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Thema: Trunkenheits-Unfall: POL eigenmächtig informieren?

  1. #1
    c2h6 Gast

    Trunkenheits-Unfall: POL eigenmächtig informieren?

    Wenn eine FF an eine Autobahn-Unfallstelle (Auto in Leitplanke, kein anderes Fahrzeug beschädigt) kommt (RD bereits vor Ort) und erfährt daß der Verursacher ausdrücklich keine Polizei wünscht (und im Verlauf des Einsatzes tatsächlich keine POL kommt), und es existiert die Vermutung daß Alkohol oder Drogen im Spiel sein könnte, ist die FF dann nicht verpflichtet, trotzdem die POL zu informieren?

    Zusatzfrage, falls oben für "ja" gestimmt wird: Wenn der FF-EL sagt, mir egal, geht uns nix an, sollte dann ein FF-Mitglied (zuhause angekommen) eigenmächtig handeln und trotzdem der POL (ggf. anonym) einen Tipp geben?

  2. #2
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    ja klar soll man die Polizei rufen! Oder ist die Beschädigte leitplanke Privateigentum des Autofahrers??? Das ist Allgemeingut und dafür braucht man einen Schuldigen der das zahlt..... ausserdem ist besoffen Auto fahren nicht wirklich erlaubt, soll da die FW ein Auge zudrücken??Nein auch nicht

  3. #3
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    Moin moin,

    ich würde mich da zurückhalten. Als Rettungsdienstler unterliege ich der Schweigepflicht und habe der Polizei gegenüber keinerlei Andeutungen auch in Bezug auf Alkohol zu machen. Wie das bei der Feuerwehr aussieht, kann ich nicht sagen.
    Aber es schadet ja nichts, prinzipiell bei Unfällen speziell auf Autobahnen aber auch auf anderen Strassen mit potentieller Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer die Polizei zu verständigen. Und wenn die von sich aus auf Alkohol kommt, ist es ihre Sache.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  4. #4
    Heros Ennepe 01 Gast
    Mahlzeit,

    Ich weis nicht aber wenn RD und FF an der Unfallstelle sind, pasiert das doch nicht zufällig. D.h. es müsste doch ne Meldung an der LST vorhanden sein, oder nich? Wenn der RD nich grade zufällig an dem VU vorbeigefahren ist, sprich gerufen wurde wegen Personen Schaden muss die POL auflaufen egal wer welche ansicht hat.
    Mal abgesehen davon das anscheinend Bundeseigentum (BAB) in mitleidenschaft gezogen wurde, ist die aufnahme des Unfall durch die POL vorgeschrieben, wie mein Vorschreiber bereits gepostet hat.


    Jetzt zum Teil mit eigener Meinung:
    Das der Fahrer unter einfluss von Alkohol oder dnerer Substanzen stand ist schon schlimm genug, und sollte nicht noch unter den Teppich gekehrt werden.
    Will mich ja nich zu weit aus dem Fenster lehnen aber kann das nicht auch unter umständen als verschleierung einer Straftat oder ähnliches gewertet werden?

    Ich mein ich bin bei Blauen, aber:
    Ich würde zunächst meinen Vorgesetzten bzw EL ansprechen warum die POL nicht da ist/angefordert wurde, mit dem Zusatz das er sich gegebenefalls strafbar und/oder Regresspflichtig macht. Wenn das nicht zur einsicht hilft würde ich sehr wahrscheinlich an der Komandokette vorbei ne Meldung machen, auch wenn man sich (sehr) wahrscheinlich ärger einfängt.
    (wichtig ist zeugen zu haben egal ob Beteiligte und/oder Kamaraden, und das ganze schrifftlich fest hält. Stichwort Einsatz Tagebuch)

    Edit: Mit der Schweigepflicht sehe ich ein ich würde in dem Moment auch nur die Tatsache Melden VU mit Pers Schaden und beschädigung von öffentlichen einrichtungen, was so gesehn jede Privatperson auch hätte melden können

  5. #5
    Sailor Gast
    Also, wenn ein PKW in die Leitplanke fährt und ohne Polizei wieder abhaut, nennt man das "Unfallflucht" und das ist eine Straftat (§142 StGB) (egal ob Alkohol im Spiel war oder nicht).

