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Thema: Weitergabe privat aufgenommener Fernsehbeiträge

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Und warum zahle ich beim Kauf eines solchen Aufnahmegerätes wohl eine GEMA-Abgabe? Doch darum, um genau solche Aufnahmen mit dieser Pauschale (die ebenso beim Kauf von VHS-Casetten anfällt) urheberrechtlich abzugelten.

    Also, meines Wissens ist es so, dass sehr wohl Aufnahmen angefertigt werden dürfen, diese dürfen aber nicht gewerblich genutzt werden.

    Ich darf doch auch nach wie vor mind. 3 private digitale Kopien von Medien machen, soweit diese nicht kopiergeschützt sind. Diese Kopien dürfen doch auch weitergegeben werden, soweit das nicht gewerblich (z.B. Flohmarkt) erfolgt.

    Sinn und Zweck dieser Regelung war es seinerzeit doch, nicht das gesamte Volk zu kriminalisieren...

    BTW: Wird inzwischen bei CD-/DVD-Rohlingen auch die GEMA-Pauschale abgeführt?
    MfG

    brause

  2. #2
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    Also hier steht ja schon, wie es sich mit dem Fernsehbeiträgen verhällt.

    Das mit den Digitalen Medien stimmt soweit, weil du reingeschrieben hast "soweit diese nicht kopiergeschützt sind"! Sobald ich einen Kopierschutz umgehen muss sind Kopien illegal!
    MFG Flo

  3. #3
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    Zitat Zitat von Freakmaster
    Also hier steht ja schon, wie es sich mit dem Fernsehbeiträgen verhällt.
    Uupps, den hatte ich doch glatt übersehen....
    MfG

    brause

  4. #4
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    Zitat Zitat von Freakmaster
    Also Sobald ich einen Kopierschutz umgehen muss sind Kopien illegal!
    Wobei sich mir immer die Frage stellt, was ist, wenn ein Datenträger kopiergeschützt ist, der Kopierschutz aber nicht greift, z.B. weil, wie auf meinem alten PC, sich die Plextor-Laufwerke von so einem dahergelaufenen Kopierschutz nicht beeindrucken lassen...Habe ich dann schon, durch gezielten Kauf der Laufwerke, den Kopierschutz umgangen, oder ist er als nicht wirksam zu betrachten?
    Sprich, ist eine solche Kopie legal oder nicht?
    MfG

    brause

  5. #5
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    Kopierschutz ist Kopierschutz!! Sobald einer drauf ist issess illegal. Egal wie leicht dieser zu umgehen ist.
    MFG Flo

  6. #6
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    Bitte nicht wundern. Ich habe 2 Threads mit gleichem Thema zusammengeführt.
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  7. #7
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    Auszug aus dem von Tobias gestellten Link einer Rechtsanwältin.

    4. Eine Abgabe an Dritte ist nicht erlaubt. Unerheblich ist dabei, ob Sie Geld für den Film bekommen oder lediglich die Kosten für die Versendung verlangen oder den Film gegen einen anderen Film tauschen. In all diesen Fällen liegt keine „eigene Verwendung“ i.S.d. § 53 Abs. 1 S. 1 UrhG vor. Damit verstoßen Sie gegen das UrhG und machen sich schadensersatzpflichtig.

    Also ist es illegal eine Kopie anzufertigen und die hier im Forum zu tauschen basda.
    Dies ergab auch damals eine Anfrage bei Endemol wo ich die Notruf Spezial Folge aufgenommen hatte.

    @ Funkwart .. soviel zum Thema Hobbyjurist ...
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  8. #8
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    Langsam stellt sich mir hier die Frage, ob eigentlich auch mal gelesen wird, was andere posten. Ich tue es ungern, aber ich muss noch einmal das UHG zitieren:
    Zitat Zitat von Urheber-Gesetz §53:
    (1)Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird. Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt.
    Daraus geht doch eineindeutig hervor, dass Vervielfältigungen eines Werkes auf BELIEBIGEN Trägern (also auch VHS, DVD & co.) durch eine natürliche Person (sind wir ja wohl alle) zum privaten Gebrauch ZULÄSSIG sind!!!
    Der im vorigen Beitrag zitierte Brief ist, wie es dort stand, eben ein Brief einer Rechtsanwältin, kein Zitat aus einem Gesetz. Was in der Wertung höher steht, brauche ich wohl nicht zu fragen. Klappern gehört gerade bei diesem Berufszweig zum Handwerk. Da der originale Link auf dieses Dokument leider nicht mehr fuktioniert, kann man leider auch nicht mehr nachvollziehen, in welchem Zusammenhang das Ganze geschrieben wurde.

    Aber dies hier wird wohl mein letzter Post in diesem Thread sein, es ist mir einfach die Zeit nicht wert, mit Leuten, der Kategorie "Aus-Spaß-anderen-ans-Bein-Pinkler" hier über Dinge zu diskutieren, die ohnehin Fakt sind (Verkauf von Bilddatenträgern und entsprechenden Aufzeichnungsgeräten) und von diesen Personen mit Sicherheit nicht geändert werden.

    Funkwart

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