also das sind ja die ausbildungsinhalte



Ausbildungsinhalte
Bei der fachtheoretischen Ausbildung werden im Allgemeinen folgende Fächer unterrichtet:
Polizeidienstkunde/Kriminalistik/Kriminologie

Polizei- und Ordnungsrecht, Umweltschutz

Straf-, Strafprozess-, Ordnungswidrigkeiten- und Zivilrecht

Verkehrsrecht/Verkehrslehre

Angewandte Psychologie

Staatsbürgerkunde/Staats- und Verfassungsrecht, Politik

Deutsch, Englisch, Physik, Berufsethik

EDV

Die fachpraktische Ausbildung sieht beispielsweise folgende Fächer vor:
Waffenkunde und Schießen

Kraftfahrausbildung

Fernmeldeausbildung/Informations- und Kommunikationstechnik

Erste Hilfe, Sport einschließlich Selbstverteidigung

Maschinenschreiben


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Ausbildungsaufbau
Vorbereitungsdienst
fachtheoretische und berufspraktische Ausbildungszeiten im Wechsel

(Aufteilung und Wechsel von fachtheoretischen und berufspraktischen Zeiten sind je nach Bundesland unterschiedlich)

Ausbildungsdauer zwischen 2 und 2 1/2 Jahren
Berufspraktische Ausbildung
in Polizeidienststellen der Bezirksregierungen und in Polizeidirektionen

Fachtheoretische Ausbildung
an Polizeischulen der Länder

Laufbahnprüfung
vor dem für die jeweilige Behörde zuständigen Prüfungsausschuss


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Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen
Ausbildungsabschluss
Nach erfolgreichem Vorbereitungsdienst wird die Ausbildung als Polizeivollzugsbeamter/-beamtin im mittleren Dienst mit der Laufbahnprüfung (Fach- oder Staatsprüfung) beendet.

Erforderliche Nachweise und Prüfungen
Während der Ausbildung sind Leistungsnachweise in Form von schriftlichen Aufsichtsarbeiten und sonstige Leistungstests zu erbringen. Je nach Land kann auch eine Zwischenprüfung vorgesehen sein.

Laufbahnprüfung

Am Ende der Ausbildung ist die Laufbahnprüfung abzulegen. Mit dem Bestehen dieser Prüfung erwerben die Anwärter/innen die Befähigung für ihre Laufbahn.

Die Prüfungsinhalte richten sich nach den Prüfungsordnungen der Länder.

Prüfungswiederholung
In der Regel kann die Laufbahnprüfung einmal wiederholt werden.

Prüfende Stelle
Die Prüfung wird bei der für die Behörde zuständigen Prüfungskommission abgelegt.

Die Rechtsgrundlagen finden Sie unter Rechtliche Regelungen.


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Abschlussbezeichnung
Die Laufbahnbezeichnung lautet:

Polizeivollzugsbeamter/Polizeivollzugsbeamtin (mittlerer Dienst)


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Ausbildungsform
Während der Ausbildung wechseln theoretische Ausbildungsabschnitte an Polizeischulen mit praktischen Ausbildungsabschnitten an Polizeidienststellen.