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Thema: Weitergabe privat aufgenommener Fernsehbeiträge

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von Alex22
    Somit hast eigentlich gar kein Recht die Sendung rein rechtlich gesehen überhaupt aufzunehmen, geschweige denn zu vervielfältigen.
    Und warum gibt es dann bitte überhaupt VHS-Recorder oder mittlerweile DVD-Recorder?? Wenn es stimmen würde, dass ich die Sendung nicht aufnehmen darf, dann hätte der Gesetzgeber die Entwicklung von VHS-Recordern gar nicht erst zulassen dürfen.

    ps. Schonmal daran gedacht, dass in der TV-Zeitung so schöne kleine Zahlen hinter einem Filmtitel stehen, der um die und die Zeit ausgestrahlt wird und wofür die sind? ;) ;) ;)
    MFG Flo

  2. #2
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    Und warum zahle ich beim Kauf eines solchen Aufnahmegerätes wohl eine GEMA-Abgabe? Doch darum, um genau solche Aufnahmen mit dieser Pauschale (die ebenso beim Kauf von VHS-Casetten anfällt) urheberrechtlich abzugelten.

    Also, meines Wissens ist es so, dass sehr wohl Aufnahmen angefertigt werden dürfen, diese dürfen aber nicht gewerblich genutzt werden.

    Ich darf doch auch nach wie vor mind. 3 private digitale Kopien von Medien machen, soweit diese nicht kopiergeschützt sind. Diese Kopien dürfen doch auch weitergegeben werden, soweit das nicht gewerblich (z.B. Flohmarkt) erfolgt.

    Sinn und Zweck dieser Regelung war es seinerzeit doch, nicht das gesamte Volk zu kriminalisieren...

    BTW: Wird inzwischen bei CD-/DVD-Rohlingen auch die GEMA-Pauschale abgeführt?
    MfG

    brause

  3. #3
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    Also hier steht ja schon, wie es sich mit dem Fernsehbeiträgen verhällt.

    Das mit den Digitalen Medien stimmt soweit, weil du reingeschrieben hast "soweit diese nicht kopiergeschützt sind"! Sobald ich einen Kopierschutz umgehen muss sind Kopien illegal!
    MFG Flo

  4. #4
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    Zitat Zitat von Freakmaster
    Also hier steht ja schon, wie es sich mit dem Fernsehbeiträgen verhällt.
    Uupps, den hatte ich doch glatt übersehen....
    MfG

    brause

  5. #5
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    Zitat Zitat von Freakmaster
    Also Sobald ich einen Kopierschutz umgehen muss sind Kopien illegal!
    Wobei sich mir immer die Frage stellt, was ist, wenn ein Datenträger kopiergeschützt ist, der Kopierschutz aber nicht greift, z.B. weil, wie auf meinem alten PC, sich die Plextor-Laufwerke von so einem dahergelaufenen Kopierschutz nicht beeindrucken lassen...Habe ich dann schon, durch gezielten Kauf der Laufwerke, den Kopierschutz umgangen, oder ist er als nicht wirksam zu betrachten?
    Sprich, ist eine solche Kopie legal oder nicht?
    MfG

    brause

  6. #6
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    Kopierschutz ist Kopierschutz!! Sobald einer drauf ist issess illegal. Egal wie leicht dieser zu umgehen ist.
    MFG Flo

  7. #7
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    Bitte nicht wundern. Ich habe 2 Threads mit gleichem Thema zusammengeführt.
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  8. #8
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    Auszug aus dem von Tobias gestellten Link einer Rechtsanwältin.

    4. Eine Abgabe an Dritte ist nicht erlaubt. Unerheblich ist dabei, ob Sie Geld für den Film bekommen oder lediglich die Kosten für die Versendung verlangen oder den Film gegen einen anderen Film tauschen. In all diesen Fällen liegt keine „eigene Verwendung“ i.S.d. § 53 Abs. 1 S. 1 UrhG vor. Damit verstoßen Sie gegen das UrhG und machen sich schadensersatzpflichtig.

    Also ist es illegal eine Kopie anzufertigen und die hier im Forum zu tauschen basda.
    Dies ergab auch damals eine Anfrage bei Endemol wo ich die Notruf Spezial Folge aufgenommen hatte.

    @ Funkwart .. soviel zum Thema Hobbyjurist ...
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

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