Auszug aus dem von Tobias gestellten Link einer Rechtsanwältin.
4. Eine Abgabe an Dritte ist nicht erlaubt. Unerheblich ist dabei, ob Sie Geld für den Film bekommen oder lediglich die Kosten für die Versendung verlangen oder den Film gegen einen anderen Film tauschen. In all diesen Fällen liegt keine „eigene Verwendung“ i.S.d. § 53 Abs. 1 S. 1 UrhG vor. Damit verstoßen Sie gegen das UrhG und machen sich schadensersatzpflichtig.
Also ist es illegal eine Kopie anzufertigen und die hier im Forum zu tauschen basda.
Dies ergab auch damals eine Anfrage bei Endemol wo ich die Notruf Spezial Folge aufgenommen hatte.
@ Funkwart .. soviel zum Thema Hobbyjurist ...
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.