich machen, was ich an deiner Liste bei mir geändert habe ;-)Zitat von Blinky
Soweit mein Kenntnisstand. Mit den 700ten und 70ger Zahlen. Muss aber nicht zwangsläufig 100%ig richtig sein. Habe das aus den Unterlagen hier vor mir entnommen.
Gruß Etienne
Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte
Das ist eine sehr gute Frage! Nach dem Runderlass des LMI sind die Kennungen xx/41, xx/42 und xx/43 den Rettungsdienstlichen Fahrzeugen (hier der FW) vorbehalten und dürfen nicht für andere Fzge verwendet werden!Zitat von Blinky
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator
kannste den bitte hier mal online stellen?Zitat von AkkonHaLand
Ämmm... unser GW-G hat 25-44
Bei der FW haben die RTW doch 50er Kennungen.
die 40er Kennungen für RTW und 50er für KTW sind doch für Rettungsdienste(nicht FW)
Naja obwohl sich wohl nicht alle daran halten.
In Salzgitter haben Rettungsfahrzeuge der BF die Kennungen des RD obwohl Feuerwehrfahrzeuge. Davon betroffen sind alle 20'er Ortskennungen.
Florian SZ 20/31 ist z.B. ein NEF
Florian SZ 20/41 ist z.B. ein RTW
etc.
Bei den 10'er Ortskennungen handelt es sich um BF-Feuerwehrfahrzeuge,
die dann wiederum die Fahrzeugkennungen von der Feuerwehr haben,
genauso wie die FF der Stadt Salzgitter (80'er Ortskennung).
Blinky
Fahrzeug mit 40iger Kennung ist bei einigen Landkreisen im Bundesland Niedersachsen zum Beispiel ein Rüstwagen.Zitat von AkkonHaLand
40iger Kennungen sind in der Regeln nur bei HiOrgs RTW-Kennungen, genauso wie 30iger-Kennungen NEF´s und 50iger-Kennungen KTW´s sind.
Gruß Etienne
Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte
Hallo,
also nach meinem Kenntnisstand ist das Problem, dass es bei uns in Niedersachsen keine einheitliche Norm für Funkrufnamen gibt.
Was ich bis jetzt hier gelesen habe, widerspricht sich ja bereits gegenseitig, und es stimmt auch nicht mit unseren Fahrzeugen überein.
Grob ist es aber folgendes richtig:
XX-YY
XX ist natürlich die Ortsbezeichnung, wobei 99 für die Kreisführung steht. 98 steht nicht zwingend für den AbsL, bei uns ist es die Führung der KFB...
zu YY ist ungefähr zu sagen:
10-19 TLF
20-29 HLF, LF, TSF, TSF-W, KLF
30-39 SW, DL, DLK, sonts. Hubrettungsfahrzeuge
40-49 Rüst und Gerätewagen (also RW, GW-Öl, GW-Taucher, GW-G, GW-Dekon, ...)
50-59 sind eigentlich nur bei Feuerwehren vergeben, die im RD tätig sind
60-69 Führungsfahzeuge, MTF, sonst. Fahrzeuge (z.b. -69 ist unser M-Boot)
70-79 sonstige (bei uns z.b. Feststationen, Ortsbrandmeister)
80-89 sonstige (bei uns Feststationen, Zugführer, Führer von Sondereinheten, stellv. OBM, ...)
90-99 Führungskräfte (z.b.OBM, GBM, SBM) aber auch sonstige (bei uns z.b. Schirrmeister)
01-09 bei uns nicht vergeben, manchmal aber Wachen
Ich verweise trotzdem noch einmal darauf, dass es soweit ich weiß keine Nrom dafür gibt und es somit auch keine einheitlich geltenden Funkrufnamen in Niedersachsen gibt.
Natürlich lch lasse mich jedoch gerne eines Besseren belehren...!!
Danke an alle die geantwortet haben.
Was mich ein wenig stört ist, dass auf meine klare Frage
viel die Regelung ihrer Wehr als Niedersachsennorm darstellen, ohne genau zu wissen ob es in der eigenen Wehr nicht gerade eine Ausnahme ist oder ob es überhaupt eine Regelung gibt, die für das ganze Land gilt.Wie müßte die 3. Ziffer des Rufnamens eines Mehrzweckfahrzeugs (Kleintransporter / Pritsche), ohne feste Beladung / Aufgabe, bei der FFW in Niedersachsen lauten?
Zitat von TTMC
Das liegt wahrscheinlich daran das es keine klare Reglung gibt.
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