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Thema: Fragen zur Ausbildung Als Polizeivollzugsbeamt(er/in) (mittl.Dienst)

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  1. #1
    Skater Gast
    soll das heißen man muss Abi haben damit man das machen kann oder würde das auch normal mit einem Realschulabschluss gehen????

  2. #2
    Skater Gast
    ach so....naja wissen würd ich das jetzt schon wollen ob man als Polizeivollzugsbeamt(er/in) (mittl.Dienst) realschulabschluss oder was anderes haben muss....

  3. #3
    Skater Gast
    muss man erst ein praktikum machen ,wer von euch kann mir mal das bitte etwas genauer erklären mit dem bewerben ......

  4. #4
    Skater Gast
    also das man da ja in Deutsch und Mathe gut sein muss und mind. eine 3 haben muss weiß ich ,das es bestimmte größen gibt weiß ich auch also jtzt die körpergröße

  5. #5
    Registriert seit
    30.12.2001
    Beiträge
    653
    Generell gilt für eine Beamtenlaufbahn im öffentlichen Dienst:

    1. Für den mD (Sekretärslaufbahn, Polizeimeisterdienstgrade) ist der Realschulabschluß Einstellungsvoraussetzung, hier wird eine Ausbildung absolviert.

    2. Für den Einstieg im gD (Inspektorenlaufbahn, Kommissarsdienstgrade) wird das Abitur bzw. die FHR benötigt. Das ist damit begründet, daß der gD-Bewerber im Rahmen seiner Ausbildung ein FH-Studium absolviert.

    3. Der hD (Rat usw.) setzt ein abgeschlossenes Hochschulstudium voraus.
    Und das ist alles, was ich dazu sagen kann,

    Tim

  6. #6
    Skater Gast
    also heißt das ich kann teoretisch auch mit realschulabschluss mich da bewerben

  7. #7
    Skater Gast
    was wird mit einem mittlerer Bildungsabschluss gemeint?

  8. #8
    Skater Gast
    also das sind ja die ausbildungsinhalte



    Ausbildungsinhalte
    Bei der fachtheoretischen Ausbildung werden im Allgemeinen folgende Fächer unterrichtet:
    Polizeidienstkunde/Kriminalistik/Kriminologie

    Polizei- und Ordnungsrecht, Umweltschutz

    Straf-, Strafprozess-, Ordnungswidrigkeiten- und Zivilrecht

    Verkehrsrecht/Verkehrslehre

    Angewandte Psychologie

    Staatsbürgerkunde/Staats- und Verfassungsrecht, Politik

    Deutsch, Englisch, Physik, Berufsethik

    EDV

    Die fachpraktische Ausbildung sieht beispielsweise folgende Fächer vor:
    Waffenkunde und Schießen

    Kraftfahrausbildung

    Fernmeldeausbildung/Informations- und Kommunikationstechnik

    Erste Hilfe, Sport einschließlich Selbstverteidigung

    Maschinenschreiben


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    Ausbildungsaufbau
    Vorbereitungsdienst
    fachtheoretische und berufspraktische Ausbildungszeiten im Wechsel

    (Aufteilung und Wechsel von fachtheoretischen und berufspraktischen Zeiten sind je nach Bundesland unterschiedlich)

    Ausbildungsdauer zwischen 2 und 2 1/2 Jahren
    Berufspraktische Ausbildung
    in Polizeidienststellen der Bezirksregierungen und in Polizeidirektionen

    Fachtheoretische Ausbildung
    an Polizeischulen der Länder

    Laufbahnprüfung
    vor dem für die jeweilige Behörde zuständigen Prüfungsausschuss


    (zum Seitenanfang)

    Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen
    Ausbildungsabschluss
    Nach erfolgreichem Vorbereitungsdienst wird die Ausbildung als Polizeivollzugsbeamter/-beamtin im mittleren Dienst mit der Laufbahnprüfung (Fach- oder Staatsprüfung) beendet.

    Erforderliche Nachweise und Prüfungen
    Während der Ausbildung sind Leistungsnachweise in Form von schriftlichen Aufsichtsarbeiten und sonstige Leistungstests zu erbringen. Je nach Land kann auch eine Zwischenprüfung vorgesehen sein.

    Laufbahnprüfung

    Am Ende der Ausbildung ist die Laufbahnprüfung abzulegen. Mit dem Bestehen dieser Prüfung erwerben die Anwärter/innen die Befähigung für ihre Laufbahn.

    Die Prüfungsinhalte richten sich nach den Prüfungsordnungen der Länder.

    Prüfungswiederholung
    In der Regel kann die Laufbahnprüfung einmal wiederholt werden.

    Prüfende Stelle
    Die Prüfung wird bei der für die Behörde zuständigen Prüfungskommission abgelegt.

    Die Rechtsgrundlagen finden Sie unter Rechtliche Regelungen.


    (zum Seitenanfang)

    Abschlussbezeichnung
    Die Laufbahnbezeichnung lautet:

    Polizeivollzugsbeamter/Polizeivollzugsbeamtin (mittlerer Dienst)


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    Ausbildungsform
    Während der Ausbildung wechseln theoretische Ausbildungsabschnitte an Polizeischulen mit praktischen Ausbildungsabschnitten an Polizeidienststellen.

  9. #9
    Registriert seit
    30.12.2001
    Beiträge
    653
    Zitat Zitat von Skater
    was wird mit einem mittlerer Bildungsabschluss gemeint?
    Der Realschulabschluss, wie ich schon schrieb (auch wenn ich da Realschulabschluß geschrieben habe; die gute, alte Rechtschreibung...).
    Und das ist alles, was ich dazu sagen kann,

    Tim

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