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MFG Flo
Hier steht doch alles
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__87.html
§ 87
Sendeunternehmen
(1) Das Sendeunternehmen hat das ausschließliche Recht,
1. seine Funksendung weiterzusenden und öffentlich zugänglich zu machen,
2. seine Funksendung auf Bild- oder Tonträger aufzunehmen, Lichtbilder von seiner Funksendung herzustellen sowie die Bild- oder Tonträger oder Lichtbilder zu vervielfältigen und zu verbreiten, ausgenommen das Vermietrecht,
3. an Stellen, die der Öffentlichkeit nur gegen Zahlung eines Eintrittsgeldes zugänglich sind, seine Funksendung öffentlich wahrnehmbar zu machen.
(2) Das Recht ist übertragbar. Das Sendeunternehmen kann einem anderen das Recht einräumen, die Funksendung auf einzelne oder alle der ihm vorbehaltenen Nutzungsarten zu nutzen. § 31 Abs. 1 bis 3 und 5 und die §§ 33 und 38 gelten entsprechend.
(3) Das Recht erlischt 50 Jahre nach der ersten Funksendung. Die Frist ist nach § 69 zu berechnen.
(4) Die Vorschriften des Abschnitts 6 des Teils 1 mit Ausnahme des § 47 Abs. 2 Satz 2 und des § 54 Abs. 1 sind entsprechend anzuwenden.
(5) Sendeunternehmen und Kabelunternehmen sind gegenseitig verpflichtet, einen Vertrag über die Kabelweitersendung im Sinne des § 20b Abs. 1 Satz 1 zu angemessenen Bedingungen abzuschließen, sofern nicht ein die Ablehnung des Vertragsabschlusses sachlich rechtfertigender Grund besteht; die Verpflichtung des Sendeunternehmens gilt auch für die ihm in bezug auf die eigene Sendung eingeräumten oder übertragenen Senderechte.
Somit hast eigentlich gar kein Recht die Sendung rein rechtlich gesehen überhaupt aufzunehmen, geschweige denn zu vervielfältigen.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
Und warum gibt es dann bitte überhaupt VHS-Recorder oder mittlerweile DVD-Recorder?? Wenn es stimmen würde, dass ich die Sendung nicht aufnehmen darf, dann hätte der Gesetzgeber die Entwicklung von VHS-Recordern gar nicht erst zulassen dürfen.Zitat von Alex22
ps. Schonmal daran gedacht, dass in der TV-Zeitung so schöne kleine Zahlen hinter einem Filmtitel stehen, der um die und die Zeit ausgestrahlt wird und wofür die sind? ;) ;) ;)
MFG Flo
Und warum zahle ich beim Kauf eines solchen Aufnahmegerätes wohl eine GEMA-Abgabe? Doch darum, um genau solche Aufnahmen mit dieser Pauschale (die ebenso beim Kauf von VHS-Casetten anfällt) urheberrechtlich abzugelten.
Also, meines Wissens ist es so, dass sehr wohl Aufnahmen angefertigt werden dürfen, diese dürfen aber nicht gewerblich genutzt werden.
Ich darf doch auch nach wie vor mind. 3 private digitale Kopien von Medien machen, soweit diese nicht kopiergeschützt sind. Diese Kopien dürfen doch auch weitergegeben werden, soweit das nicht gewerblich (z.B. Flohmarkt) erfolgt.
Sinn und Zweck dieser Regelung war es seinerzeit doch, nicht das gesamte Volk zu kriminalisieren...
BTW: Wird inzwischen bei CD-/DVD-Rohlingen auch die GEMA-Pauschale abgeführt?
MfG
brause
Also hier steht ja schon, wie es sich mit dem Fernsehbeiträgen verhällt.
Das mit den Digitalen Medien stimmt soweit, weil du reingeschrieben hast "soweit diese nicht kopiergeschützt sind"! Sobald ich einen Kopierschutz umgehen muss sind Kopien illegal!
MFG Flo
Uupps, den hatte ich doch glatt übersehen....Zitat von Freakmaster
MfG
brause
Wobei sich mir immer die Frage stellt, was ist, wenn ein Datenträger kopiergeschützt ist, der Kopierschutz aber nicht greift, z.B. weil, wie auf meinem alten PC, sich die Plextor-Laufwerke von so einem dahergelaufenen Kopierschutz nicht beeindrucken lassen...Habe ich dann schon, durch gezielten Kauf der Laufwerke, den Kopierschutz umgangen, oder ist er als nicht wirksam zu betrachten?Zitat von Freakmaster
Sprich, ist eine solche Kopie legal oder nicht?
MfG
brause
Kopierschutz ist Kopierschutz!! Sobald einer drauf ist issess illegal. Egal wie leicht dieser zu umgehen ist.
MFG Flo
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