Langsam stellt sich mir hier die Frage, ob eigentlich auch mal gelesen wird, was andere posten. Ich tue es ungern, aber ich muss noch einmal das UHG zitieren:
Zitat Zitat von Urheber-Gesetz §53:
(1)Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird. Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt.
Daraus geht doch eineindeutig hervor, dass Vervielfältigungen eines Werkes auf BELIEBIGEN Trägern (also auch VHS, DVD & co.) durch eine natürliche Person (sind wir ja wohl alle) zum privaten Gebrauch ZULÄSSIG sind!!!
Der im vorigen Beitrag zitierte Brief ist, wie es dort stand, eben ein Brief einer Rechtsanwältin, kein Zitat aus einem Gesetz. Was in der Wertung höher steht, brauche ich wohl nicht zu fragen. Klappern gehört gerade bei diesem Berufszweig zum Handwerk. Da der originale Link auf dieses Dokument leider nicht mehr fuktioniert, kann man leider auch nicht mehr nachvollziehen, in welchem Zusammenhang das Ganze geschrieben wurde.

Aber dies hier wird wohl mein letzter Post in diesem Thread sein, es ist mir einfach die Zeit nicht wert, mit Leuten, der Kategorie "Aus-Spaß-anderen-ans-Bein-Pinkler" hier über Dinge zu diskutieren, die ohnehin Fakt sind (Verkauf von Bilddatenträgern und entsprechenden Aufzeichnungsgeräten) und von diesen Personen mit Sicherheit nicht geändert werden.

Funkwart