    Wer von einer Straftat weiß und dies nicht meldet, begeht ebenfalls eine Straftat (§138 StGB).

    @Mr Blaulicht: das hat überhaupt nichts mit irgendeiner Schweigepflicht zu tun!!!

    @c2h6: wenn zufällig ein anderer Verkehrsteilnehmer den Unfall sieht und meldet, dann sitzt ihr aber ganz schön in der Sch... weil ihr das nicht gemeldet habt!

  6. #6
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    Moin moin,

    wo bitte steht hier was von Unfallflucht? Und die Polizei darauf hinzuweisen, dass der Patient evtl Alkohpol getrunken haben könnte, fällt sehr wohl unter die Schweigepflicht. Das gilt genauso für alles, was uns der Patient sagt. Ich darf der Polizei also nhicht einmal sagen, dass de4r Patient das Erscheinen der Polizei nicht wollte.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  7. #7
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    Zitat Zitat von Sailor
    Wer von einer Straftat weiß und dies nicht meldet, begeht ebenfalls eine Straftat (§138 StGB).

    @c2h6: wenn zufällig ein anderer Verkehrsteilnehmer den Unfall sieht und meldet, dann sitzt ihr aber ganz schön in der Sch... weil ihr das nicht gemeldet habt!
    Sorry ...aber dies ist zweifach Unsinn!

    Zum 1. Der 138er bezieht sich bestimmt nur auf bestimmte, besonders schwere Straftaten.........bei diesen (!) Straftatbeständen besteht dann eine Anzeigepflicht..........ansonsten hättet ihr in der BRD ja nen schlimmeres StGB als das was wir früher hier im Osten hatten !!??!!

    Zitat:
    "§ 138
    Nichtanzeige geplanter Straftaten
    (1) Wer von dem Vorhaben oder der Ausführung

    1. einer Vorbereitung eines Angriffskrieges (§ 80),
    2. eines Hochverrats in den Fällen der §§ 81 bis 83 Abs. 1,
    3. eines Landesverrats oder einer Gefährdung der äußeren Sicherheit in den Fällen der §§ 94 bis 96, 97a oder 100,
    4. einer Geld- oder Wertpapierfälschung in den Fällen der §§ 146, 151, 152 oder einer Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion und Vordrucken für Euroschecks in den Fällen des § 152b Abs. 1 bis 3,
    5. eines Mordes (§ 211) oder Totschlags (§ 212) oder eines Völkermordes (§ 6 des Völkerstrafgesetzbuches) oder eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit (§ 7 des Völkerstrafgesetzbuches) oder eines Kriegsverbrechens (§§ 8, 9, 10, 11 oder 12 des Völkerstrafgesetzbuches),
    6. einer Straftat gegen die persönliche Freiheit in den Fällen des § 232 Abs. 3, 4 oder Abs. 5, des § 233 Abs. 3, jeweils soweit es sich um Verbrechen handelt, der §§ 234, 234a, 239a oder 239b,
    7. eines Raubes oder einer räuberischen Erpressung (§§ 249 bis 251 oder 255) oder
    8. einer gemeingefährlichen Straftat in den Fällen der §§ 306 bis 306c oder 307 Abs. 1 bis 3, des § 308 Abs. 1 bis 4, des § 309 Abs. 1 bis 5, der §§ 310, 313, 314 oder 315 Abs. 3, des § 315b Abs. 3 oder der §§ 316a oder 316c


    zu einer Zeit, zu der die Ausführung oder der Erfolg noch abgewendet werden kann, glaubhaft erfährt und es unterläßt, der Behörde oder dem Bedrohten rechtzeitig Anzeige zu machen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Ebenso wird bestraft, wer von dem Vorhaben oder der Ausführung einer Straftat nach § 129a, auch in Verbindung mit § 129b Abs. 1 Satz 1 und 2, zu einer Zeit, zu der die Ausführung noch abgewendet werden kann, glaubhaft erfährt und es unterlässt, der Behörde unverzüglich Anzeige zu erstatten. § 129b Abs. 1 Satz 3 bis 5 gilt entsprechend.

