Und warum zahle ich beim Kauf eines solchen Aufnahmegerätes wohl eine GEMA-Abgabe? Doch darum, um genau solche Aufnahmen mit dieser Pauschale (die ebenso beim Kauf von VHS-Casetten anfällt) urheberrechtlich abzugelten.

Also, meines Wissens ist es so, dass sehr wohl Aufnahmen angefertigt werden dürfen, diese dürfen aber nicht gewerblich genutzt werden.

Ich darf doch auch nach wie vor mind. 3 private digitale Kopien von Medien machen, soweit diese nicht kopiergeschützt sind. Diese Kopien dürfen doch auch weitergegeben werden, soweit das nicht gewerblich (z.B. Flohmarkt) erfolgt.

Sinn und Zweck dieser Regelung war es seinerzeit doch, nicht das gesamte Volk zu kriminalisieren...

BTW: Wird inzwischen bei CD-/DVD-Rohlingen auch die GEMA-Pauschale abgeführt?