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Thema: Fragen zur Ausbildung Als Polizeivollzugsbeamt(er/in) (mittl.Dienst)

  1. #31
    Skater Gast
    ach so....naja wissen würd ich das jetzt schon wollen ob man als Polizeivollzugsbeamt(er/in) (mittl.Dienst) realschulabschluss oder was anderes haben muss....

  2. #32
    Skater Gast
    muss man erst ein praktikum machen ,wer von euch kann mir mal das bitte etwas genauer erklären mit dem bewerben ......

  3. #33
    Skater Gast
    also das man da ja in Deutsch und Mathe gut sein muss und mind. eine 3 haben muss weiß ich ,das es bestimmte größen gibt weiß ich auch also jtzt die körpergröße

  4. #34
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    653
    Generell gilt für eine Beamtenlaufbahn im öffentlichen Dienst:

    1. Für den mD (Sekretärslaufbahn, Polizeimeisterdienstgrade) ist der Realschulabschluß Einstellungsvoraussetzung, hier wird eine Ausbildung absolviert.

    2. Für den Einstieg im gD (Inspektorenlaufbahn, Kommissarsdienstgrade) wird das Abitur bzw. die FHR benötigt. Das ist damit begründet, daß der gD-Bewerber im Rahmen seiner Ausbildung ein FH-Studium absolviert.

    3. Der hD (Rat usw.) setzt ein abgeschlossenes Hochschulstudium voraus.
    Und das ist alles, was ich dazu sagen kann,

    Tim

  5. #35
    Skater Gast
    also heißt das ich kann teoretisch auch mit realschulabschluss mich da bewerben

  6. #36
    Skater Gast
    was wird mit einem mittlerer Bildungsabschluss gemeint?

  7. #37
    Skater Gast
    also das sind ja die ausbildungsinhalte



    Ausbildungsinhalte
    Bei der fachtheoretischen Ausbildung werden im Allgemeinen folgende Fächer unterrichtet:
    Polizeidienstkunde/Kriminalistik/Kriminologie

    Polizei- und Ordnungsrecht, Umweltschutz

    Straf-, Strafprozess-, Ordnungswidrigkeiten- und Zivilrecht

    Verkehrsrecht/Verkehrslehre

    Angewandte Psychologie

    Staatsbürgerkunde/Staats- und Verfassungsrecht, Politik

    Deutsch, Englisch, Physik, Berufsethik

    EDV

    Die fachpraktische Ausbildung sieht beispielsweise folgende Fächer vor:
    Waffenkunde und Schießen

    Kraftfahrausbildung

    Fernmeldeausbildung/Informations- und Kommunikationstechnik

    Erste Hilfe, Sport einschließlich Selbstverteidigung

    Maschinenschreiben


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    Ausbildungsaufbau
    Vorbereitungsdienst
    fachtheoretische und berufspraktische Ausbildungszeiten im Wechsel

    (Aufteilung und Wechsel von fachtheoretischen und berufspraktischen Zeiten sind je nach Bundesland unterschiedlich)

    Ausbildungsdauer zwischen 2 und 2 1/2 Jahren
    Berufspraktische Ausbildung
    in Polizeidienststellen der Bezirksregierungen und in Polizeidirektionen

    Fachtheoretische Ausbildung
    an Polizeischulen der Länder

    Laufbahnprüfung
    vor dem für die jeweilige Behörde zuständigen Prüfungsausschuss


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    Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen
    Ausbildungsabschluss
    Nach erfolgreichem Vorbereitungsdienst wird die Ausbildung als Polizeivollzugsbeamter/-beamtin im mittleren Dienst mit der Laufbahnprüfung (Fach- oder Staatsprüfung) beendet.

    Erforderliche Nachweise und Prüfungen
    Während der Ausbildung sind Leistungsnachweise in Form von schriftlichen Aufsichtsarbeiten und sonstige Leistungstests zu erbringen. Je nach Land kann auch eine Zwischenprüfung vorgesehen sein.

    Laufbahnprüfung

    Am Ende der Ausbildung ist die Laufbahnprüfung abzulegen. Mit dem Bestehen dieser Prüfung erwerben die Anwärter/innen die Befähigung für ihre Laufbahn.

    Die Prüfungsinhalte richten sich nach den Prüfungsordnungen der Länder.

    Prüfungswiederholung
    In der Regel kann die Laufbahnprüfung einmal wiederholt werden.

    Prüfende Stelle
    Die Prüfung wird bei der für die Behörde zuständigen Prüfungskommission abgelegt.

    Die Rechtsgrundlagen finden Sie unter Rechtliche Regelungen.


