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Thema: Fragen zur Ausbildung Als Polizeivollzugsbeamt(er/in) (mittl.Dienst)

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  1. #1
    Registriert seit
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    Hey Ebi!

    Zitat Zitat von Ebi
    gibt es denn überhaupt noch den mittleren Dienst ???
    In Hessen wird nur noch mit ABI bzw Fachhochschulreife für den gehobenen Dienst eingestellt.
    Aber nur, weil nur noch mit Abi für gehobenen Dienst eingestellt wird, heißt das doch nicht gleich, dass die keinen mittleren Dienst mehr haben. Vielleicht ist einfach der Bedarf nicht da?

    Sollte übrigens keine Kritik sein ;-)
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  2. #2
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    653
    Auch in NRW wird nur noch für den gD ausgebildet. Natürlich gibt es noch immer reichlich Beamte im mD, nur eingestellt wird dafür nicht mehr, Überleitungen in den gD finden nach und nach statt.

    Der Threadersteller kommt wohl aus NS, und zur Lage dort kann ich leider wenig sagen. Da er sich aber nach eigenen Angaben schon informiert hat, wäre es ja durchaus möglich, daß es dort noch Einstellungsverfahren zum mD gibt.
    Und das ist alles, was ich dazu sagen kann,

    Tim

  3. #3
    Skater Gast
    soll das heißen man muss Abi haben damit man das machen kann oder würde das auch normal mit einem Realschulabschluss gehen????

  4. #4
    Skater Gast
    ach so....naja wissen würd ich das jetzt schon wollen ob man als Polizeivollzugsbeamt(er/in) (mittl.Dienst) realschulabschluss oder was anderes haben muss....

  5. #5
    Skater Gast
    muss man erst ein praktikum machen ,wer von euch kann mir mal das bitte etwas genauer erklären mit dem bewerben ......

  6. #6
    Skater Gast
    also das man da ja in Deutsch und Mathe gut sein muss und mind. eine 3 haben muss weiß ich ,das es bestimmte größen gibt weiß ich auch also jtzt die körpergröße

  7. #7
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    653
    Generell gilt für eine Beamtenlaufbahn im öffentlichen Dienst:

    1. Für den mD (Sekretärslaufbahn, Polizeimeisterdienstgrade) ist der Realschulabschluß Einstellungsvoraussetzung, hier wird eine Ausbildung absolviert.

    2. Für den Einstieg im gD (Inspektorenlaufbahn, Kommissarsdienstgrade) wird das Abitur bzw. die FHR benötigt. Das ist damit begründet, daß der gD-Bewerber im Rahmen seiner Ausbildung ein FH-Studium absolviert.

    3. Der hD (Rat usw.) setzt ein abgeschlossenes Hochschulstudium voraus.
    Und das ist alles, was ich dazu sagen kann,

    Tim

  8. #8
    Skater Gast
    also heißt das ich kann teoretisch auch mit realschulabschluss mich da bewerben

  9. #9
    Skater Gast
    und wer von EUCH ist den jetzt WIRKLICH Polizist oder Polizistin???

  10. #10
    Skater Gast
    was soll ich mir unter einem mittlerem Bildungsabschluss denken? also ehr gestagt ich verstehe das nicht so wirklich ..... *schluck*

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