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Thema: Rufname für ein MZF in NS

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Florian Celle Gast

    Keine Normung

    Hallo,

    also nach meinem Kenntnisstand ist das Problem, dass es bei uns in Niedersachsen keine einheitliche Norm für Funkrufnamen gibt.

    Was ich bis jetzt hier gelesen habe, widerspricht sich ja bereits gegenseitig, und es stimmt auch nicht mit unseren Fahrzeugen überein.

    Grob ist es aber folgendes richtig:

    XX-YY

    XX ist natürlich die Ortsbezeichnung, wobei 99 für die Kreisführung steht. 98 steht nicht zwingend für den AbsL, bei uns ist es die Führung der KFB...

    zu YY ist ungefähr zu sagen:

    10-19 TLF
    20-29 HLF, LF, TSF, TSF-W, KLF
    30-39 SW, DL, DLK, sonts. Hubrettungsfahrzeuge
    40-49 Rüst und Gerätewagen (also RW, GW-Öl, GW-Taucher, GW-G, GW-Dekon, ...)
    50-59 sind eigentlich nur bei Feuerwehren vergeben, die im RD tätig sind
    60-69 Führungsfahzeuge, MTF, sonst. Fahrzeuge (z.b. -69 ist unser M-Boot)
    70-79 sonstige (bei uns z.b. Feststationen, Ortsbrandmeister)
    80-89 sonstige (bei uns Feststationen, Zugführer, Führer von Sondereinheten, stellv. OBM, ...)
    90-99 Führungskräfte (z.b.OBM, GBM, SBM) aber auch sonstige (bei uns z.b. Schirrmeister)
    01-09 bei uns nicht vergeben, manchmal aber Wachen


    Ich verweise trotzdem noch einmal darauf, dass es soweit ich weiß keine Nrom dafür gibt und es somit auch keine einheitlich geltenden Funkrufnamen in Niedersachsen gibt.

    Natürlich lch lasse mich jedoch gerne eines Besseren belehren...!!

  2. #2
    Registriert seit
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    151
    Danke an alle die geantwortet haben.

    Was mich ein wenig stört ist, dass auf meine klare Frage
    Wie müßte die 3. Ziffer des Rufnamens eines Mehrzweckfahrzeugs (Kleintransporter / Pritsche), ohne feste Beladung / Aufgabe, bei der FFW in Niedersachsen lauten?
    viel die Regelung ihrer Wehr als Niedersachsennorm darstellen, ohne genau zu wissen ob es in der eigenen Wehr nicht gerade eine Ausnahme ist oder ob es überhaupt eine Regelung gibt, die für das ganze Land gilt.

  3. #3
    Registriert seit
    10.12.2001
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    411
    Zitat Zitat von TTMC
    Danke an alle die geantwortet haben.

    Was mich ein wenig stört ist, dass auf meine klare Frage

    viel die Regelung ihrer Wehr als Niedersachsennorm darstellen, ohne genau zu wissen ob es in der eigenen Wehr nicht gerade eine Ausnahme ist oder ob es überhaupt eine Regelung gibt, die für das ganze Land gilt.

    Das liegt wahrscheinlich daran das es keine klare Reglung gibt.
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  4. #4
    Registriert seit
    16.08.2006
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    So, das Rätsel ist gelöst.

    Besagtes Fahrzeug wurde mit einem xx/8x-Rufnamen versehen.

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