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    Abschlussbezeichnung
    Die Laufbahnbezeichnung lautet:

    Polizeivollzugsbeamter/Polizeivollzugsbeamtin (mittlerer Dienst)


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    Ausbildungsform
    Während der Ausbildung wechseln theoretische Ausbildungsabschnitte an Polizeischulen mit praktischen Ausbildungsabschnitten an Polizeidienststellen.

  8. #38
    Skater Gast
    und das sind ja wie voraussetzungen ne


    __________________________________________________ __________


    Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung
    Vorausgesetzt wird ein mittlerer Bildungsabschluss .

    Alternativ muss entweder der erfolgreiche Besuch einer Hauptschule in Verbindung mit einer abgeschlossenen förderlichen Berufsausbildung oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand nachgewiesen werden.

    Zusätzlich zu den Bildungsvoraussetzungen müssen die besonderen Anforderungen an die Polizeidiensttauglichkeit gegeben sein, inklusive körperlicher Mindestgröße und bestimmter Anforderungen an die Hör- und Sehfähigkeit, nachzuweisen durch eine ärztliche Einstellungsuntersuchung. Dabei wird auch die körperliche Fitness geprüft. Zudem müssen die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden.

    Die Bewerber/innen müssen an einem Auswahlverfahren teilnehmen.

    Da die Bundesländer die Ausbildung in eigenen Verordnungen regeln, können die Voraussetzungen für die Einstellung unterschiedlich sein. Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten der Länderpolizeien.


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    Schulische Vorbildung - rechtlich
    Für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst wird folgende schulische Vorbildung verlangt:

    ein mittlerer Bildungsabschluss oder

    der erfolgreiche Besuch einer Hauptschule und eine förderliche abgeschlossene Berufsausbildung oder

    eine Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis oder

    ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand


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    Berufliche Vorbildung - rechtlich
    Bei mittlerem Bildungsabschluss oder einem als gleichwertig anerkannten Bildungsstand ist keine berufliche Vorbildung vorgeschrieben.

    Bei Hauptschulabschluss ist eine förderliche abgeschlossene Berufsausbildung erforderlich.

    Ohne Hauptschulabschluss wird eine (vorhergehende) Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis vorausgesetzt, um zur Ausbildung zugelassen zu werden.

    Die Rechtsgrundlagen finden Sie unter Rechtliche Regelungen.


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    Mindestalter
    In einigen Ländern kann ein Mindestalter von 16 bzw. 17 Jahren vorausgesetzt sein.


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    Höchstalter
    Je nach Bundesland liegt die Einstellungsgrenze (Höchstalter) zwischen der Vollendung des 24. und der Vollendung des 32. Lebensjahres.

    Ausnahmen sind z.B. möglich bei

    Betreuung von Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (je Kind 3 Jahre): Höchstalter 40 Jahre

    Pflege eines pflegebedürftigen Angehörigen (Pflegegesetz)

    Inhabern eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheins (Soldaten/Soldatinnen auf Zeit mit zwölfjähriger Dienstzeit): ohne Höchstaltersbegrenzung

    Personen, die unter § 7 Abs. 2 Soldatenversorgungsgesetz fallen (Soldaten/Soldatinnen auf Zeit ohne formale Eingliederungsberechtigung in den Öffentlichen Dienst, wenn sie sich binnen einer Frist von 6 Monaten um Einstellung in den Öffentlichen Dienst bewerben): ohne Höchstaltersbegrenzung


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    Geschlecht
    Die Ausbildung ist für Frauen und Männer gleichermaßen möglich.


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    Auswahlverfahren
    Die Auswahlverfahren können je nach Bundesland unterschiedlich sein. Im Allgemeinen wird die besondere geistige, körperliche und charakterliche Eignung für den Polizeiberuf überprüft.

    Das Auswahlverfahren besteht in der Regel aus mehreren Teilen:

    Überprüfung von Anforderungsmerkmalen wie allgemeine Intelligenz, Gedächtnis und Konzentration sowie die Beherrschung der deutschen Sprache

    Sportliche Leistungsprüfung

    Psychologische Eignung (Einzelgespräch und Gruppendiskussion)

    Polizeiärztliche Untersuchung zur Feststellung der Polizeidiensttauglichkeit (körperliche und gesundheitliche Aspekte)


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    Weitere Ausbildungsvoraussetzungen
    Grundvoraussetzungen für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst:
    Deutsche Staatsangehörigkeit gemäß Art. 116 Grundgesetz oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union

    Gewähr für das Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes

    Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter, das heißt geordnete wirtschaftliche Verhältnisse, guter Leumund, nicht entmündigt und nicht vorbestraft