    (3) Wer die Anzeige leichtfertig unterläßt, obwohl er von dem Vorhaben oder der Ausführung der rechtswidrigen Tat glaubhaft erfahren hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. "

    Zitat Ende !

    Nun sag mir wo du im oben geschilderten Fall eine dieser Katalogstraftaten erkennst bzw. subsumieren kannst??????????????????????

    Never !!!

    Wie sagte mein Strafrechtsprof immer : "Nicht nur das Inhaltsverzeichnis von GEsetzen lesen sondern vor allem die Paragraphen.....und auch den davor und den danach !!"



    Zu 2.: Wer will dir denn in diesem Falle nachweisen das die Kollegen/Kameraden das "gerochen" haben ?!?!?

    Andrerseits wär die ELS schon beim Bekanntwerden eines VU mit Personenschaden zur Meldung an die Pol verpflichtet!

  8. #8
    QuattroFW Gast

    Trunkenheit

    Ich finde man sollte in einem solchen Fall immer die Polizei rufen. Irgendwo arbeiten wir ja schließlich alles zusammen oder? Dieser Fahrer könnte auch in unserer Strasse fahren und die Kinder von uns oder andere Personen um bzw. sogar tot fahren, und dann??? Soll es dann auch unter den Tisch gekehrt werden?Ich finde da sollte man keine Rücksicht nehmen und die Polizei rufen. Schließlich weiss er ja scheinbar selber in was für eine scheisse er steckt und dann soll er die gefälligst auch selber ausbaden. Wer es einmal schafft so zu fahren schafft er es auch noch ein paar mal bis etwas schlimmeres passier.

    Gruss QuattroFW

    Ruhige Schicht noch!!!

  9. #9
    Registriert seit
    23.03.2002
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    682
    Sofort die Polizei rufen. Ob dienstlich oder privat ist in diesem Falle völlig irrelevant!!! Ihr habt als Deutsche Staatsbürger die Pflicht eine solche Straftat (ja, richtig - Straftat!) anzuzeigen!

    Wenn Herr X nach dem Unfall wieder zu Hause ist und meint, er müsste mit dem Auto seiner Frau noch ein Ründchen drehen und dabei dann noch ein Kind über den Haufen fährt... könntet ihr damit leben?
    Ausserdem... Wenn herrauskäme, dass ihr den Mann nach VU ohne Meldung an die Polizei entlassen hättet obwohl der begründete Verdacht bestand, dass er unter dem Einfluss von Alkohol/Drogen gestanden, dann könnte euch der Staatsanwalt sowas von an den Karren pissen.

    Also Leute, jetzt seit mal nicht so blauäugig! Wenn mir so ein Autofahrer unter die Augen käme, der hätte schon das Röhrchen von der Polizei im Maul bevor bis 3 gezählt hätte.
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  10. #10
    Heros 86-93 Gast
    Die Polizei wird selbstverständlich sofort gerufen! Keine Ahnung warum darüber überhaupt diskutiert werden muss!

    Greetz
    Heros 86-93

  11. #11
    Registriert seit
    17.09.2005
    Beiträge
    1.480
    Zitat Zitat von Heros 86-93
    Die Polizei wird selbstverständlich sofort gerufen! Keine Ahnung warum darüber überhaupt diskutiert werden muss!

    Greetz
    Heros 86-93
    Weil es doch leider immer wieder Leute gibt, die diese Ansichten nicht vertreten.
    Auch die Schweigepflicht wurde schon genannt.
    MFG Flo

  12. #12
    Registriert seit
    13.03.2002
    Beiträge
    145
    Zitat Zitat von ZickZack
    Sofort die Polizei rufen. Ob dienstlich oder privat ist in diesem Falle völlig irrelevant!!! Ihr habt als Deutsche Staatsbürger die Pflicht eine solche Straftat (ja, richtig - Straftat!) anzuzeigen!
    Hier werden sie aber nicht nur als deutsche Staatsbürger tätig, sondern als Feuerwehrleute, die in einem besonderen Verhältnis zum einen zum Staat und zum anderen zum Hilfesuchenden stehen. Da sollte man schon mal eine Minute über eine etwaige Schweigepflicht nachdenken...

