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Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung
Vorausgesetzt wird ein mittlerer Bildungsabschluss .
Alternativ muss entweder der erfolgreiche Besuch einer Hauptschule in Verbindung mit einer abgeschlossenen förderlichen Berufsausbildung oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand nachgewiesen werden.
Zusätzlich zu den Bildungsvoraussetzungen müssen die besonderen Anforderungen an die Polizeidiensttauglichkeit gegeben sein, inklusive körperlicher Mindestgröße und bestimmter Anforderungen an die Hör- und Sehfähigkeit, nachzuweisen durch eine ärztliche Einstellungsuntersuchung. Dabei wird auch die körperliche Fitness geprüft. Zudem müssen die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden.
Die Bewerber/innen müssen an einem Auswahlverfahren teilnehmen.
Da die Bundesländer die Ausbildung in eigenen Verordnungen regeln, können die Voraussetzungen für die Einstellung unterschiedlich sein. Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten der Länderpolizeien.
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Schulische Vorbildung - rechtlich
Für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst wird folgende schulische Vorbildung verlangt:
ein mittlerer Bildungsabschluss oder
der erfolgreiche Besuch einer Hauptschule und eine förderliche abgeschlossene Berufsausbildung oder
eine Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis oder
ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand
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Berufliche Vorbildung - rechtlich
Bei mittlerem Bildungsabschluss oder einem als gleichwertig anerkannten Bildungsstand ist keine berufliche Vorbildung vorgeschrieben.
Bei Hauptschulabschluss ist eine förderliche abgeschlossene Berufsausbildung erforderlich.
Ohne Hauptschulabschluss wird eine (vorhergehende) Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis vorausgesetzt, um zur Ausbildung zugelassen zu werden.
Die Rechtsgrundlagen finden Sie unter Rechtliche Regelungen.
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Mindestalter
In einigen Ländern kann ein Mindestalter von 16 bzw. 17 Jahren vorausgesetzt sein.
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Höchstalter
Je nach Bundesland liegt die Einstellungsgrenze (Höchstalter) zwischen der Vollendung des 24. und der Vollendung des 32. Lebensjahres.
Ausnahmen sind z.B. möglich bei
Betreuung von Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (je Kind 3 Jahre): Höchstalter 40 Jahre
Pflege eines pflegebedürftigen Angehörigen (Pflegegesetz)
Inhabern eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheins (Soldaten/Soldatinnen auf Zeit mit zwölfjähriger Dienstzeit): ohne Höchstaltersbegrenzung
Personen, die unter § 7 Abs. 2 Soldatenversorgungsgesetz fallen (Soldaten/Soldatinnen auf Zeit ohne formale Eingliederungsberechtigung in den Öffentlichen Dienst, wenn sie sich binnen einer Frist von 6 Monaten um Einstellung in den Öffentlichen Dienst bewerben): ohne Höchstaltersbegrenzung
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Geschlecht
Die Ausbildung ist für Frauen und Männer gleichermaßen möglich.
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Auswahlverfahren
Die Auswahlverfahren können je nach Bundesland unterschiedlich sein. Im Allgemeinen wird die besondere geistige, körperliche und charakterliche Eignung für den Polizeiberuf überprüft.
Das Auswahlverfahren besteht in der Regel aus mehreren Teilen:
Überprüfung von Anforderungsmerkmalen wie allgemeine Intelligenz, Gedächtnis und Konzentration sowie die Beherrschung der deutschen Sprache
Sportliche Leistungsprüfung
Psychologische Eignung (Einzelgespräch und Gruppendiskussion)
Polizeiärztliche Untersuchung zur Feststellung der Polizeidiensttauglichkeit (körperliche und gesundheitliche Aspekte)
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Weitere Ausbildungsvoraussetzungen
Grundvoraussetzungen für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst:
Deutsche Staatsangehörigkeit gemäß Art. 116 Grundgesetz oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union
Gewähr für das Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes
Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter, das heißt geordnete wirtschaftliche Verhältnisse, guter Leumund, nicht entmündigt und nicht vorbestraft
Eignung für die Laufbahn (aufgrund der charakterlichen, geistigen und körperlichen Anlagen), die gegebenenfalls durch unterschiedliche Auswahlverfahren festgestellt wird; obligatorisch: ärztliche Einstellungsuntersuchung (mit Sonderbestimmungen für Brillen- und Haftschalenträger) zur Feststellung, ob die besonderen Anforderungen, die an die Laufbahn des Polizeivollzugsdienstes gestellt werden, erfüllt sind (Polizeidiensttauglichkeit); körperliche Mindestgröße
Neben den üblichen Bewerbungsunterlagen sind gegebenenfalls folgende Nachweise beizufügen:
Zulassungs- bzw. Eingliederungsschein oder Bestätigung gemäß § 10 Abs. 4 Soldatenversorgungsgesetz
Spätestens bei Einstellung werden zudem in der Regel folgende Unterlagen verlangt
Beglaubigte Geburts-, ggf. Heiratsurkunde
Schulden- und Vorstrafenerklärung
Gesundheitszeugnis
Gegebenenfalls Nachweis der Staatsangehörigkeit
Außerdem ist bei der örtlichen Meldebehörde ein Führungszeugnis zur unmittelbaren Vorlage bei der Einstellungsbehörde zu beantragen.
Voraussetzungen für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst für bestimmte Personengruppen:
Eine Anstellung als Beamter/Beamtin (auf Widerruf) für Angehörige von Staaten, die nicht der Europäischen Union (EU) angehören, scheitert derzeit in der Regel an dem gesetzlichen Vorbehalt, dass nur Deutsche im Sinne des Grundgesetzes oder Staatsangehörige eines anderen EU-Mitgliedstaates Beamte und Beamtinnen werden können.
Ausnahmen: Wenn für die Gewinnung der Beamten/Beamtinnen ein dringendes dienstliches Bedürfnis besteht
Wenn die Aufgaben es erfordern, dürfen nur Deutsche im Sinne des Art. 116 Grundgesetz in das Beamtenverhältnis berufen werden.
§ 4 Beamtenrechtsrahmengesetz
Da Aussiedler und Aussiedlerinnen Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, entspricht ihre Einstellung den allgemeinen beamtenrechtlichen Regelungen. Die Anerkennung der Bildungsnachweise von Aussiedlern und Aussiedlerinnen ist durch Beschluss der Kultusministerkonferenz geregelt.




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