    Eignung für die Laufbahn (aufgrund der charakterlichen, geistigen und körperlichen Anlagen), die gegebenenfalls durch unterschiedliche Auswahlverfahren festgestellt wird; obligatorisch: ärztliche Einstellungsuntersuchung (mit Sonderbestimmungen für Brillen- und Haftschalenträger) zur Feststellung, ob die besonderen Anforderungen, die an die Laufbahn des Polizeivollzugsdienstes gestellt werden, erfüllt sind (Polizeidiensttauglichkeit); körperliche Mindestgröße

    Neben den üblichen Bewerbungsunterlagen sind gegebenenfalls folgende Nachweise beizufügen:

    Zulassungs- bzw. Eingliederungsschein oder Bestätigung gemäß § 10 Abs. 4 Soldatenversorgungsgesetz

    Spätestens bei Einstellung werden zudem in der Regel folgende Unterlagen verlangt

    Beglaubigte Geburts-, ggf. Heiratsurkunde

    Schulden- und Vorstrafenerklärung

    Gesundheitszeugnis

    Gegebenenfalls Nachweis der Staatsangehörigkeit

    Außerdem ist bei der örtlichen Meldebehörde ein Führungszeugnis zur unmittelbaren Vorlage bei der Einstellungsbehörde zu beantragen.

    Voraussetzungen für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst für bestimmte Personengruppen:
    Eine Anstellung als Beamter/Beamtin (auf Widerruf) für Angehörige von Staaten, die nicht der Europäischen Union (EU) angehören, scheitert derzeit in der Regel an dem gesetzlichen Vorbehalt, dass nur Deutsche im Sinne des Grundgesetzes oder Staatsangehörige eines anderen EU-Mitgliedstaates Beamte und Beamtinnen werden können.

    Ausnahmen: Wenn für die Gewinnung der Beamten/Beamtinnen ein dringendes dienstliches Bedürfnis besteht

    Wenn die Aufgaben es erfordern, dürfen nur Deutsche im Sinne des Art. 116 Grundgesetz in das Beamtenverhältnis berufen werden.

    § 4 Beamtenrechtsrahmengesetz

    Da Aussiedler und Aussiedlerinnen Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, entspricht ihre Einstellung den allgemeinen beamtenrechtlichen Regelungen. Die Anerkennung der Bildungsnachweise von Aussiedlern und Aussiedlerinnen ist durch Beschluss der Kultusministerkonferenz geregelt.

  9. #39
    Skater Gast
    so also man muss aber auch verschiedene teste vorher machen bevor man aufgenommen wird und die ausbildung anfagen kann ,oder?

    also z.B
    intilligentz
    sport
    deutsche sprache
    und was noch alles???


    und wie muss man die bewerbung schreiben also ein genauesformart hat das ja bestimmt auch oder?

    und wo kann man das z.B in Hannover hinschicken ,also die bewerbung?

  10. #40
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    Zitat Zitat von Skater
    was wird mit einem mittlerer Bildungsabschluss gemeint?
    Der Realschulabschluss, wie ich schon schrieb (auch wenn ich da Realschulabschluß geschrieben habe; die gute, alte Rechtschreibung...).
    Und das ist alles, was ich dazu sagen kann,

    Tim

  11. #41
    Skater Gast
    ach so ,ja sry bin heute nicht so ganz bei der sache

  12. #42
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von Skater
    so also man muss aber auch verschiedene teste vorher machen bevor man aufgenommen wird und die ausbildung anfagen kann ,oder?
    Ich gewinne immer mehr den Eindruck, daß du dich noch nicht wirklich mit dem Themengebiet auseinander gesetzt hast, deshalb meinerseits der folgende Vorschlag:

    Du folgst jetzt einfach mal den Links, die ich oben gepostet hatte und machst dich dort schlau. Die Internetseiten der Polizei Niedersachsens sind recht informativ und aussagekräftig. Dort findest du u.a. Broschüren, die speziell auf dich als Realschüler zugeschnitten sind, und mit Sicherheit wird dort irgendwo auch ein Ansprechpartner genannt, der dir all deine Fragen kompetent im direkten Gespräch beantworten kann.

    Das soll nun nicht heißen, daß du oder deine Fragen hier nicht erwünscht sind, aber mit ein wenig mehr Vorbildung tust du dir selbst einen Gefallen.
    Und das ist alles, was ich dazu sagen kann,

    Tim

  13. #43
    Skater Gast
    doch habe ich aber ich stelle die fragen damit ich sicher gehen kann das das so wie ich es versteanden habe richtig ist

  14. #44
    Skater Gast
    ja das habe ich ja schon alles auf dem pc die unterlagen

  15. #45
    Skater Gast
    das ist mir ja klar nur ich wollte auch mal den eindruck von einem polizistenoder einer polizisten haben.....

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