Zitat Zitat von AkkonHaLand
Das ist eine sehr gute Frage! Nach dem Runderlass des LMI sind die Kennungen xx/41, xx/42 und xx/43 den Rettungsdienstlichen Fahrzeugen (hier der FW) vorbehalten und dürfen nicht für andere Fzge verwendet werden!
Fahrzeug mit 40iger Kennung ist bei einigen Landkreisen im Bundesland Niedersachsen zum Beispiel ein Rüstwagen.

40iger Kennungen sind in der Regeln nur bei HiOrgs RTW-Kennungen, genauso wie 30iger-Kennungen NEF´s und 50iger-Kennungen KTW´s sind.