Da Quietschphone einfach den vorherigen Thread nach dem eigenen Posten einer unwahren Aussage geschlossen hat, muss ich hier einen weiteren Thread aufmachen, denn das möchte ich so nicht hingestellt lassen.
Wenn hier schon die Hobbyjuristen und "Aus-Spaß-anderen-ans-Bein-Pinkler" die Oberhand haben, dann wäre es doch schön, wenn diese sich jedenfalls einmal das nötige Wissen anlesen würden, bevor sie es herumposaunen. (Wer sich angesprochen fühlt, darf sich jetzt gerne aufregen!)
Ein Blick ins Urheber-Gesetz von 2003 (Neufassung) sagt im §53 folgendes:
Zitat Zitat von Urheber-Gesetz §53
(1)Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird. Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt.
Demnach ist es nicht nur zulässig, sich für den Privatgebrauch Mitschnitte von Radio- oder Fernsehsendungen selbst herzustellen, sondern sogar diese zum gleichen Zweck zu vervielfältigen oder sogar, sich diese durch eine dritte Person vervielfältigen zu lassen!!!

Damit dürften jetzt wohl die richtigen Rahmenbedingungen für die entstandene Diskussion geschaffen sein.
Ich frage daher nochmal nach, ob jemand zufällig diesen Bericht auf N3, gesendet am 01.09.2006 um 20:15, mit dem Titel "Norddeutsche Katastrophen - Die Südheide in Flammen", aufgezeichnet hat und diese Aufnahme nicht mehr braucht oder sie mir einmal ausleihen würde. In diesem Fall bitte eine PM an mich.

Herzliche Grüße,
Funkwart