    Nichtsdestotrotz ruft man hier unstrittig die Polizei. Ansonsten gibs noch so Konstrukte wie Beihilfe zur VU-Flucht...

    Also Leute, jetzt seit mal nicht so blauäugig! Wenn mir so ein Autofahrer unter die Augen käme, der hätte schon das Röhrchen von der Polizei im Maul bevor bis 3 gezählt hätte.
    Ich hoffe mal für dich, dass du nicht im RD arbeitest? Ansonsten wärst du den Job relativ zügig wieder los... Schweigepflicht steht nunmal im Gesetz drin - und daran muss man sich nunmal halten!

  13. #13
    Heros Ennepe 01 Gast

    Auch auf die Gefahr hin das ich teilweise Wiederhole

    Hallo nochmal,

    Ich kann nachvollziehen wenn sich einige wegen der Schweigepflicht schwer tun da der betroffene sich nich selber belasten muss und so weiter.
    Aber der Grund die Polizei zu rufen wäre für mich eindeutig der VU mit Materialschaden an Leitplanke und/oder Personen Schaden. Wenn die Autobahn Pol bei der Aufnahme den Verdacht hat das derjenige nicht verkehrstauglich ist, wird sie entsprechende Tests machen.

    Also Nochma: Ich denke es ist durchaus machbar ist das man genügend Gründe hat die Pol zu rufen die nicht dirrekt mit dem zustand des Fahres zu tun haben.

    Es wäre vieleicht sinnvoll den Vorgang etwas ausfühlicher zu beschreiben. Weil mir ist einiges noch immer nich ganz klar. Wenn nämlich RD und FF an dem VU sind, sind die ja rein nich zufällig auf Bewegungsfahrt und halten ma eben an.(vorsicht Witz) Sprich wie schon ma gesacht warum wurde die Pol nich über die LST gerufen? Denn wie schon gesagt gründe gibts ja anscheinend genügend, auch ohne den zustand des Fahres zu erwähnen.

  14. #14
    Heros 86-93 Gast
    Zitat Zitat von Heros Ennepe 01
    Hallo nochmal,

    Ich kann nachvollziehen wenn sich einige wegen der Schweigepflicht schwer tun da der betroffene sich nich selber belasten muss und so weiter.
    Aber der Grund die Polizei zu rufen wäre für mich eindeutig der VU mit Materialschaden an Leitplanke und/oder Personen Schaden. Wenn die Autobahn Pol bei der Aufnahme den Verdacht hat das derjenige nicht verkehrstauglich ist, wird sie entsprechende Tests machen.

    Also Nochma: Ich denke es ist durchaus machbar ist das man genügend Gründe hat die Pol zu rufen die nicht dirrekt mit dem zustand des Fahres zu tun haben.

    Es wäre vieleicht sinnvoll den Vorgang etwas ausfühlicher zu beschreiben. Weil mir ist einiges noch immer nich ganz klar. Wenn nämlich RD und FF an dem VU sind, sind die ja rein nich zufällig auf Bewegungsfahrt und halten ma eben an.(vorsicht Witz) Sprich wie schon ma gesacht warum wurde die Pol nich über die LST gerufen? Denn wie schon gesagt gründe gibts ja anscheinend genügend, auch ohne den zustand des Fahres zu erwähnen.
    Richtig! Es ist egal wie, aber die Polizei muss bei einem solchen Vorfall hinzugezogen werden.

  15. #15
    Registriert seit
    04.08.2003
    Beiträge
    20
    Hallo und guten Morgen,

    kann mich in der Hinsicht nur der meinung vom Mr. Blaulicht anschließen.
    Der Autofahe hat ja nun nicht sien privat Eigentum bschädigt sondrn das von anderen. Daher muss die Polizei reus kommen.
    Desweiteren bin ich mir fast sicher, das die Polizei auf alle Fälle einen Alkotest machen wird, selbst wenn der Fahrer des Unfallfahrzeuges sagt er häte nichts getrunken. Weiterhin wird die Polizei auch mal ein Blick in die Augen riskieren. Sollte sich hierbei auch nur der kleiste verdacht auf Rauschmittel kosum einstellen wir sofort nachgehakt.


    Bis denn denn

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