Generell gilt für eine Beamtenlaufbahn im öffentlichen Dienst:
1. Für den mD (Sekretärslaufbahn, Polizeimeisterdienstgrade) ist der Realschulabschluß Einstellungsvoraussetzung, hier wird eine Ausbildung absolviert.
2. Für den Einstieg im gD (Inspektorenlaufbahn, Kommissarsdienstgrade) wird das Abitur bzw. die FHR benötigt. Das ist damit begründet, daß der gD-Bewerber im Rahmen seiner Ausbildung ein FH-Studium absolviert.
3. Der hD (Rat usw.) setzt ein abgeschlossenes Hochschulstudium voraus.
Und das ist alles, was ich dazu sagen kann,
Tim